Mann hält Tablet in den Händern mit der Startseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Stipendienprogramm für Medizinstudierende

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung vor allem im ländlichen Raum beschlossen. Das Programm soll dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung in allen Landesteilen zu sichern.

Das Stipendienprogramm des Bayerischen Gesundheitsministeriums für Medizinstudierende ist eine von drei Säulen des Förderprogramms zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung. Ziel ist, Medizinstudentinnen und -studenten frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf hohem Niveau gewährleisten zu können.

Bis 31. Dezember 2023  konnten insgesamt bereits 300 Medizinstudierende mit einem Stipendium unterstützt werden.

Wir wollen angehende Mediziner frühzeitig für den ländlichen Raum begeistern. Der ländliche Raum hat seinen Charme und bietet eine hohe Lebensqualität. Ich appelliere an alle interessierten Medizinstudenten, sich dafür zu bewerben. Sie sind uns viel wert!
Klaus Holetschek, Staatsminister

Wesentliche Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer deutschen Hochschule oder einer nach dem Feststellungsverfahren gemäß Art. 86 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern. Ausgenommen davon sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.
  • Erfolgreicher Abschluss des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
  • Verpflichtung der Studentin / des Studenten, die fachärztliche Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums aufzunehmen sowie die fachärztliche Weiterbildung im Fördergebiet zu absolvieren (Einzelheiten dazu in der Förderrichtlinie).
  • Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung mindestens 60 Monate im Fördergebiet ärztlich tätig zu sein (Einzelheiten dazu in der Förderrichtlinie) .

Höhe der Förderung

  • Stipendium in Höhe von 600 Euro pro Monat.
  • Gewährung bis zum Ende des Medizinstudiums, längstens für 48 Monate.

Antragstellung

Bitte richten Sie den Antrag an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Bayerische Gesundheitsagentur):

Informationen zur Antragstellung zum Stipendienprogramm für Medizinstudierende können Sie der Internetseite der Bayerischen Gesundheitsagentur entnehmen.

Fragen können Sie direkt an die Förderstelle richten:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachgebiet K1
– Stipendiatenprogramm –
Prinzregentenstr. 6
97688 Bad Kissingen

Telefon: 09131 6808-7246
Telefax: 09131 6808-7333
E-Mail: stipendium@lgl.bayern.de

Näheres zu den Bedingungen der Förderung können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Stipendiatenseminar 2022

Das 2014 initiierte Stipendiatenseminar fand vom 22. bis 23. Oktober 2022 in Regensburg zum bereits neunten Mal statt. Mit dem Thema „Patientenversorgung interprofessionell gedacht – und gemacht?“ wurde auch dieses Jahr ein interessanter und vor allem aktuell äußerst relevanter Inhalt während des Stipendiatenseminars aufgegriffen.

Stipendiatenseminar 2022

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Stipendiatenseminars 2022 in Regensburg

Publikationen zum Thema

  • PDF 405,29 KB

    Flyer zur ÖGD-Quote

  • Landärzte gesucht! Wir fördern Ihren Weg zum Traumberuf

  • Gerichtsärztlicher Dienst in Bayern – Informationen für Bewerber

  • Zukunftssichere ärztliche Versorgung im ländlichen Raum