Drei Personen im Gespräch.

Behörden, Gremien und Bündnisse im Geschäftsbereich

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ist als oberste Fachbehörde zuständig für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern. In Gremien werden gesellschaftliche Gruppen zur Gestaltung politischer Themen einbezogen.

Behörden

Bayerisches Landesprüfungsamt für Sozialversicherung

Das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung (Landesprüfungsamt) ist eine unabhängige, staatliche Prüfbehörde. Seit dem 10. Oktober 2013 ist sie dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zugeordnet.

Schlaglichter

  • 1949: Gründung
  • 1949: Aufnahme der Prüftätigkeit als Prüfungsamt beim Landesversicherungsamt
  • 1954: Eingliederung in das damalige Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge
  • 1954: Umbenennung in Bayerisches Landesprüfungsamt für Sozialversicherung
  • 1954: Festschreibung seiner gesetzlichen Unabhängigkeit in der Durchführung seiner Aufgaben
  • 1984: Umzug von der „Bürgermeistervilla“ in der Ismaningerstr. 95 in das Dienstgebäude des StMAS in der Winzererstr. 9
  • 2013: Eingliederung und Umzug in das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  • 2019: Feierlichkeiten zum 70-jährigen Jubiläum und 65 Jahre Unabhängigkeit

Aufgaben

Das Landesprüfungsamt hat im Bereich der Sozialversicherung im Hinblick auf seinen Prüfauftrag, seine Kontrollfunktion und Unabhängigkeit eine dem Bayerischen Obersten Rechnungshof vergleichbare Position. So wie dieser „ein Auge“ auf die korrekte und wirtschaftliche Verwendung von Steuergeldern hat, wacht das Amt mit seinen Prüfungen darüber, dass die Sozialversicherungsträger ihre Aufgaben den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern sowie den Anspruchsberechtigten gegenüber ordnungsgemäß erfüllen und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.

Seine gesetzliche Aufgabe ist die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung

  • aller landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger,
  • ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften,
  • der Kassenärztlichen Vereinigungen, des Medizinischen Dienstes Bayern,
  • der gemeinsamen Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Prüfungen können den gesamten Geschäftsbetrieb umfassen. Prüfungsmaßstab ist stets die Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns. Bei dessen Bewertung ist das Landesprüfungsamt ausschließlich dem Gesetz verpflichtet.

Soweit zu prüfende Einrichtungen Aufgaben auf Dritte übertragen, erstreckt sich das Prüfrecht auch auf diese. Prüfungen zum Risikostrukturausgleich sind dem Landesprüfungsamt ebenfalls gesetzlich aufgetragen. Im Gegensatz zur Rechtsaufsicht verfügt das Landesprüfungsamt über keine eigene Handhabe, die geprüfte Institution zur Behebung unrechtmäßigen Handelns oder Unterlassens zu verpflichten. Über die Prüftätigkeit hinaus steht es den Institutionen, die den größten Teil seiner Kosten zu tragen haben, auch beratend zur Seite, um in kompetenter und partnerschaftlicher Weise Orientierungs- und Entscheidungshilfe zu geben.

Organisation und Personal

Das Landesprüfungsamt ist heute Teil der Abteilung 7 „Öffentlicher Gesundheitsdienst, Landesprüfungsamt für Sozialversicherung“

im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Das Landesprüfungsamt ist personell derzeit (Stand: Januar 2024) mit 20 Prüferinnen und Prüfern ausgestattet.

Finanzierung

Wie schon im Jahre 1949 gesetzlich geregelt, sind die Kosten des Landesprüfungsamtes grundsätzlich von den zu prüfenden Einrichtungen dem Staatshaushalt zu erstatten. Heute finden diese Erstattungspflicht und deren Modalitäten ihre Rechtsgrundlage nicht nur im Landesrecht, sondern auch in den bundesgesetzlichen Vorschriften.

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit Hauptsitz in Erlangen kümmert sich als interdisziplinäre wissenschaftliche Fachbehörde um die Themen Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen sowie Arbeitsschutz und Produktsicherheit.

Im Bereich „Gesundheit“ bearbeitet das LGL humanmedizinische, pharmazeutische, präventionsbezogene und versorgungsbezogene Fragen. So überwacht und beschreibt das LGL Risiken und Chancen für die menschliche Gesundheit aus der Bevölkerungsperspektive und liefert damit die Grundlage für Risikokommunikation und Risikomanagement. Dabei stehen die Bereiche Hygiene, Infektiologie, Arzneimittelüberwachung, Gesundheitsberichterstattung und Epidemiologie, Kindergesundheit, Sozialmedizin, Versorgungsqualität, Gesundheitssystemanalysen und Innovationen, Kurortmedizin sowie diesbezügliche Förderprogramme im Vordergrund. Die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern zu stärken, ist Ziel des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im LGL.

