Ältere Dame mit Katze im Garten.

Betreuung und Pflege durch Angehörige

Wird eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld versorgt, kümmern sich vor allem Angehörige, Nachbarn und Freunde. Diese Seite informiert Sie über Angebote zur Entlastung und Unterstützung im Alltag.

Entlastung für die Angehörigen

Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt und betreut. Die pflegenden Zu- und Angehörigen tragen die Hauptlast der häuslichen Versorgung. Ihren Einsatz honoriert die Pflegeversicherung insbesondere durch die Zahlung von Pflegegeld und Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegeperson (insbesondere in der Renten- und Unfallversicherung) – auch dann, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

Für nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegekräfte (insbesondere Angehörige), die eine Pflegebedürftige oder einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 betreuen, übernimmt die Pflegeversicherung in bestimmten Fällen die Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und davon, ob die oder der Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld, ausschließlich Pflegesachleistungen oder eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung in Anspruch nimmt. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegt und die oder der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung oder einer privaten Pflege-Pflichtversicherung hat. Auch die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung der Pflegeperson sind sichergestellt. Weitere Informationen zur sozialen Absicherung der Pflegeperson finden Sie hier:

Erwerbstätige Angehörige haben nach dem Pflegezeitgesetz bzw. nach dem Familienpflegezeitgesetz die Möglichkeit, sich ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier:

Pflegehilfe unterstützt in den eigenen vier Wänden eine Frau im Rollstuhl.

Fachstellen für pflegende Angehörige

Angehörige kümmern sich nicht nur Wochen und Monate, sondern teilweise jahrelang um ihre Pflegebedürftigen. Sie sind häufig durch die lang andauernde Pflege körperlich und seelisch erschöpft, gesundheitlich gefährdet und durch die zeitliche Belastung sozial isoliert. Entlastung bieten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Leistungen der Verhinderungspflege bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson.

Zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen stehen in Bayern über 100 Fachstellen für pflegende Angehörige zur Verfügung. Deren Aufgabe ist es, kontinuierlich und in offener Zusammenarbeit mit allen am Pflegenetzwerk Beteiligten Angehörige psychosozial zu beraten, (auch längerfristig) zu begleiten und mit Entlastungsangeboten zu unterstützen.

Die Fachstellen für pflegende Angehörige gibt es seit 1998. Sie werden vom Freistaat Bayern im Rahmen der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ gefördert.

Als pflegende Angehörige können Sie sich unter anderem bei den folgenden Stellen über die Leistungen in der Pflege informieren:

Die Beratungsstrukturen für Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige haben sich kontinuierlich weiterentwickelt. Zunehmend werden sowohl eine passgenaue Beratung für die Betroffenen und deren Zu- und Angehörige als auch eine verstärkte Vernetzung und Abstimmung der bestehenden und neuen Beratungsstellen bedeutsamer. Daher hatte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Handreichung „Empfehlung zur konzeptionellen Ausrichtung der Fachstellen für pflegende Angehörige“ in Auftrag gegeben, die von Expertinnen der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg erstellt wurde. Die Handreichung ist online verfügbar oder kann als Broschüre kostenlos bestellt werden:

Pflegestützpunkte

Durch Pflegestützpunkte sollen Menschen – in erster Linie Versicherte, aber auch pflegende Angehörige – zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege beraten und die für sie in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote koordiniert werden, um eine wohnortnahe und möglichst abgestimmte Versorgung und Betreuung zu erhalten.

Um die Strukturen vor Ort zu stärken, unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention den Aufbau neuer und den Betrieb laufender Pflegestützpunkte sowie die Vernetzung aller Pflegestützpunkte mit Förderungen – der seit November 2019 bestehenden Anschubfinanzierung und Vernetzungsförderung nach den Fördergrundsätzen sowie der seit 01.01.2021 möglichen Regelförderung nach der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“.

Wünschenswert ist eine gute Vernetzung mit den Fachstellen für pflegende Angehörige vor Ort. Die Zusammenarbeit von Fachstellen für pflegende Angehörige (Schwerpunkt: psychosoziale Begleitung und Beratung von pflegenden Angehörigen, Initiierung und Durchführung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag) und Pflegestützpunkten (Schwerpunkt: Information und Beratung zu möglichen Sozialleistungen und pflegerischen Belangen, Vernetzung und Koordination) kann dazu beitragen, auch künftigen Beratungsbedarfen noch besser gerecht zu werden. Die Zusammenarbeit wird auch durch eine zusätzliche Förderung bei einer räumlichen Anbindung einer Fachstelle für pflegende Angehörige an einen Pflegestützpunkt – und umgekehrt – unterstützt.

Einen Pflegestützpunkt in Ihrer Region finden Sie hier:

Pflegekurse

Bei einem Pflegekurs erhalten Sie sachliche Informationen rund um alle auftretenden Fragestellungen zur Pflege. Pflegekurse dienen der Schulung und Begleitung von pflegenden Angehörigen. Die fachliche Unterstützung und der Austausch mit Gleichgesinnten ist oft eine wertvolle Stütze.
Die Pflegekurse werden über die Pflegekassen finanziert. Die Pflegekassen bieten für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Pflegekurse an, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern.

Tochter kümmert sich um ihren betagten Vater.

Hauswirtschaft in der häuslichen Pflege

Pflegebedürftige Personen haben bei häuslicher Pflege neben den Leistungen der Grundpflege Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung im Umfang des im Pflege-Versicherungsgesetz festgelegten Gesamtwertes.

