
Grundlagen und Höhe einer Förderung
Im Rahmen einer Anschubfinanzierung können bis zu 25.000 Euro für bis zu zwei Jahren für den Aufbau von neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften gewährt werden.
Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP).
Förderantrag
Jede Initiatorin bzw. jeder Initiator einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Erwachsene im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Satz 3 PfleWoqG kann einen Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) stellen.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig und bereits in der Planungsphase mit der zuständigen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (bisherige Heimaufsicht), Krankenkassen, Pflegekassen, Trägern der Sozialhilfe, Brandschutzbehörden etc. in Verbindung zu setzen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein aussagefähiges Konzept (Beschreibung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft, Zielgruppe, Zweck, wie sich das Leben darin gestalten soll etc. und Grundrisspläne)
- ein Finanzierungsplan für die beantragten Ausgaben getrennt nach Kalenderjahren (im Antragsformular enthalten)
- ein mittelfristiger Finanzierungsplan für die nächsten fünf Jahre (daraus soll hervorgehen, dass die bezuschusste Maßnahme Aussicht auf längerfristigen Bestand hat)
- eine Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss- Förderung als DAWI-De-minimis- Beihilfe
- eine Erklärung über Subventionserhebliche Tatsachen
Beispiele für eine Förderung
Gefördert werden können zum Beispiel:
- Personal- und Sachkosten bzw. Honorarkosten für eine Moderatorin bzw. einen Moderator zum Aufbau des Gremiums der Selbstbestimmung
- Öffentlichkeitsarbeit für die ambulant betreute Wohngemeinschaft
- Notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen, zur Koordination und Organisation sowie zur vorübergehenden Begleitung
Nicht förderfähig sind zum Beispiel:
- Kosten und Ausgaben für Investitionen (Baukosten)
- die Konzepterstellung
- Miete und Mietausfälle
- Betreuung und Pflege
- Alltagsbegleitung
- Schönheitsreparaturen
- bereits begonnene Maßnahmen (d.h. Verträge geschlossen, Personal eingestellt etc.)
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Kontakt
-
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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Elisabeth Rieber
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+ 49 89 540233-433
- abWG@stmgp.bayern.de
Kontakt
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Bayerisches Landesamt für Pflege
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+ 49 9621 9669-2541
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