Darüber hinaus bieten die Daten über Krebserkrankungen, die das Bayerische Krebsregister am LGL erfasst, eine wertvolle Grundlage, um mehr über die Häufigkeit und die Ursachen von Krebserkrankungen herauszufinden, und so die Entwicklung von Therapiemöglichkeiten zu unterstützen und die Versorgung von Patienten zu verbessern.

Die Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL) im LGL bietet ein umfassendes Programm zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Behörden im Geschäftsbereich.

Bayerisches Landesamt für Pflege

Das Bayerische Landesamt für Pflege hat am 16. Juli 2018 seine Arbeit aufgenommen. Es bündelt Aufgaben, die bisher auf verschiedene Stellen verteilt waren. Auch neue und wachsende Aufgaben werden zentral im Landesamt wahrgenommen. So kommt die Hilfe bei den zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen künftig besser an. Das Landesamt wird schrittweise aufgebaut. Als künftige Aufgabenschwerpunkte sind geplant:

  • Vollzug des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (BayLPflGG)
  • Abwicklung von Förderverfahren zum Beispiel mit Investitionskostenförderung in Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätze, Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF)
  • Bearbeitung des Hebammenbonus
  • Förderung und Koordinierung der Hospiz- und Palliativversorgung
  • Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie mit Demenzagentur und Demenzfond
  • Projektförderung in der Pflegewissenschaft und -forschung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege, Fachkräftegewinnung
  • Ethik in der Pflege
  • Qualitätssicherung

Leiter des in Amberg ansässigen Landesamtes ist Herr Achim Uhl.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Bayern

Zentrale Fachbehörde des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Bayerische Gesundheitsämter

Gesundheitsämter sind die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf kommunaler Ebene, die im Zuge einer Verwaltungsreform zum 01.01.1996 als eigenständige Fachbehörden und „staatliche Gesundheitsämter“ aufgelöst und in die Landratsämter eingegliedert wurden. Seither tragen sie die Bezeichnung „untere Gesundheitsbehörde“. Es gibt in Bayern 71 staatliche und fünf kommunale Gesundheitsämter (München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen).

Die Gesundheitsämter in Bayern sind rechtlich für ein breites und fachlich sehr anspruchsvolles Aufgabenspektrum zuständig. Die folgende Auflistung ist nicht abschließend, gibt jedoch einen Überblick über die derzeit von den Gesundheitsämtern (Amtsärztinnen und -ärzte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Sozialmedizinische Assistentinnen, Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure) auf rechtlicher Grundlage wahrzunehmenden und personell wie fachlich abzusichernden Aufgaben:

Eingriffsverwaltung

  • Hygiene in medizinischen (zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen) und öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Schulen, Kindergärten)
  • Infektionsschutz
  • umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene (Trinkwasser, Badegewässer)
  • Medizinal- und Betäubungsmittelaufsicht

Leistungsverwaltung

  • Gutachten im Beamtenrecht bei Einstellung staatlicher Beamter (zum Beispiel Lehrer), Dienstunfall, Dienstunfähigkeit, Rehabilitation, Zeugnisse und Bescheinigungen
  • Gesundheitsuntersuchungen nach § 62 Asylgesetz
  • schulärztlicher Dienst (Durchführung der Schuleingangsuntersuchung)
  • Gesundheitsförderung, Prävention, subsidiäre Impfangebote
  • Erfassung, Bewertung und Weitergabe von gesundheitsbezogenen Daten (Gesundheitsberichterstattung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit)
  • gesundheitliche Beratungsangebote (vor allem bei psychischen Störungen und Suchterkrankungen)
  • Gremienarbeit in der Sozialpsychiatrie (psychosoziale Arbeitsgemeinschaften, Suchtarbeitskreise)

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Digitalisierungsprojekte im ÖGD

Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienste werden viele digitale Projekte vorangetrieben um die Kommunikation, Vernetzung und Vereinheitlichung von Services zu verbessern. Von den digitalen Projekten sollen dabei sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die behördenbezogenen Teilnehmer profitieren und die Datenbasis verbessert werden.

