Staatsminister Klaus Holetschek im Impfzentrum

Coronavirus SARS-CoV-2 in Bayern

Auf dieser Seite informiert das Bayerische Gesundheitsministerium über aktuelle Entwicklungen und gibt Hintergrundinformationen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2.

Aktuelles

09.03.2023

Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu vorläufigen Ausgangsbeschränkungen liegt jetzt vor – Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: In bestimmten Fällen können Betroffene Rückzahlung von Corona-Bußgeldern beantragen

Bayerische Bürgerinnen und Bürger können die Rückzahlung von Bußgeldern für bestimmte Verstöße gegen die bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 beantragen. Dabei handelt es sich um jene Fälle, in denen vom Bundesverwaltungsgericht die Regeln nachträglich als zu weitgehend eingeschätzt wurden – nämlich das Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.

Absperrung 2020 während der Corona-Pandemie
Staatsminister Klaus Holetschek bei der Pressekonferenz nach dem Ministerrat am 31. Januar 2023

28.02.2023

Alle bayerischen Corona-Regelungen ab 1. März aufgehoben

Ab Mittwoch, den 1. März 2023, gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten enden mit Ablauf des 28. Februar 2023. Laut Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek handelt es sich hierbei um einen wichtigen Wendepunkt hin zu noch mehr Eigenverantwortung.

Nach Bundesrecht gelten jedoch in einigen Bereichen weiterhin Maskenpflichten. So gilt beispielsweise für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht. Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten diese Regelungen bis zum Ablauf des 7. April 2023.

Die aktuellen Corona-Regeln auf einen Blick

Stand: 1. März 2023

Krankenhaus

Vulnerable Einrichtungen

  • In Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen gilt aufgrund bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich für alle, die die Einrichtung betreten, FFP2-Maskenpflicht. Es gelten aber Ausnahmen, etwa wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer Atemschutzmaske entgegensteht.
  • In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken gilt grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher.
Öffentlicher Nahverkehr

Öffentliche Verkehrsmittel

Empfehlung zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske für Fahrgäste ab 6 Jahren.

Maske

Empfehlung: Maske tragen

Es wird weiterhin empfohlen, in geschlossenen Räumlichkeiten eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen.

Abstand

Empfehlung: Abstand halten

Wo immer möglich, wird jeder angehalten einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Hände waschen

Empfehlung: Hygieneregeln beachten

Regelmäßiges Händewaschen oder Desinfizieren der Hände hilft, Infektionen zu vermeiden. Innenräume sollten regelmäßig gelüftet werden, um die mögliche Konzentration von Viren zu verringern.

Impfen

Empfehlung: Impfen lassen

Nach wie vor stellt die Impfung den besten Schutz gegen das Coronavirus dar. Insbesondere vulnerable Personengruppen sollten deshalb auf einen vollständigen Impfschutz achten.

Die Corona-Themenseiten im Überblick

Impfung gegen das Coronavirus

Antworten auf alle Fragen zum Impfen finden Sie auf unserer Seite zu den Coronavirusschutzimpfungen.

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Infektion

Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sich bei einem positiven Corona-Befunde verhalten sollten und welche Schutzmaßnahmen helfen, Infektionsketten zu durchbrechen.

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Post-COVID-Syndrom

Unabhängig von Alter oder Krankheitsverlauf leiden einige Erkrankte noch lange Zeit nach der Akut-Behandlung unter teils schweren Folgen ihrer Coronavirus-Erkrankung. Hier finden Sie Informationen zum Post-COVID-Syndrom.

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Psychisch gesund

Hier finden Sie Tipps, wie Sie mit den Herausforderungen der Pandemie umgehen und psychisch gesund bleiben können. Außerdem finden Sie Anlaufstellen, wenn Sie Hilfe benötigen.

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Häufig gestellte Fragen

Sie fragen sich, was gerade für Regelungen gelten, wo es Zugangsbeschränkungen gibt oder welche Reisebestimmungen aktuell sind? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus.

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Rechtsgrundlagen

Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert Sie über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum Coronavirus SARS-CoV-2. Alle Veröffentlichungen finden Sie auch im Bayerischen Ministerialblatt.

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Testen

Informationen zum Thema Corona-Testungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Weiterführende Informationen

Für Bürgerinnen und Bürger gibt es eine Hotline

  • Bitte lesen Sie unsere Häufig gestellten Fragen, bevor Sie die Hotline kontaktieren, vielleicht wird hier Ihre Frage bereits beantwortet.
  • Rufen Sie für Ihre allgemeinen Fragen auf keinen Fall die Notrufnummern 110 und 112 an! Diese wichtigen Nummern sind sonst für Notrufe überlastet! Menschen, die Hilfe brauchen, sind auf diese Notrufnummern dringend angewiesen!
  • Sie erreichen die Coronavirus-Hotline von Montag bis Samstag  von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer:
    09131 6808-5101

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