Neue Tabakprodukte und Rauchtechniken – keinesfalls besser
Die Aufklärung über die Gefahren des Tabakkonsums zeigt Wirkung. Hersteller versuchen deshalb stets, vermeintlich gesundheitsfreundliche Alternativen zum Rauchen auf dem Markt zu platzieren. Gerade Jugendliche greifen nun häufiger zu Ersatzprodukten, elektronischen Zigaretten und zur Wasserpfeife (Shisha). Aber auch diese bergen in jedem Fall erhebliche Gesundheitsgefahren.
Snus und Pouches – Alternativen zum Rauchen?
Snus und Pouches sind oral aufzunehmende Tabakprodukte (Oraltabak, auch „Snus“ genannt) oder tabakfreie nikotinhaltige Produkte (tabakfreie Nikotinbeutel, Nikotin Pouches genannt).
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht gesundheitliche Risiken insbesondere für Kinder, Jugendliche und Nichtraucher, da Nikotin eine starke suchterzeugende Wirkung hat. Dasselbe gilt für Schwangere und Stillende aufgrund der Nikotinwirkungen und des Übergangs von Nikotin in die Muttermilch und Personen mit Herz-Kreislauferkrankungen, weil Nikotin starke Wirkungen auf Herz und Kreislauf ausübt. Das Inverkehrbringen von Oraltabak ist bereits über das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) verboten. Derzeit gibt es in Deutschland keine spezialgesetzliche Regelung für tabakfreie Nikotinbeutel. Die Überwachungsbehörden behandeln diese Produkte daher aktuell meist nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften und nehmen sie vom Markt, wenn sie die sogenannten akute Referenzdosis von 0,0008 Milligramm/kg Körpergewicht überschreiten. Das bedeutet bei einem Körpergewicht von 70 kg kann schon die Aufnahme von über 56 Mikrogramm (zum Vergleich: 56 Mikrogramm = 0,056 Milligramm) Nikotin gesundheitlich bedenklich sein. Die Nikotingehalte variieren und liegen im Bereich von mehreren Milligramm pro Beutel und überschreiten damit den Referenzwert um ein Mehrfaches.
Diese alternativen Nikotin-Konsumformen sind zur Rauch- oder Tabakentwöhnung grundsätzlich nicht geeignet!
Wasserpfeife – Genuss nur mit vielen Gefahren
Orientalische Tabakpfeifen (Wasserpfeifen, Shisha, Nargile, Hookah, Gozah) sind weltweit verbreitet und werden auch in Mitteleuropa gerade bei Jugendlichen immer beliebter. Im Jahr 2023 gaben 3,9 Prozent der 12–17-Jährigen und 10,2 Prozent der 18–25-Jährigen an, in den vergangenen 30 Tagen Wasserpfeife geraucht zu haben. Auch hier sind die Trends zuletzt rückläufig. Dabei gehen die Nutzer oft davon aus, dass beim Rauchen einer Wasserpfeife nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gerechnet werden muss. So wird oft angenommen, dass der Rauch durch das Wasser quasi vollkommen „gefiltert“ und somit die Schadstoffe des Tabakrauchs nicht inhaliert werden. Dies stimmt so nicht.
Bei der Wasserpfeife (siehe Abbildung) werden etwa 5 bis 20 Gramm Tabak in den Tabakkopf gelegt, mit einem Sieb oder perforierter Folie abgedeckt und darauf die Kohle platziert. Nach dem Entzünden der Kohlen verschwelt der Tabak. Über das Mundstück wird der Tabakrauch durch ein Wasserbad angesaugt und eingeatmet. Dabei wird der Rauch zwar abgekühlt, die Schadstoffe werden jedoch nicht eliminiert.
Wasserpfeifenrauchen hat ein mit dem Zigarettenrauchen vergleichbares Suchtpotential, kann die Lungenfunktion einschränken, erhöht das Risiko für eine chronische Lungenerkrankung sowie tabaktypische Krebsarten und kann möglicherweise Infektionskrankheiten übertragen. Die sehr hohen Gehalte an Kohlenmonoxid können zu akuten Vergiftungen mit Kopfschmerzen, Benommenheit, Schwindel, Übelkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit führen. Personen mit Herz- Kreislauf- und Lungenerkrankungen sind besonders gefährdet.
Besonders in der Schwangerschaft stellt das Rauchen ein gesundheitliches Risiko dar. So kann es zu Geburtskomplikationen, einem niedrigeren Geburtsgewicht und Atemwegsproblemen bei den Kindern führen.

E-Zigaretten / E-Shishas – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko
Das Rauchen von E-Zigaretten und E-Shishas wird immer beliebter. Bei Jugendlichen ist insbesondere der Gebrauch von Einweg-E-Zigaretten zunehmend verbreitet. Einweg-E-Zigaretten sind mit einer nicht wieder auffüllbaren aromatisierten Flüssigkeit gefüllt. Vor allem aber sind sie mit einer nicht wieder aufladbaren Batterie versehen. E-Shishas entsprechen in Aufbau und Funktionsweise einer E-Zigarette mit einem Mundstück, das dem einer Wasserpfeife (arabisch Shisha) nachempfunden ist.
