
Aktuelle Informationen
13. April 2022
Bayern verkürzt die Isolation nach positivem Corona-Test auf fünf Tage bei Symptomfreiheit
Seit Mittwoch, dem 13. April, gilt in Bayern die neue Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation).
Laut dieser verkürzt sich die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage.
Für enge Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig.
Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläuterte hierzu: „Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache! Aber der Freistaat Bayern entwickelt seine Corona-Strategie weiter und passt sie an die aktuelle Lage an. Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähert sich dem Ende, der Infektionsdruck sinkt und die Krankenhausbelastung ist stabil. Daher halten wir es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben. Zudem entspricht dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, welches sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig hielt, und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert.“
Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten jedoch weiterhin strengere Maßnahmen: Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30).

29. März 2022
Bayern setzt Corona-Basisschutzmaßnahmen um
Ab 3. April wird eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten, die den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft:
- In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt demnach weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für den Zugang benötigen Besucher und Beschäftigte einen tagesaktuellen Schnelltest.
- Auch für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
- In Schule und Kita wird weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.
- Ansonsten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Der Ministerrat hat zudem der Verlängerung der Antragsfrist zum Abruf der Fördermittel für mobile Luftreinigungsgeräte und dezentrale Lüftungsanlagen im Rahmen der Neuauflage 2021 bis zum 31. Dezember 2022 zugestimmt. Die Frist für die Beschaffung von im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 beantragten Geräten wird bis einschließlich 31. März 2023 verlängert.
Aktuelle Hotspotregionen in Bayern (nach Paragraf 15 BayIfSMV)
Die aktuelle Liste der Corona-Hotspotregionen (13. Dezember 2021) finden Sie hier. In der Tabelle finden Sie die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte sowie die 7-Tage-Inzidenzen der vergangenen sechs Tage.
| Landkreis (LK) / kreisfreie Stadt (SK) | Inzidenz am 08.12. | Inzidenz am 9.12. | Inzidenz am 10.12. | Inzidenz am 11.12. | Inzidenz am 12.12. | Inzidenz am 13.12. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| LK Freyung-Grafenau | 1.001 | 945 | 930 | 916 | 819 | 746 |
| LK Weilheim-Schongau | 1.062 | 864 | 741 | 712 | 711 | 702 |
Die Liste, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten die Voraussetzungen für einen regionalen Hotspot-Lockdown nach Paragraf 15 vorliegen, hat rein informatorischen Charakter.
Wichtige Schutzmaßnahmen
AHA + A + L – Was war das noch mal?
Ob Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung, den besten Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf bietet eine vollständige Impfung. Anstecken können sich aber auch geimpfte Personen, deswegen sollten wir im Alltag unser Bestes geben und die wichtigsten Schutzmaßnahmen weiter beachten.
Wie gehen die noch mal? Ganz einfach: AHA + A + L
Die Corona-Warn-App: Gemeinsam Corona bekämpfen
Die Corona-Warn-App soll vor einer weiteren Ausbreitung von Covid-19 schützen, indem sie den „digitalen Handschlag“ zweier Smartphones dokumentiert. Die App ermöglicht es, Kontaktpersonen besonders schnell zu informieren, wenn sich jemand mit dem Coronavirus infiziert hat. Außerdem können Sie die Warn-App nutzen, um ihr digitales Impfzertifikat immer bei sich zu tragen.
Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Der Datenschutz bleibt dabei über die gesamte Nutzungsdauer und bei allen Funktionen gewahrt. Die App kann im Apple-Store und Play-Store heruntergeladen werden.
Bei Abspielen des Videos erklären Sie sich mit der Übertragung Ihrer Daten an YouTube einverstanden. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
JaImpfen und Boostern ist unsere wirksamste Waffe
Prof. Ficker vom Klinikum Nürnberg benennt es ganz klar: Auf seiner Intensivstation liegen fast ausschließlich ungeimpfte Corona-Patienten. Klaus Eichenmüller, pflegerischer Stationsleiter ergänzt: „Gehen Sie bitte impfen. Denn Impfen schützt zuverlässig vor einem schweren Verlauf und verhindert, dass Sie hier zu uns auf die Intensivstation kommen.“
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsversorgung, die seit anderthalb Jahren für uns an ihre Grenzen gehen, müssen dringend entlastet werden.
Deshalb: Vereinbaren Sie noch heute Ihren Impf- oder Boostertermin!
Symptome? Richtig handeln!
Wenn Sie COVID-19-Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall entwickeln:
- Melden Sie sich frühzeitig krank und bleiben Sie zu Hause. Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln (AHA + L) besonders gewissenhaft.
- Schicken Sie erkrankte Kinder nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kindergarten, Schule, Notbetreuung).
- Reduzieren Sie alle Kontakte so weit wie möglich und lassen Sie sich auf das Coronavirus testen. Die Testung symptomatischer Personen hat hohe Priorität! Einen Testtermin vereinbaren Sie über Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117. Dort erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Vorgehen, wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen.
Positiv getestet oder Kontaktperson? Das ist zu tun!
Reisen während Corona – was ist zu beachten?