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Bezirksregierungen

Die Bezirksregierungen verstehen sich als Kompetenzzentren zur Bündelung und Koordinierung der verschiedensten Interessen, beraten in Rechts- und Fachangelegenheiten und fördern private und öffentliche Vorhaben.

Sachgebiete Gesundheit

Die Sachgebiete Gesundheit der Regierungen nehmen übergeordnete Aufgaben im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wahr. Sie üben die fachliche Aufsicht über die nachgeordneten Behörden der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitsämter) und die gerichtsärztlichen Dienststellen aus.

  • Infektions-, Krankenhaus- und Umwelthygiene (mit Trink- und Badewasserhygiene) sowie die Kinder- und Jugendgesundheitspflege sind wichtige Tätigkeitsfelder.
  • Weitere Aufgaben sind die Durchführung der staatlichen Prüfungen an den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens,
  • die Erteilung der Erlaubnisse zum Führen der staatlich geschützten Berufsbezeichnungen für Angehörige der Gesundheitsfachberufe,
  • die Begutachtung der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit von Beamten und Richtern des Freistaates Bayern, die Erstellung medizinischer Obergutachten sowie
  • die medizinfachliche Mitwirkung bei der Krankenhausplanung und -finanzierung.
  • Ihnen obliegt zudem die Fachaufsicht über die Schwangerschaftsberatungsstellen im Regierungsbezirk sowie
  • die Fachberatung und Koordination der Sozialen Arbeit bei den Gesundheitsverwaltungen in den Aufgabenbereichen Gesundheitshilfe, Gesundheitsförderung und Prävention.

Sachgebiete Pharmazie

Die bei der Regierung von Oberbayern (zuständig für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern und Schwaben) sowie Oberfranken (zuständig für die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und Oberpfalz) angesiedelten Sachgebiete Pharmazie sind unter anderem zuständig

  • für die Überwachung von Herstellern und Importeuren von Human- und Tierarzneimitteln, Arzneimittelvertriebsfirmen, Arzneimittelgroßhändlern, Arzneimittelvermittlern, Zentralen Beschaffungsstellen für Arzneimittel sowie von Herstellern und Importeuren von Wirkstoffen zur Arzneimittelherstellung und
  • für die Überwachung der klinischen Prüfung von Arzneimitteln bei Sponsoren, Auftragsinstituten, Prüflaboren und Prüfärzten.

Weitere Aufgaben sind:

  • die Erteilung von Erlaubnissen für Krankenhausapotheken, die Überwachung von Krankenhausapotheken, die Genehmigung von Arzneimittelversorgungsverträgen mit Krankenhäusern sowie die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Pharmazieräten bei der Überwachung von öffentlichen Apotheken,
  • die Überwachung der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen im Rahmen der Blutspende sowie
  • der Vollzug des Medizinproduktegesetzes im Bereich des Inverkehrbringen von nichtaktiven Medizinprodukten.

Sachgebiete Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

Die Sachgebiete Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz der Regierungen befassen sich mit den vielfältigen Rechtsfragen zum öffentlichen Gesundheitswesen, Berufsrecht, Pharmazie, Veterinärwesen, Lebensmittelhygiene und Verbraucherschutz.

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Kontakt Berufsverband SMA

Gremien

Der Bayerische Krankenhausplanungsausschuss

Die Krankenhausplanung des Staates dient der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern. Die unmittelbar an der Krankenhausversorgung Beteiligten wirken im Krankenhausplanungsausschuss daran mit. Einvernehmliche Entscheidungen sind erwünscht.

Hintergrund

Die Bundesländer haben den gesetzlichen Auftrag, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu gewährleisten und dafür Krankenhauspläne aufzustellen (§ 6 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz).

Die Krankenhausplanung ist in Bayern Aufgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Das Recht des Bundes sieht vor, dass mit den an der Krankenhausversorgung im Land unmittelbar Beteiligten einvernehmliche Regelungen anzustreben sind (§ 7 Krankenhausfinanzierungsgesetz). Für die Mitwirkung dieser Beteiligten gibt es den Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss (Art. 7 Bayerisches Krankenhausgesetz). In diesem Gremium sollen bei der Krankenhausplanung, zum Beispiel bei Entscheidungen über Anträge von Krankenhäusern auf Änderung des Krankenhausplans, einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Das Letztentscheidungsrecht hat allerdings das Gesundheitsministerium.

