Ärztin spricht mit einem Patienten im Wartezimmer.

Für Patientinnen und Patienten

Gesetzlich oder privat versichert? Hier finden Sie eine Auswahl an Themen für Patientinnen und Patienten.

Wer zahlt was im Krankenhaus?

Hier informieren wir Sie über die unterschiedlichen Leistungen, die Sie bei einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen können und wer bestimmte Leistungen bezahlt.

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Die elektronische Gesundheitskarte

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können seit 1. Januar 2015 nur noch bei Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte erbracht werden.

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Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher

Gegenseitiges Vertrauen und gelungene Kommunikation sind die Basis für eine erfolgreiche Behandlung. Um diese optimalen Voraussetzungen zu schaffen, sollen an jeder bayerischen Klinik Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher als Ansprechpartner für die Patientinnen und Patienten tätig sein.

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Masern - keine harmlose Kinderkrankheit

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Masern – keine harmlose Kinderkrankheit

Auch Jugendliche und Erwachsene erkranken an Masern, dabei gelten sie als typische Kinderkrankheit. Deshalb hat das bayerische Gesundheitsministerium mit einem Videospot die Kampagne „Masern – keine harmlose Kinderkrankheit“ gestartet.

Patientenverfügung

Konkrete Vorschläge für alle, die sich zu einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder auch Patientenverfügung entschließen, liefert das Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Broschüre: „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“.

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Publikationen zum Thema

  • Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung: Alles Wissenswerte auf einen Blick

  • Patientenberatung in Bayern – Eine Übersicht