Essen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft

Ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft

Viele Menschen mit Pflege-Bedarf wünschen sich eine Wohn-Form, in der sie sehr selbst-bestimmt leben können. Das ermöglicht eine ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft.

Marke Leichte Sprache

In Wohn-Gemeinschaften leben Menschen
in einem gemeinsamen Haushalt zusammen.
Je nach Bedarf bekommt jeder Mieter
seine Pflege und Betreuungs-Leistung.

Die meisten Menschen wünschen sich
selbstständig und selbst-bestimmt zu leben.
Auch wenn sie auf Hilfe und Pflege angewiesen sind.
Eine besondere Wohnform für diese Menschen
wird daher immer wichtiger.
Auch weil es immer mehr ältere und pflege-bedürftige Menschen gibt.

Selbstbestimmung: Selbst wählen, wie man wohnt, was man tut, welche Beziehungen man pflegt.

Diese Wohn-Form ist sehr ähnlich
wie das eigene Zuhause.
Man nennt sie: ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft.
Ambulant bedeutet hier:
Die Mieter leben selbstständig zusammen.
Nur bei Bedarf kommt ein Pflege-Dienst vorbei.

Die ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften sind sehr gut.
Die Mieter können unabhängig sein
und erhalten gleichzeitig die benötigte Hilfe und Pflege.

Eine Frau hilft einem älteren Mann, aus dem Sessel aufzustehen.

Diese Wohn-Form ist sehr gut für Menschen,
die nicht mehr in ihrem Zuhause wohnen können.
Und die nicht in eine stationäre Einrichtung möchten.
Zum Beispiel in ein Pflege-Heim.

Im Jahr 2017 gab es in Bayern 339 solche Wohn-Gemeinschaften.
Das sind mehr als im Jahr davor.

Wohngruppe: Drei Menschen sitzen im Wohnzimmer zusammen.

Was sind ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften?

Ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften haben ein Ziel:

Pflege-Bedürftige Menschen soll ein selbst-bestimmtes Leben
in einem gemeinsamen Haushalt ermöglicht werden.
Und jeder der Mieter bekommt gegen Bezahlen
seine benötigte Pflege und Unterstützung.

Eine ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft
muss 5 Dinge erfüllen:

1. Selbst-Bestimmung

Die Selbst-Bestimmung der Mieter muss gegeben sein.
Alle Angelegenheiten vom Zusammen-Leben
werden gemeinsam geregelt.
Zum Beispiel wer in der ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaft
die Pflege und Betreuung übernimmt.
Das kann in einer Wahl gemeinsam entschieden werden.

2. Wahl-Möglichkeit

Jeder Mieter kann seine Betreuung und Pflege
frei wählen.
Auch wie hoch die Unterstützung ist kann er selbst wählen.

3. Pflege-Dienst und Betreuungs-Dienst

Der Pflege-Dienst darf kein Büro
in der ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaft haben.
Der Pflege-Dienst ist ein Gast in der Wohn-Gemeinschaft.

Den Betreuer selbst wählen.

4. Selbstständigkeit der Wohn-Gemeinschaft

Die ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft muss selbstständig sein.
Das heißt:
Sie darf nicht Teil einer stationären Einrichtung sein.
Ein Vermieter darf nicht mehr
als 2 Wohn-Gemeinschaft nebeneinander haben

5. Größe

Es dürfen höchstens 12 Menschen
in einer ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaft leben.

Wohnung

Information und Beratung

Das bayerische Staats-Ministerium für Gesundheit und Pflege
hat eine besondere Beratungs-Stelle.
Dort bekommen Interessierte und pflege-bedürftige Menschen
kostenlos Informationen und werden beraten und unterstützt.
Aber auch Angehörige, Pflege-Dienste und Interessierte
können sich dort informieren und beraten lassen.

Aber auch die örtlichen Fach-Stellen im Landrats-Amt
beraten zu den ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften.
Diese Fach-Stellen überprüfen 1 Mal im Jahr
die ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften.

Wenn Sie Fragen zum Thema Barriere-Freiheit haben,
dann berät Sie die Bayerische Architekten-Kammer.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch
auf der Internet-Seite der Bayerischen Architekten-Kammer.

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Besprechungstisch. Vor ihnen liegen viele Papiere.

Beispiele für ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften

In Nürnberg gibt es eine ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft.
Sie heißt: Leben wie im Kirsch-Garten.
In dieser ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaft
wohnen Menschen,
die an Demenz erkrankt sind.

Junge Frau hilft einem alten Mann

Das ist das Besondere an dieser Wohn-Gemeinschaft:

  • Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer.
    Und es gibt Gemeinschafts-Räume.
    Das ist gut für ein selbst-bestimmtes und familiäres Leben.
  • Zu jeder Tages-Zeit
    ist die Pflege und Betreuung der Bewohner gesichert
    Jeder Bewohner kann frei wählen,
    welchen Pflege-Dienst er möchte.
  • Der Miet-Vertrag ist unabhängig
    von den Verträgen mit dem Pflege-Dienst.
  • Die Bewohner entscheiden zusammen
    welche Unterstützung in der Wohn-Gemeinschaft benötigt wird.
    Auch alle anderen Dinge vom Zusammen-Leben
    regeln und entscheiden sie gemeinsam.
Vertrag mit Unterschriften

Wenn Sie weitere Informationen
zu dieser Wohn-Gemeinschaft haben möchten,
dann lesen Sie ein bestimmtes Heft.
Es heißt: Selbstbestimmt leben
in ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften.
Dort gibt es viele Beispiele für ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften.

Frau erklärt Broschüre.

Weitere Informationen zu ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften
können Sie auch in einem besonderen Film bekommen.
Der Film heißt: Pflege im Alter – innovative Modelle.
Dort bekommen Sie auch außerdem
Informationen zu anderen Wohn-Formen im Alter.
Den Film können Sie bei der Beratungs-Stelle
für ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften ausleihen.

Fernseher

Förderung von ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften

Förderung von ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften
Das Bayerische Staats-Ministerium für Gesundheit und Pflege
fördert den Aufbau und Ausbau von diesen Wohn-Gemeinschaften.
Weitere Informationen zur Förderung bekommen Sie hier.

Wenn Sie Fragen haben oder Informationen
zum Thema ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften haben möchten,
können Sie sich auch direkt an das Staats-Ministerium wenden.
Die Ansprech-Partnerin ist: Elisabeth Rieber.

Sie können Frau Rieber anrufen:
Telefon-Nummer: 0 89 – 5 40 23 34 33

Oder Sie schreiben Frau Rieber eine E-Mail:
E-Mail-Adresse: elisabeth.rieber@stmgp.bayern.de

Eine Frau telefoniert

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Der Text ist erstellt und geprüft vom

Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt.

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99084 Erfurt

Telefon: 03 61 – 65 88 66 87

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Die Bilder sind von:

Katharina Magerl und Melanie Skowronek-Stieb vom Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt

Eine Frau vom CJD in Erfurt malt ein Bild für die Internetseite.