Insbesondere bei einem Urlaub in anderen Ländern ist es wichtig, sich genau über die Lage vor Ort zu informieren. Das gilt sowohl für die Corona-Fallzahlen als auch für die Schutzmaßnahmen der dortigen Behörden. Auch am Strand oder im Gebirge sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu fremden Menschen eingehalten werden.
Folgende Pflichten vor, bei und nach der Einreise nach Deutschland werden in der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) geregelt:
- Anmeldepflicht (Digitale Einreiseanmeldung)
- Quarantänepflicht/ Absonderungspflicht
- Nachweispflicht (Testergebnis, Impfnachweis, Genesenennachweis)
- Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten und weitere Pflichten für Beförderer, Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreiber
Nach Reisen in ein Risikogebiet unter Inkaufnahme der Quarantäne bei Rückkehr kann kein gesetzlicher Verdienstausfall in Anspruch genommen werden.
Bitte beachten Sie hierzu:
- die Liste der Risikogebiete des Robert Koch-Instituts,
- den „Tourismus-Wegweiser“ für die Regelungen der Bundesländer,
- Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes;
- Lagebild Ausland des Auswärtigen Amtes und
- die jeweiligen Einreiseregeln des Urlaubslandes.
Weitere relevante Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums zum Coronavirus
Grippe-Impfung während der Pandemie – darauf sollten Sie jetzt achten!
Während der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie ist es wichtig, dass die Bevölkerung möglichst gesund bleibt – auch um das Gesundheitssystem zu entlasten. Durch Impfungen ist man vor Infektionen geschützt, die auch in der Pandemiezeit zusätzlich gefährden oder schädigen können.
Sowohl bei Influenza als auch bei Corona sind es ähnliche Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben: Vor allem Senioren und Menschen mit Grunderkrankungen sollten sich frühzeitig gegen Grippe impfen lassen.
Die Impfung gegen Grippe sollte jedes Jahr, vorzugsweise im Oktober oder November, durchgeführt werden. Nach der Impfung dauert es etwa 10 bis 14 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Am besten ist es daher, sich möglichst vor Beginn der Grippewelle impfen zu lassen, die in den vergangenen Jahren meist nach der Jahreswende begonnen hat.
Um das Risiko einer Übertragung des Virus in der Arztpraxis zu reduzieren, sollten Impftermine von anderen Arztbesuchen zeitlich und räumlich getrennt werden. Zudem sollten Wartezeiten möglichst vermieden werden, um Kontakte in der Praxis zu minimieren. Grundsätzlich sollte der Impftermin vorab telefonisch abgesprochen werden und beim Aufenthalt in der Praxis allgemeine Hygienemaßnahmen beachten werden. Weitere Hinweise zur Frage, wie sich Impftermine während der Pandemie in Praxisabläufe integrieren lassen finden Sie beim Robert-Koch-Insitut. Mehr zur Grippe-Impfung erfahren Sie in unseren FAQs.
In häuslicher Quarantäne – Was tun?

Weiterführende Links:
- Informationen zu geltenden Regelungen zur Isolation
- Tipps bei häuslicher Quarantäne des BMG
- Flyer für Kontaktpersonen von COVID-19-Erkrankten des RKI
- Empfehlungen für Menschen für leicht erkrankte COVID-19-Patientinnen und -Patienten und Hinweise für Haushaltsangehörige von leicht erkrankten Patientinnen und Patienten, die sich selbst versorgen können
Mund-Nasen-Bedeckung
Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Ist dies nicht möglich, besteht die Masken- bzw. die FFP2-Maskenpflicht – zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr. Es besteht zudem eine erweiterte Maskenpflicht unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen und auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Kinder beispielsweise sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit. Auch Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind ebenfalls von der Trageverpflichtung befreit.
Das Bayerische Gesundheitsministerium stellt unverbindliche Hinweise zu Schutzmasken und selbst hergestellten Masken zur Verfügung:
Hinweise zu Schutzmasken und selbst hergestellten Masken
Hier finden Sie nähere Informationen über Arten und Wirksamkeit:
#bayerngemeinsam
Die Maßnahmen für Bayern fordern uns alle. Sie sind jedoch notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen. Mit der Initiative #bayerngemeinsam sprechen wir Sie an, trotz der Einschränkungen weiterhin verantwortungsvoll mit dem Coronavirus umzugehen. Bewältigen wir diese Zeit gemeinsam, denn gemeinsam schaffen wir das!
Warnung vor falschen Internetseiten zu finanziellen Leistungen des Freistaats Bayern
Aus gegebenen Anlass bitten wir Sie, genau zu prüfen, auf welchen Internetseiten Sie Anträge für finanzielle Leistungen bezüglich der Corona-Pandemie des Freistaats Bayern stellen. Über falsche Webangebote besteht die Gefahr, dass Ihre persönlichen Daten in falsche Hände geraten und zu Ihrem Schaden missbraucht werden. Alle Förderungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind unter der Domain „bayern.de“ zu finden (zum Beispiel „stmgp.bayern.de“, „formularserver.bayern.de“). Sollten Ihnen verdächtige Internetseiten auffallen, bitten wir Sie, uns umgehend per E-Mail (poststelle@stmgp.bayern.de) zu informieren.


























