
In Bayern leben derzeit etwa 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren. Die meisten Mädchen und Jungen erfreuen sich laut Daten des Robert Koch Instituts einer guten Gesundheit. Allerdings sind Kinder in sozial benachteiligten Lebenslagen oft höheren Gesundheitsrisiken ausgesetzt, etwa im Hinblick auf das Rauchen oder schweres Übergewicht. Darüber hinaus hat sich das Spektrum der Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahrzehnten insgesamt in Richtung chronischer Erkrankungen verschoben, die viel mit unserer Lebensweise zu tun haben.
Rechtzeitig einsetzende vorbeugende Maßnahmen können erheblich dazu beitragen, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen, Risikoverhalten langfristig vorzubeugen und die gesundheitliche Chancengleichheit zu sichern. Hierfür bestehen in Bayern vielfältige Angebote.
Wir müssen Kindern einen gesunden Start ins Leben ermöglichen. Wenn schon in jungen Jahren die Weichen für eine gesundheitsförderliche Lebensweise gestellt werden, kann damit Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus vorgebeugt werden. Dazu gehört, auch Eltern zu einer gesundheitsförderlichen Lebensweise zu motivieren.
Psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen
Psychische Krankheiten sind etwas abstraktes, denn man kann sie weder sehen (im Gegensatz zu einem gebrochenen Arm) noch konkret beschreiben (im Gegensatz zu Bauchweh). Und doch sind sie da und sitzen den Kindern auf der Seele, wie ein gemeiner Quälgeist und Störenfried. Wie jede Krankheit haben sich die Betroffenen die Störung weder ausgesucht, noch sind sie daran schuld.
Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Gemeinsam ist allen, dass sie auf Kinder und Jugendliche einen großen Leidensdruck ausüben.
Wie erkenne ich eine psychische Erkrankung bei meinem Kind?
Psychische Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten können schon im frühen Kindesalter auftreten. Zwangsstörungen wie ein Waschzwang, Depressionen, Ängste oder hyperkinetische Störungen (ADHS) sind dafür bekannte Beispiele.
Im Vorschulalter finden sich besonders häufig die sogenannten umschriebenen Entwicklungsstörungen, zum Beispiel Sprachstörungen oder Störungen der Motorik.
In der Altersgruppe der 7- bis 14-Jährigen gewinnen Verhaltens- und emotionale Störungen an Bedeutung, darunter vor allem die Hyperkinetischen Störungen (ADHS).
Bei den 15- bis 18-Jährigen kommen neben den Entwicklungsstörungen und den Verhaltensstörungen als weitere Störungsbilder Depressionen und Substanzkonsum hinzu.
Sie kennen Ihr Kind am allerbesten und deshalb fällt Ihnen sicher auf, wenn es sich plötzlich anders als sonst verhält. Wenn es sich beispielsweise kaum noch konzentrieren kann und überhaupt nicht mehr zur Ruhe kommt, wenn es immer weniger isst, wenn es das Interesse an seinen bisherigen Hobbys verliert, sich immer mehr zurück zieht usw. Weil sich Kinder im Laufe ihrer Entwicklung grundsätzlich verändern, muss ein ungewohntes neues Verhalten nicht in jedem Fall krankhaft sein. Aber Sie sollten Ihr Kind im Auge behalten und nachfragen, ob es eventuell Nöte und Ängste gibt.
Folgende Warnhinweise deuten darauf hin, dass hinter dem „schwierigen Verhalten“ doch mehr steckt:

Lautet die Antwort auf die meisten der oben genannten Fragen „Ja“, ist der erste Schritt, Ihr Kind einfühlsam anzusprechen. Fragen Sie nach, ob es sich traurig, überfordert, ängstlich oder unglücklich fühlt und versichern sie ihm, dass sie eine gemeinsame Lösung finden werden. Auch ein Gespräch mit dem Fachpersonal in der Kita oder im Hort und mit Lehrkräften kann hilfreich sein, um sich ein besseres Bild zu machen. Erhärtet sich der Verdacht auf eine ernsthafte psychische Störung, sollten Sie unbedingt eine Fachkraft hinzuziehen.
