Meldepflichtige Erkrankungen sind bestimmte, übertragbare Infektionen, bei denen der Infektionsverdacht, Erregernachweis, die Erkrankung oder der Tod dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Für welche Erkrankungen eine Meldepflicht besteht und detaillierte Informationen zur Meldepflicht von Ärzten und Labors finden sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG).