Drei Personen im Gespräch.

Aufgaben und Organisation des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention

Im Oktober 2013 wurde das eigenständige Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention gegründet – eine Premiere in der Geschichte Bayerns. Damit unterstreicht die Staatsregierung die herausragende Bedeutung von Gesundheit und Pflege in unserer Gesellschaft.

Seither steht das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention für das, was sich die Menschen am meisten wünschen: Gesundheit und Lebensqualität – in jeder Lebensphase und bis ins hohe Alter. Folgende Fragen stehen dabei im Vordergrund:

  • Wie bleibe ich möglichst lange gesund?
  • Wie bekomme ich die bestmögliche Versorgung, wenn ich krank bin? Und:
  • Wie kann ich in Würde alt werden?

Immer stehen die Menschen und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt der Gesundheits- und Pflegepolitik für Bayern.

Deswegen nehmen Prävention und Gesundheitsförderung einen hohen Stellenwert ein, was sich in unserer Gesundheitsinitiative und im Bayerischen Präventionsplan konkretisiert.

Ein weiteres wichtiges Ziel bayerischer Gesundheitspolitik ist es, flächendeckend eine hochwertige Versorgung sicherzustellen. Beispiele dafür sind

Fester Bestandteil bayerischer Gesundheitspolitik ist aber auch der Ausbau palliativmedizinischer und hospizlicher Versorgungsstrukturen.

Außerdem sind die Rahmenbedingungen für eine menschliche Pflege ein wichtiges Anliegen. Dafür fördert das Bayerische Pflegeministerium beispielsweise Fachstellen für pflegende Angehörige und engagiert sich dafür, die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten.

Darüber hinaus ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention als oberste Fachbehörde zuständig für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, für Hygiene und Infektionsschutz sowie für Arzneimittel und Apothekenwesen. Dabei wird es durch die Gesundheitsämter und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt. Außerdem übt das Staatsministerium die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen sowie über die Selbstverwaltungskörperschaften im Bereich der ambulanten Versorgung in Bayern aus. Das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung prüft die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der unter der Aufsicht des Freistaats stehenden Sozialversicherungsträger.

Die Menschen und ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt meiner menschlichen und modernen Gesundheits- und Pflegepolitik für Bayern. Ein gutes Leben lang.
Klaus Holetschek, Staatsminister, MdL
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