Häufigste Krankheitsbilder
Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), Ess- und Angststörungen sind die häufigsten Erkrankungen:
Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
ADHS zählt zu den häufigsten psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter. In Bayern weisen gut 120.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 14 Jahren die Diagnose ADHS auf. Jungen sind häufiger betroffen als Mädchen.
Typische Anzeichen sind: Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit, unzureichende Impulskontrolle und Hyperaktivität. Nicht jedes von seiner Umgebung als „Zappelphilipp“ bezeichnete Kind hat jedoch ADHS. Die Kernsymptome müssen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vorliegen und deutlich stärker ausgeprägt sein als bei Kindern im gleichen Alter und auf vergleichbarem Entwicklungsstand.
Bei Kindern mit ADHS treten die Symptome in verschiedenen Situationen und Lebensbereichen auf, das heißt sowohl zu Hause wie auch im Kindergarten bzw. in der Schule oder in der Freizeit. Wie bei vielen anderen psychischen Erkrankungen ist der Übergang zwischen „gesund“ und „krank“ fließend.
Die Entstehung von ADHS ist noch nicht gänzlich geklärt. Bei den Ursachen der Störung spielen neurobiologische und psychosoziale Faktoren (zum Beispiel die Einbettung in Familie und andere soziale Gruppen) eine wesentliche Rolle.
Essstörungen
Zu den Essstörungen zählen Magersucht (Anorexia nervosa), Bulimie (Ess-Brech-Sucht) und das sogenannte Binge-Eating (Essattacken mit Kontrollverlust).
Essstörungen entstehen vor allem mit dem Einsetzen der Pubertät, in der das eigene Aussehen und die Körperwahrnehmung einen hohen Stellenwert einnehmen. Im Jahr 2017 mussten in Bayern 1.340 junge Menschen unter 25 Jahren aufgrund einer Essstörung im Krankenhaus behandelt werden, in zwei Dritteln der Fälle wegen einer Anorexia nervosa. Betroffen waren fast ausschließlich junge Frauen. Befragungen des Robert-Koch-Instituts, die Merkmale eines gestörten Essverhaltens unabhängig von einer medizinischen Behandlung erfassen, zeigen jedoch, dass die Problematik sehr viel mehr junge Menschen und darunter auch nicht wenige junge Männer betrifft.
Eltern sollten dann hellhörig werden, wenn sich ihr Kind zunehmend mit dem eigenen Gewicht beschäftigt. Ständiges Wiegen, das Verweigern von gemeinsamen Mahlzeiten oder übermäßige Ess-Attacken sind dabei wichtige Warnsignale.
Angststörungen
Zu den Angststörungen gehören zum Beispiel Phobien (die Angst vor einer konkreten Sache), generalisierte Ängstlichkeit, Trennungsangst oder Panikattacken.
Angstbesetzte Phasen treten bei allen Kindern zu bestimmten Zeitpunkten ihrer Entwicklung auf. Dies ist ganz normal – wenn die Angst vorübergehend auftritt, vergleichsweise mild ist und im Zusammenhang mit der jeweiligen Entwicklungsstufe des Kindes steht.
Sobald die Angst jedoch ein übersteigertes Ausmaß annimmt, über mehrere Monate anhält und dabei die normale Entwicklung der Kinder beeinträchtigt, dann sollten Eltern an eine Angststörung denken.
Weitere psychische Beeinträchtigungen
Auch der Missbrauch von verschiedensten schädlichen Substanzen (Alkohol und andere Drogen) können bereits im Kindes- und Jugendalter auftreten.

Wie kann ich meinem Kind helfen?
Wo finde ich Hilfe?