Aufgaben

Im Krankenhausplanungsausschuss werden Angelegenheiten beraten, die die Krankenhausplanung betreffen und gegebenenfalls zu einer Änderung des Krankenhausplans führen. Dies sind beispielsweise die Aufnahme zusätzlicher Krankenhäuser oder neuer Fachrichtungen in den Krankenhausplan sowie die Erhöhung der Bettenkapazitäten bei den Krankenhäusern. Außerdem wirkt der Krankenhausplanungsausschuss bei der Aufstellung der Jahreskrankenhausbauprogramme mit. Aufgrund der Vielzahl der Themenbereiche hat der Krankenhausplanungsausschuss Unterausschüsse gebildet, die die einzelnen Tagesordnungspunkte vorbereiten:

  • Unterausschuss „Geriatrie“,
  • Unterausschuss „Stationäre Psychiatrie und stationäre Versorgung Suchtkranker“,
  • Unterausschuss „Stationäre palliativmedizinische Versorgung“,
  • Unterausschuss „Stationäre Versorgung und Rehabilitation von Schlaganfallpatienten und Schädel-Hirn-Verletzten“ und
  • Unterausschuss „Jahreskrankenhausbauprogramme“.

Daneben werden auch Belange der Krankenhausförderung im Allgemeinen beraten. Die Anträge von Krankenhäusern über die Vergabe von Fördermitteln für Baumaßnahmen berät der Unterausschuss „Jahreskrankenhausbauprogramme“ grundsätzlich abschließend.

Mitglieder

Im Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss, der unter dem Vorsitz von Gesundheitsminister Klaus Holetschek tagt, ist sowohl die Seite der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherung als auch die Seite der kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäuser sowie die Landesärztekammer vertreten. Die Sitzungen finden üblicherweise zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, statt.

Die bayerische Krankenhauspolitik unterstützt die Krankenhausträger in Bayern dabei, die Herausforderungen der Zukunft als Chance zu nutzen und die dafür notwendigen modernen Strukturen zu schaffen. Die Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss trägt hierzu entscheidend bei.
Klaus Holetschek, Staatsminister, MdL

Landesgesundheitsrat Bayern

Den Landesgesundheitsrat gibt es seit 1953. Er unterstützt den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung mit seiner gesundheitsbezogenen Expertise als hochkarätiges gesundheitspolitisches Beratungsgremium. Informationen zu Sitzungsterminen, Mitgliedern oder den beschlossenen Resolutionen finden Sie auf der Internetseite des Gremiums.

Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik entscheidet über Anträge von Bürgerinnen, die in Bayern eine Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen lassen möchten. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, dass medizinische Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt werden und der Schutz des Lebens dabei oberste Priorität hat.

Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung

Der Expertenkreis „Hospiz- und Palliativversorgung“ wurde im Sommer 2018 neu initiiert. Er wurde als dauerhaftes Gremium eingerichtet, das unter dem Vorsitz des Staatsministers Klaus Holetschek zweimal jährlich tagt. Mitglieder des Expertenkreises sind alle Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern auf Ebene der (Landes-)Verbände bzw. Organisationen und Vereinigungen.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention möchte gemeinsam mit den Experten eine langfristig angelegte „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“ erarbeiten. Die Zukunftsstrategie soll das mittlerweile mehr als sieben Jahre alte Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung ersetzen und neue Konzepte für einen bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern enthalten. So sollen dauerhaft verlässliche Strukturen für die Hospiz- und Palliativversorgung für die Menschen in Bayern geschaffen werden.

Struktur und Teilnehmer

Die Geschäftsstelle für den Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung soll zukünftig beim Sachgebiet Hospiz- und Palliativversorgung am Landesamt für Pflege angesiedelt werden. Solange die Strukturen dort noch nicht aufgebaut sind, übernimmt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege diese Aufgabe.

Mitglieder des Expertenkreises sind alle Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern auf Ebene der (Landes-)Verbände bzw. Organisationen und Vereinigungen.

Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung

Auf Grundlage der Arbeitsergebnisse des Expertenkreises, der damals Expertenkreis “Palliativmedizin und Hospizarbeit“ hieß, entstand unter anderem das „Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung“. Es wurde 2011 verabschiedet. Dieses verschafft einen Überblick über die palliativen und hospizlichen Versorgungsstrukturen in Bayern.

Publikationen zum Thema

  • Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung

Expertenkreis Psychiatrie

Der Expertenkreis Psychiatrie ist ein bundesweit einmaliges Gremium unter dem Dach des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Seit 2010 unterstützt und vernetzt dieses Gremium sämtliche Akteure die an der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung in Bayern beteiligt sind.