Anders als die herkömmliche Zigarette enthalten E-Zigaretten und E-Shishas in der Regel keinen Tabak. Stattdessen werden sogenannte Liquids, also Flüssigkeiten, über ein batteriebetriebenes Heizelement erwärmt und verdampft. Die Betriebsflüssigkeiten bestehen in der Regel aus Vernebelungsmitteln, Aromen und Geschmacksstoffen (zum Beispiel Vanille, Apfel, Schokolade oder Zuckerwatte). Im Gegensatz zu E-Shishas enthalten Liquids für E-Zigaretten zusätzlich Nikotin. Nachgewiesen wurde Nikotin aber auch schon in Liquids, die laut Hersteller nikotinfrei sind. Neben den kommerziell erhältlichen Liquids können Konsumenten auch eigene Gemische und Konzentrate herstellen, wodurch ein unübersichtliches Spektrum an Substanzen konsumiert wird.
Da E-Zigaretten und E-Shishas im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette oft ohne Tabak auskommen, glauben viele, sie wären weniger gesundheitsschädigend. Das ist ein Trugschluss. E-Zigaretten und E-Shishas sind nicht harmlos. Sie enthalten schädliche Chemikalien, die zu Reizungen der Atemwege, trockenem Husten sowie Kopfschmerzen und Übelkeit führen können. Außerdem können E-Zigaretten und E-Shishas auch giftiges und abhängig machendes Nikotin enthalten. Über die Langzeitwirkungen des Konsums ist noch wenig bekannt.
Im Jahr 2023 gaben 3,9 Prozent der 12–17-Jährigen und 7,8 Prozent der 18–25-Jährigen an, in den vergangenen 30 Tagen E‑Zigaretten benutzt zu haben. Im Vergleich zum Konsum von Tabakzigaretten sind die Trends hier seit 2015 eher steigend. 2023 wurden im Rahmen der Drogenaffinitätsstudie des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIöG) auch Daten zu Einweg-E-Zigaretten erhoben. Demzufolge dampften unter den 12- bis 17-Jährigen in den letzten 30 Tagen vor der Befragung 6,7 Prozent bei den 18- bis 25-Jährigen 12 Prozent.
Da bei E-Zigaretten und E-Shishas kein Verbrennungsprozess stattfindet, werden sie häufig als gesündere Alternative zum Rauchen beworben. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass sowohl nikotinhaltige E-Zigaretten als auch nikotinfreie E-Shishas gesundheitliche Risiken bergen. Es gibt Hinweise darauf, dass beim Dampfen dieser Produkte krebserzeugende Stoffe entstehen, die eingeatmet werden. Außerdem enthalten die Aerosole feine und ultrafeine Partikel. Diese können tief in die Lunge vordringen und dort Entzündungsreaktionen auslösen. Da das Wachstum der Lunge erst im jungen Erwachsenenalter endet, könnte daher die Lungenentwicklung bei Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt werden. Auch haben die aromatisierten Liquids zellschädigende Eigenschaften, was sich nachteilig auf die Regeneration des Lungengewebes nach Atemwegsinfektionen auswirken könnte.
Ein weiterer gesundheitlicher Risikofaktor bei nikotinhaltigen E-Zigaretten ist das Nikotin mit seiner gesundheitsschädlichen und suchterzeugenden Wirkung.
Der anfängliche Gebrauch von vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Shishas könnte außerdem dazu verleiten, auf herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Insbesondere Jugendliche können das Rauchritual einüben und der Einstieg ins Rauchen kann begünstigt werden. Auf diesen sogenannten „Gateway-Effekt“ deutet eine wachsende Zahl von E-Dampfern hin, die vorher keine Tabakerzeugnisse geraucht haben.
Generell ist eine gesundheitliche Bewertung jedoch schwierig. Aufgrund der großen Produktvielfalt ist nicht bekannt, welche Stoffe im Einzelnen in den Liquids enthalten sind. Auch besteht bei nachfüllbaren Produkten die Möglichkeit, sie mit jeder beliebigen Substanz zu befüllen.
Seit dem 1. April 2016 gilt für E-Zigaretten und E-Shishas: Sie dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden und Minderjährige dürfen sie nicht in der Öffentlichkeit benutzen. Diese Änderungen des Jugendschutzgesetzes waren schon seit Längerem von der Bayerischen Staatsregierung gefordert worden.
Seit Inkrafttreten der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU am 20. Mai 2016 unterliegen E-Zigaretten in Deutschland im Rahmen der Neufassung des Tabakrechts der behördlichen Kontrolle. Nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter müssen demnach eine Reihe von Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen. So darf der Nikotingehalt der Betriebsflüssigkeiten 20 Milligramm pro Milliliter nicht überschreiten. Die Produkte müssen kinder-, bruch- und auslaufsicher sein und einen gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen, wie „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht. Es wird nicht für den Gebrauch durch Nichtraucher empfohlen.“ Darüber hinaus gelten eine Reihe weiterer Auflagen zum Beispiel in Bezug auf Deklaration, Vermarktung (Werbeverbote) und Meldepflichten zu Inhaltsstoffen, toxikologischen Daten und Marktanteilen der Produkte.