Dazu gehört unter anderem:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigen der Wohnung
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

Solche hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen werden, wie auch Leistungen der ambulanten Grundpflege, als Sachleistung durch ambulante Pflegedienste erbracht.

Bei Inanspruchnahme des Pflegegeldes können Sie selbst bestimmen, wer die hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellt.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Weitere Hilfen für pflegende Angehörige finden Sie hier bei den Angeboten zur Unterstützung im Alltag:

Angehörigengruppen

Angehörigengruppen bieten den pflegenden Angehörigen und ähnlich nahestehenden Pflegepersonen die Möglichkeit, sich mit anderen Menschen in ähnlicher Lebenssituation auszutauschen. Die regelmäßigen Treffen der Angehörigengruppen finden unter fachlicher Anleitung statt.

Angehörigengruppen ohne fachliche Leitung zählen nicht zu den Angeboten nach § 45a SGB XI.

Dialogforen für pflegende Angehörige

2021 gab es in jedem Regierungsbezirk ein Dialogforum für pflegende Angehörige. Die sieben Veranstaltungen boten pflegenden Angehörigen des jeweiligen Regierungsbezirks sowohl wichtige Informationen von Fachleuten als auch die Möglichkeit des Austausches mit anderen pflegenden Angehörigen. Weitere Dialogforen in den Regierungsbezirken werden seit Herbst 2022 über die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege angeboten.

Klimaanpassung in der Pflege (Projekt KlapP)

Der Klimawandel führt zu einem Anstieg der durchschnittlichen Temperaturen. Diese zunehmend hohen Temperaturen stellen bestimmte Personengruppen vor gesundheitliche Herausforderungen. Vor allem ältere Menschen können mit Hitze oft nicht mehr so gut umgehen. Das Wissen über Maßnahmen zur Anpassung an diese Wetterbedingungen nimmt daher an Bedeutung zu. Ziel des Projektes „Klimaanpassung in der Pflege“ (KlapP) ist es, für den Bereich der Pflege Informationsmaterialien zum Umgang mit Hitzeereignissen zu konzipieren.

Die Broschüre „Pflege und Hitze- Informationen für pflegende Angehörige“ informiert darüber, wie Hitze auf den Körper wirkt, welche Risikofaktoren Sie kennen sollten und welche Gesundheitsprobleme bei Hitze auftreten können. Des Weiteren wurde im Rahmen des Projekts eine Online- Schulung entwickelt welche sich an pflegende Angehörige und beruflich Pflegende richtet. Schulungsteilnehmer erhalten konkrete Handlungsempfehlungen bei hitzebedingten Symptomen und Erkrankungen und einfache Maßnahmen und Tipps um gesundheitlichen Problemen vorzubeugen. Weitere Informationen zur Online- Schulung erhalten Sie hier.

Das Projekt des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) läuft bis Ende September 2023 und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert.

Online-Demenzsprechstunde

Die Beratungsangebote in Bayern werden im Rahmen eines Modellprojekts durch ein barrierefreies, digitales Online-Beratungsangebot per Website, E-Mail und Live-Chat ergänzt. Ziel ist es, Ratsuchende zu stärken und frühzeitig zu erreichen – idealerweise bereits zu einem Zeitpunkt, an dem noch keine Diagnose vorliegt oder diese eben erst gestellt wurde. Im Rahmen der Online-Demenzsprechstunde sollen relevantes Wissen vermittelt, eine Orientierung zu bestehenden Beratungs- und Entlastungsangeboten gegeben und auf die Bedeutung einer differenzierten Diagnostik hingewiesen werden. Dieses ergänzende Beratungsangebot nimmt insbesondere auch die Zielgruppe der Young Carer in den Fokus.
Die Online-Demenzsprechstunde ist ein Angebot von Desideria Care e.V. und wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie durch die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (soziale Pflegekassen) und durch die private Pflegepflichtversicherung gefördert.

Young Carers

Als „Young Carers“ werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und regelmäßig für einen oder mehrere Angehörige sorgen, ihnen helfen, sie betreuen bzw. pflegen. Deren Beratungs- und Unterstützungsbedarf ist sehr unterschiedlich und abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z. B. den Erkrankungen der Eltern oder Geschwister sowie den vorhandenen Unterstützungsleistungen im familiären Umfeld. Grundsätzlich geht es nicht darum, die Pflegefähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu mobilisieren oder zu stärken, sondern ein Bewusstsein für die Situation und Belange dieser Zielgruppe zu schaffen und die Young Carers psychosozial zu begleiten und entlasten.

Im Freistaat Bayern gibt es seit dem Jahr 2019 eine interministerielle Arbeitsgruppe der Staatsministerien für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sowie für Unterricht und Kultus (StMUK), die sich dem Thema „Young Carers“ entsprechend ressortübergreifend angenommen hat. Am 24.11.2022 fand seitens der drei Ministerien ein gemeinsamer Fachtag „Young Carers“ zunächst für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren statt. Als Fortsetzung des Fachtags wurden in 2023 regionale Veranstaltungen in den sieben Regierungsbezirken von den Fachstellen für Demenz und Pflege durchgeführt, um die Akteurinnen und Akteure vor Ort verstärkt zu sensibilisieren und vernetzen. Weitere Veranstaltungen bzw. Aktionen sind geplant.