Gesundheitsregionenplus – Entscheidungen vor Ort treffen
Mit dem Konzept „Gesundheitsregionenplus“ will die bayerische Staatsregierung die medizinische Versorgung, die Prävention und die pflegerische Versorgung im Freistaat durch regionale Netzwerke weiter verbessern. Zuwendungsempfänger der Gesundheitsregionenplus sind insbesondere bayerische Landkreise oder kreisfreie Städte.
- Kurz erklärt: Gesundheitsregionenplus
- Ziele und Schwerpunkte
- Organisation
- Staatliche Unterstützung
- Gesundheitsregionenplus im Überblick
- Gesundheitsregionenplus in Bildern
- Gruppenbild der Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsregionen plus bei der Fachkonferenz der Gesundheitsregionen plus in Landshut im März 2024
- Aktueller Hinweis
- Mehr erfahren
Die regionalen Netzwerke sollen damit auf kommunaler Ebene zur Gesundheit der Bevölkerung beitragen. Der Freistaat unterstützt die Gesundheitsregionenplus durch Beratung und Fördermittel.
Kurz erklärt: Gesundheitsregionenplus
Ziele und Schwerpunkte
Die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern, ist ein Ziel der bayerischen Gesundheitspolitik.
Innerhalb Bayerns sind die lokalen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungsstrukturen und die Präventionsangebote sehr unterschiedlich. Deswegen können die Akteure vor Ort die Lage am besten beurteilen und passgenaue Maßnahmen entwickeln. Solche lokal erarbeiteten Lösungen haben zudem eine höhere Bindungswirkung und Akzeptanz.
Die Gesundheitsregionenplus bemühen sich um die Optimierung der regionalen Gesundheitsvorsorge und -versorgung, sowie der Pflege in Bayern. Sie können in ihrem Bereich dazu einen maßgeblichen Beitrag leisten. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen bei der Gesundheitsversorgung, -förderung, Prävention und Pflege. Dazu gehören zum Beispiel die Versorgung mit Haus- und Fachärzten, Patienteninformationen, die ambulant-stationäre Zusammenarbeit, die Gewinnung von Pflegekräften als auch Themen im Bereich Bewegungsförderung, Suchtvorbeugung oder Kinder- und Jugendgesundheit. Weitere Themen können entsprechend den lokalen Gegebenheiten aufgegriffen werden.
Organisation
Mitglieder
Im Netzwerk sollen alle Akteure, die an der Gesundheitsförderung und Prävention und der Gesundheitsversorgung und der Pflege vor Ort beteiligt sind, sowie Kommunalpolitiker vertreten sein. Den Vorsitz des Netzwerks hat in der Regel der Landrat oder der Oberbürgermeister inne.
Gremien
Eine Gesundheitsregionplus besteht aus folgenden Gremien:
- Gesundheitsforum (Planung und Steuerung der Gesundheitsregionplus)
- Arbeitsgruppen:
- Verpflichtende Arbeitsgruppen in den Feldern „Gesundheitsförderung und Prävention“, „Gesundheitsversorgung“ sowie „Pflege“
- Weitere Arbeitsgruppen mit Bezug zum Gesundheitswesen sind möglich
- Geschäftsstelle zur Organisation und Koordination
Staatliche Unterstützung
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fördert die Einrichtung und den Betrieb einer Geschäftsstelle (eine Vollzeitstelle) einer Gesundheitsregionplus mit jährlich maximal 50.000 Euro für bis zu fünf Jahre (Festbetragsfinanzierung). Die Zuwendungsempfänger sollen in der Regel bare Eigenmittel von mindestens 10 Prozent einbringen.
Die Richtlinie zur Förderung von Gesundheitsregionenplus ist seit 2023 nicht mehr in Kraft und eine Förderung neuer Gesundheitsregionenplus auf dieser Grundlage nicht mehr möglich. Angestrebt wird aber eine gesetzliche Verankerung der Gesundheitsregionenplus. Aktuell ist deshalb keine Antragstellung möglich. Die bereits bestehenden Gesundheitsregionenplus werden im Rahmen der laufenden Förderungen weiter unterstützt, sodass insoweit keine Unterbrechung stattfindet.
Gesundheitsregionenplus im Überblick
Bayernweit gibt es derzeit 62 Gesundheitsregionenplus, diese entsprechen 79 von insgesamt 96 Landkreisen und kreisfreien Städten. Die folgende Karte zeigt die Gesundheitsregionenplus im Überblick.
Gesundheitsregionenplus in Bildern

Gruppenbild der Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsregionen plus bei der Fachkonferenz der Gesundheitsregionen plus in Landshut im März 2024
Gruppenbild der Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsregionen plus bei der Fachkonferenz der Gesundheitsregionen plus in Landshut im März 2024
Aktueller Hinweis
Die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur „Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren zur Laienreanimation“ bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Bei Fragen zum Fördervollzug wenden Sie sich bitte an das StMI unter: poststelle@stmi.bayern.de.
