In Deutschland und in Bayern gibt es kein staatliches Krankenhauswesen, sondern ein trägerplurales System aus einander ergänzenden öffentlichen (in der Regel kommunalen), freigemeinnützigen (z. B. kirchlichen) und privaten Krankenhäusern. Ziel des Bayerischen Krankenhausgesetzes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch ein funktional abgestuftes und effizient strukturiertes Netz einander ergänzender Krankenhäuser freigemeinnütziger, privater und öffentlich-rechtlicher Träger. Aufgabe der Krankenhausplanung ist es dabei, auf die bedarfsgerechte Versorgung durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser hinzuwirken. Krankenhäuser sind keine nachgeordneten Behörden der Staatsverwaltung, sondern eigenständige Unternehmen. Daher sind sie auch keinen staatlichen Weisungen hinsichtlich ihres Betriebsablaufes unterworfen. Eine Ausnahme bilden die Universitätskliniken, die sich im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) befinden.
Hinsichtlich der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung im Krankenhauswesen ist zu beachten, dass die Pflicht zur Sicherstellung der stationären Versorgung nach den gesetzlichen Vorschriften in Bayern bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten bzw. (für die psychiatrische Versorgung) bei den Bezirken liegt. Diese entscheiden grundsätzlich im eigenen Ermessen anhand des von der Planungsbehörde anerkannten Bedarfes der Bevölkerung in der jeweiligen Region, welche stationären Leistungen an den jeweiligen Krankenhausstandorten vorgehalten werden. Die Krankenhausplanung gibt hierfür den Rahmen vor, kann aber nicht anstelle der Kommunen über die konkrete Art und Weise der Erfüllung des kommunalen Sicherstellungsauftrags entscheiden. Die Krankenhausplanungsbehörde begleitet und berät die Krankenhausträger in enger Zusammenarbeit und steuert die Vorhaltungen auf Grundlage der von den Krankenhausträgern erarbeiteten Strukturkonzepte. Hierzu gibt das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention intensive Hilfestellung, aktuell insbesondere durch den vom Kabinett beschlossenen 7-Punkte-Plan, aber auch durch individuelle Untersuchungen und Erörterungen des notwendigen und zielführenden Versorgungszuschnittes.
Krankenhausplanungsbehörde und Krankenhausplanungsausschuss
Im Freistaat Bayern ist das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention die Krankenhausplanungsbehörde. Es stellt unter Mitwirkung des Krankenhausplanungsausschusses des Freistaates Bayern den Krankenhausplan für den Freistaat Bayern auf. Der Krankenhausplanungsausschuss ist ein vom Bayerischen Gesetzgeber vorgesehenes Expertengremium, das sich aus Mitgliedern der Krankenhausträgerseite, der Ärzteschaft und der Krankenkassen als Kostenträger zusammensetzt.
Alle Entscheidungen hinsichtlich einer Planaufnahme oder Änderung des Versorgungsauftrags (Fachrichtungen, Bettenzahlen oder Versorgungsstufen) werden vom Krankenhausplanungsausschuss beraten. Die Krankenhausplanungsbehörde hat nach den gesetzlichen Vorschriften Einvernehmen mit dem Krankenhausplanungsausschuss anzustreben. Das Letztentscheidungsrecht liegt bei der Krankenhausplanungsbehörde.
In der Praxis zeichnet sich der Krankenhausplanungsausschuss als ein von allen Beteiligten anerkanntes und geschätztes Gremien aus, in welchem die überwiegende Mehrzahl aller bisherigen Entscheidungen einstimmig oder mit großer Mehrheit getroffen wurde.
Die von den Krankenhausträgern erarbeiteten Konzepte finden Eingang in das krankenhausplanerische Verfahren im engeren Sinn und sorgen so für die kontinuierliche Anpassung der seit Jahrzehnten gewachsenen, sich ständig verändernden bayerischen Krankenhauslandschaft. Durch Bescheide der Krankenhausplanungsbehörde wird den Krankenhäusern der auf den jeweiligen Krankenhausstandort bezogene Versorgungsauftrag erteilt. Dieser wird in qualitativer Hinsicht durch medizinische Fachrichtungen und die Zuordnung zu einer Versorgungsstufe ausgedrückt. In quantitativer Hinsicht wird der Versorgungsauftrag durch die Zahl der zugebilligten vollstationären Betten und teilstationären Plätze festgelegt. Der so für jeden Klinikstandort individuell erteilte Versorgungsauftrag hat abschließend zwei Rechtswirkungen: Zum einen ist das Krankenhaus im Umfang seines Versorgungsauftrags zur Teilnahme am System der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen, d.h. das Krankenhaus ist in diesem Umfang zur stationären Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten berechtigt, aber auch verpflichtet. Zum anderen hat das Krankenhaus in demselben Umfang dem Grunde nach Anspruch auf staatliche Investitionskostenfinanzierung. Für die Betriebskostenfinanzierung ist der Bund zuständig.
Der Krankenhausplan bildet auf Grundlage der wie dargestellt erlassenen Bescheide die in Bayern vorhandenen stationären Versorgungseinrichtungen nach Standort, Zahl der Betten und teilstationären Plätzen, Fachrichtungen sowie der Versorgungsstufe des Krankenhauses ab. Zu diesem Zweck enthält der Bayerische Krankenhausplan auch folgende Fachprogramme für spezifische Versorgungsschwerpunkte:
- Bedarfsgerechte Kinder-Intensivstationen mit neonatologischen Intensivbehandlungsplätzen
- Palliativversorgung in Krankenhäusern
- Akutgeriatrie
Planungsbehörde für die Universitätskliniken im Freistaat ist das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Der Bayerische Krankenhausplan
Der Bayerische Krankenhausplan stellt die für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser nach Standort, Zahl der Betten und teilstationären Plätzen, Fachrichtungen sowie Versorgungsstufe dar. Außerdem enthält der Bayerische Krankenhausplan folgende Fachprogramme:
- Bedarfsgerechte Kinder-Intensivstationen mit neonatologischen Intensivbehandlungsplätzen
- Palliativversorgung in Krankenhäusern
- Akutgeriatrie
Der Bayerische Krankenhausplan wird jährlich fortgeschrieben. Dadurch ist es dem Gesundheitsministerium möglich, flexibel auf regionale Veränderungen in puncto Einwohnerzahl, Altersstruktur, Krankenhaushäufigkeit, Patientenwanderungen, Verweildauer der Patienten im Krankenhaus sowie auf den medizinischen Fortschritt zu reagieren. Die Grafik zeigt die Auswirkungen dieser Faktoren auf die Krankenhaussituation seit dem Jahr 2000.
Diagramm vergrößert sich bei Mausklick: Veränderung der Einwohnerzahl, Belegungstage, durchschnittliche Verweildauer, Anzahl Krankenhäuser, stationäre Fälle, Bettenanzahl und Bettennutzung von 2000 bis 2018. Einzeldaten finden Sie im Krankenhausplan.
Die Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan aufgenommen sind, können öffentliche Investitionskostenförderung beantragen. Durch diese öffentlichen Mittel und durch die von den Krankenkassen vergüteten Krankenhausleistungen wird die bedarfs- und leistungsgerechte Krankenhausversorgung finanziert.
Ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116b Absatz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch)
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2012 neben dem ambulanten und stationären Sektor einen neuen Sektor eingeführt: die sogenannte ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) gemäß § 116b SGB V.
Diese umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten. Das erfordert spezielle Qualifikationen, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattung im Hinblick auf den im Gesetz genannten Katalog hochspezialisierter Leistungen, Erkrankungen mit besonderen Verlaufsformen sowie seltener Erkrankungen.
Teilnahme von Krankenhäusern und Vertragsärzten
Teilnehmen können an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung sowohl nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser als auch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regelt in einer Richtlinie das Nähere zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Er konkretisiert die Erkrankungen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), bestimmt den Behandlungsumfang und regelt die sächlichen und personellen Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Leistungserbringung sowie sonstige Anforderungen an die Qualitätssicherung.
Krankenhäuser und Vertragsärzte, die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen möchten, müssen das gegenüber dem durch Vertreter der Krankenhäuser erweiterten Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gegenüber anzeigen, dessen Geschäftsstelle bei der AOK Bayern angesiedelt ist. Dabei haben sie durch entsprechende Belege nachzuweisen, dass sie die jeweils maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen.
