Leistungserbringer,die auf die medizinischen Daten der eGK zugreifen dürfen (z.B. Ärzte oder Zahnärzte), erhalten hierzu den elektronischen Heilberufsausweis als Gegenstück zur eGK. Durch das Einlesen des Heilberufsausweises können sie sich so für den Zugriff authentifizieren.