
Handlungsempfehlungen für die Erstellung eines Schutzkonzepts
Zum Schutz vor Infektionen mit SARS-CoV-2 und zur Verhinderung eines Ausbruchsgeschehens wurden den Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung ein grundsätzlicher Aufnahmestopp von Neuaufnahmen auferlegt. Inzwischen ist die Zahl der SARS-CoV-2 Infektionen seit Ende April rückläufig. Darum wird der grundsätzliche Aufnahmestopp in Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung ab dem 25. Mai 2020 aufgehoben und wurde in die Auflage eines Schutzkonzepts zur Aufnahme der Einrichtungen umgestaltet.
Das Bayerische Gesundheitsministerium stellt Handlungsempfehlungen für die Erstellung eines Schutzkonzepts zur Aufnahme in Alten- und Pflegeheime und stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung, die Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbringen:
Empfehlungen zur intensivmedizinischen Versorgung von an COVID-19 erkrankten Menschen
Die intensivmedizinische Versorgung von an COVID-19 erkrankten Menschen unterliegt aufgrund der Neuartigkeit des Virus ständig neuen Erkenntnissen. Um Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte bei ihrer täglichen Arbeit auf den Intensivstationen in Bayern fachlich zu unterstützen, haben Herr Prof. Dr. Wendtner (München Klinik), Herr Prof. Dr. Jauch (LMU München) und Herr Dr. Weiler (Starnberger Klinken) Eckpunkte sowie ein Ablaufschema zur Versorgung von an COVID-19 erkrankten Menschen entwickelt. Die Eckpunkte und das Ablaufschema werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und für Ärztinnen und Ärzte sowie für Fach- und Pflegekräfte zur Verfügung gestellt:
Empfehlungen zur Pflege und Betreuung von an COVID-19 erkrankten Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen
Die Pflege und Betreuung von an COVID-19 erkrankten Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen unterliegt aufgrund der Neuartigkeit des Virus ständig neuen Erkenntnissen. Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege und Betreuung bei ihrer täglichen Arbeit in stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern fachlich zu unterstützen, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Dokumentationshilfe, sowie ein Ablaufschema hinsichtlich der Pflege und Betreuung von an COVID-19 erkrankten Menschen entwickelt. Die Dokumentationshilfe und das Ablaufschema werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege und Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt:
- Dokumentationshilfe SARS-CoV-2-Infektionen für Alten- und Pflegeheime und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Betreute Wohngruppen)
- Flussdiagramm zu Pflegerischen Interventionen in stationären Pflegeeinrichtungen (orientierte Patientinnen und Patienten)
- Flussdiagramm zur Pflegerischen Interventionen in stationären Pflegeeinrichtungen (desorientierte Patientinnen und Patienten)
Pendlerbescheinigung für Grenzpendler aus Tschechien
Um weiterhin täglich pendeln zu können, müssen Arbeitskräfte aus dem Gesundheitsbereich ab Dienstag, 11. April, an der Grenze eine Pendlerbescheinigung des deutschen Arbeitgebers sowie eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Prag als Nachweis zu den Gesundheitsstandards und gegebenenfalls zum Status ihres Arbeitgebers vorlegen.
Dieser Nachweis wird direkt über den Arbeitgeber ausgestellt, der sich wiederum mit einer Selbsterklärung an die Deutsche Botschaft Prag wenden muss, um sich dort in eine Liste eintragen zu lassen. Die Liste wird täglich aktualisiert und liegt zur Kontrolle der Pendlerinnen und Pendler an den Grenzübergängen aus.
10.12.2018
Weiterbildung zur „Fachkraft für familienunterstützende Haushaltsführung“
Bürgerinnen und Bürger mit entsprechenden beruflichen Voraussetzungen können sich in der Familienpflege engagieren. Um die damit verbundenen Herausforderungen anzunehmen und zu bewältigen, wird die Weiterbildung zur „Fachkraft für familienunterstützende Haushaltsführung“ angeboten.
Informationen zur Weiterbildung erhalten Sie bei der Katholischen Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen in Bayern e.V.