Ärztin und Krankenhausleiter im Gespräch.

Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen

Hohe Hygienestandards sind besonders bei chirurgischen Eingriffen sehr wichtig. Mit der zweiten novellierten Fassung der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention erstmals eine gesetzliche Definition der "Einrichtungen für ambulantes Operieren" und der "Einrichtungen für ambulantes Operieren, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt", eingeführt.

Der medizinische Fortschritt ermöglicht es, dass immer mehr Patienten mit schweren Krankheiten behandelt werden können. Auch die Behandlungsmethoden werden immer komplexer. Die Patientensicherheit muss dabei stets gewahrt bleiben. Qualifiziertes Hygienefachpersonal trägt dafür Sorge, dass in den medizinischen Einrichtungen ein adäquates Hygienemanagement gelebt wird. Der Gesetzgeber muss darüber hinaus entsprechend dieser Anforderungen den rechtlichen Rahmen fortwährend anpassen.

Die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)

Die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) regelt seit dem 1. Januar 2011 insbesondere die personelle und räumlicher Ausstattung und Organisation zur Hygiene an medizinische Einrichtungen. Sie verweist dabei auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft und gibt umfängliche Hygienestandards vor. Bayern verabschiedete  zum damaligen Zeitpunkt die bundesweit strengste, umfassendste und modernste Hygieneverordnung aller deutschen Länder und war somit Vorreiter in Sachen Hygiene.

Durch bundesrechtliche Änderungen wurden Hygieneverordnungen im Laufe des Jahres 2011 für alle Bundesländer verpflichtend. Das machte auch eine Überarbeitung der bayerischen MedHygV in einigen Punkten erforderlich. Die erste novellierte Fassung der MedHygV trat am 1. September 2012 in Kraft. Zentrale Punkte wie Qualifikation und Fortbildung des Hygienefachpersonals wurde dabei noch detaillierter festgelegt.

Am 1. Januar 2017 ist die zweite novellierte Fassung der MedHygV  in Kraft getreten. Derzeit ist eine erneute Überarbeitung der MedHygV in Vorbereitung.

Das hat sich mit der zweiten novellierten Fassung der MedHygV geändert

Vorgaben für Personalausstattung

Mit der zweiten novellierten Fassung der MedHygV erfolgt insbesondere eine Anpassung der Vorgaben zur Personalausstattung (§§ 5 bis 9 MedHygV):

  • Die Übergangsregelung für den Einsatz von fachlich geeignetem Hygienefachpersonal auch ohne formale Qualifikation wurde entsprechend der abermals geänderten bundesrechtlichen Regelung bis Ende 2019 verlängert.
  • Die Krankenhäuser können in bestimmten Fällen fachlich geeignetes und bereits langjährig tätiges Hygienefachpersonal auch nach Ablauf der Übergangsfrist beschäftigen, auch wenn es aktuell die notwendige formale Qualifikation nicht hat.
  • Für große Krankenhäuser der Versorgungsstufen II und III wurden flexiblere Möglichkeiten zur Beschäftigung von Krankenhaushygienikerinnen und Krankenhaushygienikern geschaffen. Hierbei wurden die einschlägigen Empfehlungen der KRINKO zugrunde gelegt.
  • In Einrichtungen für ambulantes Operieren sind häufig medizinische Fachangestellte beschäftigt, die eine entsprechende qualifizierte Ausbildung haben. Diese können ebenfalls nach entsprechender Fortbildung als Hygienebeauftragte in der Pflege oder Hygienebeauftragter in der Pflege für diese Einrichtungen bestellt werden.

Erstmalig gesetzliche Definitionen im Bereich ambulantes Operieren

Darüber hinaus wurde eine gesetzliche Definition der „Einrichtungen für ambulantes Operieren“ und der „Einrichtungen für ambulantes Operieren, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt“ geschaffen. Diese Definition erfolgt auf der Grundlage der „Liste zur Umsetzung der Bayerischen MedHygV: Maßnahmen in Einrichtungen für ambulantes Operieren“. Damit wird die Klassifikation der Einrichtungen für ambulantes Operieren erheblich vereinfacht und für die betroffenen Einrichtungen die Rechtssicherheit verbessert. Diese Liste können Sie unter folgendem Link herunterladen:

Chirurg wäscht sich die Hände vor einer Operation.