Kinder und Jugendliche brauchen Unterstützung, um eine psychische Erkrankung zu überwinden. Aber selbst Eltern sind oft damit überfordert. Wenn Eltern in Sorge sind, ob bei ihrem Kind eine psychische Störung vorliegt, sollten sie in jedem Fall professionelle Hilfe aufsuchen. Ihre Kinderarztpraxis ist hierbei eine gute erste Anlaufstelle. Dort erhalten Sie Hilfe, Tipps und Informationen , sowie auch Adressen von speziellen Kinder- und Jugendpsychiatern und -psychologen. Diese führen eine fundierte Diagnostik durch und stellen fest, ob es sich tatsächlich um eine ernsthafte Störung handelt oder nur um eine kurzzeitige, entwicklungsbedingte Auffälligkeit. Dann wird festgelegt, welche weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen nötig sind. Diese können zum Beispiel vom regelmäßigen Besuch einer Ergotherapie über die ambulante Behandlung in einer Kinder- und Jugendtherapie bis zur vorübergehenden stationären Aufnahme in speziellen Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie reichen.
Bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz hilft außerdem der Psychotherapeutensuchdienst der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:
Auskünfte zur Kindergesundheit erhalten Sie auch bei vielen anderen Akteuren des Gesundheitswesens, etwa den Krankenkassen oder den Wohlfahrtsverbänden sowie insbesondere auch bei den Gesundheitsämtern in Bayern.
Je früher eine psychische Krankheit erkannt und behandelt wird, desto schneller kann Ihrem Kind geholfen werden!
Aus dem Bayerischen Präventionsplan
Der Bayerische Präventionsplan des Staatministeriums für Gesundheit und Pflege will helfen, psychische Störungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Dies geht allerdings nur mit Unterstützung der Eltern und weiterer Erziehungsberechtigten, denn diese nehmen die Symptome einer einsetzenden psychischen Beeinträchtigung als erstes wahr. Alarmierend ist, dass nur bei ca. der Hälfte der als psychisch auffällig betrachteten Kinder eine Behandlung stattfindet. Oft werden die Symptome nicht ernst genug genommen – oder aber aus Scham verdrängt. Dabei kann eine frühzeitige Therapie erheblich dazu beitragen, die Störung besser zu bewältigen. Darüber hinaus erfahren die betroffenen Kinder und Jugendlichen durch aktive Hilfe, dass sie nicht alleine gelassen werden und sich für ihre Krankheit nicht schämen müssen. Denn die Stigmatisierung, die Erwachsene bei einer psychischen Erkrankung erfahren, gilt leider bis heute häufig auch hier und erschwert die rechtzeitige Behandlung und deren Erfolg.

Modellprojekte der Initiative „Gesund.Leben.Bayern.“
Das bayerische Gesundheitsministerium fördert im Rahmen der Initiative Gesund.Leben.Bayern. verschiedenste Modellprojekte, die Kindern und Jugendlichen ein gesundes Aufwachsen ermöglichen sollen.
Vor allem 2015 drehte sich alles um die Gesundheit der Kinder in Bayern. Unter dem Motto „Ich. Mach. Mit. Alles, was gesund ist.“ rückt Staatsministerin Melanie Huml mit zahlreichen Partner die Kindergesundheit in den Mittelpunkt.
Zu den Projekten der Initiative „Gesund. Leben. Bayern.“ gehören beispielsweise die folgenden:
Vorsorgeuntersuchungen
Zwischen der Geburt und dem sechsten Lebensjahr gibt es insgesamt zehn ärztliche Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9, inklusive U7a), die der Früherkennung bestimmter Krankheiten dienen und den jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes überprüfen. Über Zeitpunkt und Inhalt der Untersuchungen kann Sie jeder niedergelassene Kinderarzt beraten. Die Vorsorgeuntersuchung J1 richtet sich an 12- bis 14-Jährige und soll neben möglichen Entwicklungsstörungen auch aktuelle Themen wie eine gesunde Ernährung, Rauchen und Drogen berücksichtigen.

Neugeborenen-Stoffwechselscreening
Seit 2005 besteht für alle Neugeborenen bundesweit die Möglichkeit einer Blutuntersuchung auf 14 Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen. Im Rahmen eines Modellprojekts wurde diese Blutuntersuchung in Bayern schon seit 1999 durchgeführt. Durch eine frühzeitige Behandlung können. bleibende Behinderungen oder gar Todesfälle bei den betroffenen Kindern vermieden werden. Etwa eines von 1.200 Neugeborenen ist durch eine dieser Krankheiten gefährdet.