Ambulante Behandlung im Krankenhaus
In der Tabelle sind die Krankenhäuser aufgeführt, die nach §116b SGB V alter Fassung vom Gesundheitsministerium zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus bestimmt wurden.
Hinweis: Krankenhäuser in der Auflistung die mit einem * (Stern) versehen sind, verfügen über ein eingeschränktes Leistungsspektrum.
Für nähere Informationen zur ambulanten Behandlung wenden Sie sich bitte an das entsprechende Krankenhaus.
Leistungsspektrum | Name der Klinik | Behandlungsspektrum |
---|---|---|
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Mukoviszidose | Klinik Donaustauf* | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Mukoviszidose | Universitätsklinikum Erlangen* | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Gerinnungsstörungen (Hämophilie) | Universitätsklinikum Würzburg | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Transsexualismus | Universitätsklinikum Erlangen | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Marfan-Syndrom | Deutsches Herzzentrum München | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Pulmonaler Hypertonie | Deutsches Herzzentrum München | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Pulmonaler Hypertonie | Universitätsklinikum Regensburg* | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Pulmonaler Hypertonie | Missionsärztliche Klinik Würzburg* | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen | Klinikum Rechts der Isar der TU München (Erwachsene) | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen | Universitätsklinikum Erlangen (Kinder und Erwachsene) | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen | Klinikum Bogenhausen, München (Erwachsene) | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Multipler Sklerose | RoMed Klinikum Rosenheim* | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Multipler Sklerose | Isar-Amper-Klinikum München-Ost | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Multipler Sklerose | Krankenhaus Hohe Warte Bayreuth* | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Multipler Sklerose | Marianne-Strauß-Klinik, Behandlungszentrum Kempfenhausen | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie | Deutsches Herzzentrum München | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten vor und nach Lebertransplantation oder Leberspende | Universitätsklinikum Regensburg | |
Erbringung CT-gestützter interventioneller schmerztherapeutischer Leistungen | Isar-Amper-Klinikum München-Ost | |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | RoMed Klinikum Rosenheim* | Gastrointestinale Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | RoMed Klinikum Rosenheim* | Tumore der Bauchhöhle |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | RoMed Klinikum Rosenheim* | Tumore der Lunge und des Thorax |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | RoMed Klinikum Rosenheim* | Knochen- und Weichteiltumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | RoMed Klinikum Rosenheim* | Kopf- und Halstumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | RoMed Klinikum Rosenheim* | Gynäkologische Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | RoMed Klinikum Rosenheim* | Urologische Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | RoMed Klinikum Rosenheim* | Tumore des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Kreisklinik Altötting* | Gastrointestinale Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Kreisklinik Altötting* | Tumore der Bauchhöhle |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Kreisklinik Altötting* | Tumore der Lunge und des Thorax |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Kreisklinik Altötting* | Knochen- und Weichteiltumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Kreisklinik Altötting* | Kopf- und Halstumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Kreisklinik Altötting* | Gynäkologische Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Kreisklinik Altötting* | Urologische Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Kreisklinik Altötting* | Tumore des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum Passau* | Gastrointestinale Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum Passau* | Tumore der Bauchhöhle |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum Passau* | Tumore der Lunge und des Thorax |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum Passau* | Knochen- und Weichteiltumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum Passau* | Kopf- und Halstumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum Passau* | Tumore des Auges |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum Passau* | Gynäkologische Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum Passau* | Urologische Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum Passau* | Tumore des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum des Landkreises Deggendorf* | Gastrointestinale Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum des Landkreises Deggendorf* | Tumore der Bauchhöhle |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum des Landkreises Deggendorf* | Tumore der Lunge und des Thorax |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum des Landkreises Deggendorf* | Knochen- und Weichteiltumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum des Landkreises Deggendorf* | Tumore des Gehirns und der peripheren Nerven |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum des Landkreises Deggendorf* | Kopf- und Halstumor |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum des Landkreises Deggendorf* | Gynäkologische Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum des Landkreises Deggendorf* | Urologische Tumore |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen | Klinikum des Landkreises Deggendorf* | Tumore des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung |
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