Für Arbeitgeber besteht die Möglichkeit von der ortsansässigen Agentur für Arbeit durch das Förderprogramm WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungsoffensive (ehemals WeGebAU) gefördert zu werden.
Die Höhe der Förderung für das Arbeitsentgelt ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und im § 82 SGB II festgehalten. Die Förderhöhe ist individuell unterschiedlich und unterliegt dem Ermessen der örtlichen Agentur für Arbeit. Berücksichtigt werden zum Beispiel die Arbeitsmarktsituation vor Ort, die Betriebsgröße, aber auch die persönliche Situation des Umschülers.
Im nachfolgenden Link sind die Voraussetzungen ausführlich aufgelistet:
Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
Informationen der Agentur für Arbeit für Jugendliche
Dein Praktikum zur Ausbildung – Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
Deinen Berufsabschluss schaffen! – Assistierte Ausbildung (AsA)