Wann und wie wird die Untersuchung durchgeführt?
Bei allen Neugeborenen, bei denen die Eltern zugestimmt haben, wird die Untersuchung unmittelbar vor der Entlassung aus dem Krankenhaus, nach Möglichkeit im Alter von 36 – 72 Lebensstunden vorgenommen. Dem Baby werden aus der Ferse ein paar Tropfen Blut entnommen, auf eine Testkarte getropft, getrocknet und in ein Screeninglabor geschickt. Die Blutentnahme kann die Schwester in der Geburtsklinik, die Hebamme oder der niedergelassene Kinderarzt vornehmen. Die Aufklärung sollte zuvor durch einen Arzt erfolgen.
Was geschieht bei einer Hausgeburt, einer ambulante Entbindung oder frühzeitiger Entlassung aus der Klinik?
Wird das Neugeborene bereits innerhalb der ersten 37 Lebensstunden. entlassen, so soll ihm vor der Entlassung Blut abgenommen und der Mutter bei der Entlassung eine zweite Testkarte mitgegeben werden. Der Kinder- bzw. Hausarzt oder die Hebamme nimmt ein zweites Mal Blut ab und sendet diese Zweitkarte ebenfalls an das Labor. Bei einer Hausgeburt nimmt der Kinderarzt bei der U2 das Blut ab.
Mein Kind macht einen gesunden Eindruck. Muss es dennoch untersucht werden?
Ja! Die Untersuchung ist in jedem Fall dringend zu empfehlen. Die meisten betroffenen Kinder zeigen kurz nach der Geburt keinerlei Auffälligkeiten. Diese Neugeborenenuntersuchung ermöglicht die Entdeckung der Erkrankung, bevor es zu Krankheitszeichen kommt. Die dann sehr frühzeitig eingeleitete Therapie kann die Entstehung von schweren Krankheitsfolgen weitestgehend vermeiden.
Was geschieht, wenn bei meinem Kind der Verdacht auf eine angeborene Stoffwechselerkrankung oder Hormonstörung besteht?
Ein auffälliges Ergebnis wird dem verantwortlichen Arzt, d. h. der Geburtsklinik oder dem Kinderarzt umgehend vom Labor mitgeteilt. Dieser wird dann eine Kontrolluntersuchung durchführen oder die Eltern mit dem Kind zum Kinderarzt oder in eine Kinderklinik schicken. Spricht auch die Kontrolluntersuchung für eine Erkrankung des Kindes, sollte dieses in einer auf Stoffwechselkrankheiten bzw. Hormonstörungen spezialisierten Kinderklinik vorgestellt werden um weitere Untersuchungen durchführen zu lassen. Bestätigt sich hier die Diagnose, wird sogleich die erforderliche Behandlung eingeleitet.
Was bedeutet es, wenn die Eltern keine Nachricht erhalten?
In diesem Fall ist in der Regel alles in Ordnung. Unauffällige Ergebnisse werden nur dem verantwortlichen Arzt, der das Screening durchgeführt hat, mitgeteilt. In dem örtlichen Gesundheitsamt erfolgt ein Abgleich der Geburtsmeldungen mit den Screening-Meldungen. Liegt für ein Kind keine Screening-Meldung vor, weil die Karte verloren ging, die Eltern ein Screening oder eine Datenübermittlung abgelehnt haben oder die Untersuchung aus irgendeinem Grund unterlassen wurde, so meldet sich die Kinderkrankenschwester des zuständigen Gesundheitsamtes bei den Eltern.
Wozu dient die Datenübermittlung?
Die Eltern werden vor oder kurz nach der Geburt ihres Kindes über die Möglichkeit dieser Untersuchung informiert. Vor der Blutabnahme müssen die Eltern in die Untersuchung einwilligen. Sofern die Eltern damit einverstanden sind, dass die Daten ihres Kindes an das Screeningzentrum übermittelt werden, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Screeningzentrums dafür sorgen, dass die Eltern über einen auffälligen Befund oder eine notwendige Wiederholungsuntersuchung informiert werden. Die Daten werden keiner dritten Person oder Instanz zur Verfügung gestellt.
