Förderaufruf des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) zum Themenfeld „Einsatz von Digitalisierung und KI in der Pflege“
Der Einsatz von Digitalisierung und auch Künstlicher Intelligenz (KI) in der Pflege hat das Potential, die pflegerische Versorgung (ambulant und/oder stationär) zu verbessern.
Der diesjährige Themenschwerpunkt des Förderaufrufs ist Teil der vom Ministerrat beschlossenen HighCare Agenda. Unter dem Titel „Pflege für morgen – selbstbestimmt, ganzheitlich, generationengerecht, regional verfügbar und digital unterstützt“ werden mit der HighCare Agenda bis 2029 rund 31 Millionen Euro von der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung gestellt, um mit Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Zukunftstechnologien die Pflege für morgen fit zu machen und die Pflege von morgen in Bayern bereits heute zu starten.
Das StMGP beabsichtigt dazu, in einem aktuellen Förderaufruf auf Grundlage seiner neuen Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) vom 14. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 298) Vorhaben der Digitalisierung im Bereich Pflege zu fördern. Die Einreichungsfrist für den Förderaufruf für das Jahr 2025 hat am 10. Juni 2025 geendet .
Die beiden von der unabhängigen Fachjury am besten bewerteten Projekteingaben aus dem Wettbewerb werden gegenwärtig verbeschieden und zeitnah bekanntgegeben werden.
Informationen zur Umsetzung des Programms
Hinweise zum Datenschutz
Die im Verfahren angegebenen Daten werden beim Projektträger Bayern (bzw. bei der Bayern Innovativ GmbH, vgl. Kontaktdaten unter Nr. 6.1 im Förderaufruf) sowie allen am Auswahlprozess und Abwicklung dieser Förderinitiative beteiligten Partnern (Bayern Innovativ – Gesundheit, Mitglieder des Gutachtergremiums) gespeichert und im Rahmen der Projekt- sowie Programmüberwachung verarbeitet und ausgewertet. Die Bayern Innovativ GmbH und das StMGP sowie alle beteiligten Partner sind zur Beachtung der Vorschriften über den Datenschutz, insbesondere des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie soweit einschlägig des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz (nach Art. 13 DSGVO) finden sie Sie auf der Homepage des StMGP https://stmgp.bayern.de/datenschutz/.
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist in der Regel von fünf Jahren (z.B. zuwendungs- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen). Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder keine Verpflichtung zur weiteren Speicherung besteht.
Mit der Einreichung einer Projektskizze und/oder eines Förderantrags stimmt der Einreichende der Speicherung und Verarbeitung der antragsrelevanten Daten zu.