Kontakt
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Screeningzentrum Bayern – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
-
Dr. med. Uta Nennstiel-Ratzel MPH
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Veterinärstr. 2, 85764 Oberschleißheim
-
+49 9131 6808-5204
- screening@lgl.bayern.de
In Bayern wurden seit 1999 über 1,5 Millionen Kinder auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen untersucht. Dank dieser Untersuchung konnten in Bayern in den vergangenen 15 Jahren mehr als 1.300 Kinder mit Stoffwechsel- und Hormonstörungen rechtzeitig therapiert werden.
Welche Erkrankungen im Rahmen des Screenings erfasst werden und wie häufig diese vorkommen, erfahren Sie hier.

Neugeborenen-Hörscreening
Angeborene Hörstörungen sind im Vergleich zu anderen angeborenen Störungen relativ häufig. Etwa eines von 1.000 Kindern wird mit einer beidseitigen therapiebedürftigen Hörstörung geboren. Ein ausreichendes Hörvermögen gilt als Voraussetzung für einen natürlichen Spracherwerb und ist ebenso für die kognitive, emotionale sowie psychosoziale Entwicklung entscheidend. Die Folgen für die Entwicklung sind dabei in der Regel umso ausgeprägter, je später die Erkrankung diagnostiziert und eine adäquate Therapie eingeleitet wird. Daher sind frühzeitige Diagnostik und Therapie entscheidend, um (häufig irreversible) Sprach- und Entwicklungsstörungen zu vermeiden.
Bayern engagiert sich seit langem im Neugeborenen-Screening und setzt sich besonders für Qualitätssicherung ein. Von 2003 bis Ende 2008 wurde in der Oberpfalz und zusätzlich ab 2006 in Oberfranken ein vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördertes Modellprojekt zum Neugeborenen-Hörscreening mit großem Erfolg durchgeführt. Nach Abschluss dieser Pilotphase – bei dem weit über 73.000 Kinder untersucht wurden – kam das Neugeborenen-Hörscreening nach dem Muster des Modellprojekts seit 01.01.2009 bundesweit zum Einsatz. Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurden die Kinder-Richtlinien geändert und das Neugeborenen-Hörscreening in die Untersuchungen mit aufgenommen. Damit haben nunmehr alle Neugeborenen in Deutschland Anspruch auf eine Hörscreening-Untersuchung in den ersten Lebenstagen.
Die Früherkennung von Hörstörungen bei Neugeborenen ist Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Besonderheit in Bayern ist, dass sowohl das Stoffwechsel als auch das Neugeborenen-Hörscreening auf zwei Säulen fußt. Zum einen auf der Screening-Untersuchung selbst, die von Ärzten in Kliniken oder Praxen durchgeführt wird, und zum anderen auf dem sogenannten Tracking. Unter Tracking versteht man die Sicherstellung dass Kontrolluntersuchungen auch durchgeführt werden – also eine Ergänzung des eigentlichen Screenings. Ohne dieses Tracking würden die Hälfte der kontrollbedürftigen Befunde nicht abgeklärt. Das Screening-Zentrum im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und die Gesundheitsämter stellen das Tracking und die Teilnahme aller Kinder sicher.
Der Freistaat Bayern unterstützt flächendeckend das bayernweite Hörscreening mit den bereits im Modellprojekt bewährten Strukturen zur Sicherung der Prozessqualität. Die Einführung fördert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch mit Schulungen für Kliniken.
Kontakt
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Screeningzentrum Bayern – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
-
+49 9131 6808-5131
- hoerscreening@lgl.bayern.de
Aus dem Bayerischen
Präventionsplan
„Bestmögliche Startchancen für alle Kinder, sichere Bindungen und ein gesundes Selbstbewusstsein, ausgewogene Ernährung und ein aktiver Lebensstil, Schutz vor Suchtgefahren, Früherkennung von Gesundheitsrisiken und Schutz vor vermeidbaren Erkrankungen“:
Diese Ziele formuliert der Bayerische Präventionsplan für ein gesundes Aufwachsen in Familie, Kita und Schule – das erste seiner vier zentralen Handlungsfelder.