Dem Gremium gehören Experten aller an der Versorgung psychisch kranker Menschen beteiligten Institutionen, Verbände und Organisationen von Betroffenen und Angehörigen an.

Der Expertenkreis Psychiatrie vernetzt alle bayerischen Akteure der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung und unterstützt sie, aktiv moderierend, bei der Erfüllung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Des Weiteren berät der Expertenkreis Psychiatrie die politischen Entscheidungsträger in allen Fragen der Themenbereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.

Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V

Aufgaben und Ziele

Mit § 90a SGB V hat der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit gegeben, ein Gemeinsames Landesgremium einzurichten. Danach kann das Gemeinsame Landesgremium

  • Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragestellungen abgeben und
  • Stellung nehmen zur Aufstellung und der Anpassung der Bedarfspläne nach § 99 Abs. 1 SGB V und zu Entscheidungen des Landesausschusses.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen für das Gesundheitswesen in Bayern durch die zunehmende Zahl an Asylbewerberinnen und -bewerbern wird sich das Gemeinsame Landesgremium mit der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern in Bayern befassen, unter Berücksichtigung sektorenübergreifender Fragestellungen.

Besetzung

Folgende Organisationen und Personen entsenden Vertreter in das Gemeinsame Landesgremium:

  • Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Bayern,
  • Bayerische Krankenhausgesellschaft,
  • Kassenärztliche Vereinigung Bayerns,
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,
  • Bayerische Heilberufekammern (Bayerische Landesärztekammer, Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Bayerische Landeszahnärztekammer, Bayerische Landesapothekerkammer),
  • Kommunale Spitzenverbände (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Bezirketag, Bayerischer Landkreistag)
  • Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung sowie
  • Patientenvertreter.
  • In Angelegenheiten der zahnärztlichen Versorgung wird auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns vertreten sein.
Die Mitglieder des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a SGB V am 1. Dezember 2016.

Die Mitglieder des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a SGB V am 1. Dezember 2015.

Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI)

Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) ist ein Gremium, in dem bundesweit alle für das Impfen verantwortliche Akteure zusammen arbeiten. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit und verschiedenen bundesweit agierenden Verbänden  sind immer jeweils mindestens fünf Bundesländer in der NaLI vertreten. Bayern ist durchgehend ein festes Mitglied der NaLI.

Die koordinierende Geschäftsstelle Nationaler Impfplan hat ihren Sitz am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen.

Hintergrund

Deutschland ist im Bereich Gesundheit – und so auch im Impfwesen – föderal strukturiert, das heißt die Umsetzung von Impfzielen ist im wesentlichen Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Zugleich übernehmen aber auch nationale Behörden und Institutionen wichtige Aufgaben, zum Beispiel die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut mit der Erstellung der nationalen Impfempfehlungen, das Bundesgesundheitsministerium mit Gesetzesvorlagen wie das Präventionsgesetz, der gemeinsame Bundesausschuss mit der Festlegung von durch Kassen bezahlten Impfungen und viele mehr.

Wichtige Impfziele, zum Beispiel die Elimination der Masern und Röteln, konnten bislang in Deutschland nicht erreicht werden – trotz insgesamt großer Fortschritte beim Impfschutz der Bevölkerung. Es ist daher eine enge, abgestimmte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und weiteren wichtigen Akteuren erforderlich. Die Gesundheitsminister beschlossen aus diesem Grund die Durchführung der 1. Nationalen Impfkonferenz im Jahr 2009. Als Ergebnis dieser Konferenz wurde der Nationale Impfplan von allen wichtigen Akteuren der Länder und des Bundes erstellt und bei der 2. Nationalen Impfkonferenz im Jahr 2011 vorgestellt sowie von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossen.

Der Nationale Impfplan liefert eine transparente Übersicht über das komplexe Impfwesen und über die vereinbarten Impfziele in Deutschland. Bei den im zweijährigen Turnus stattfindenden Nationalen Impfkonferenzen wurde der aktuelle Stand der Umsetzung des Nationalen Impfplans beleuchtet und im Jahr 2015 um einen gemeinsamen Nationalen Aktionsplan zur Masern- und Rötelnelimination ergänzt. Zugleich fehlte jedoch ein Gremium, welches sich kontinuierlich dieser wichtigen Aufgabe der Priorisierung von gemeinsamen Impfzielen, Abstimmung gemeinsamer Aktionen und der entsprechenden Überarbeitung des Impfplans annahm.

Im Jahr 2013 legte daher die Gesundheitsministerkonferenz fest, dass eine Nationale Lenkungsgruppe Impfen eingerichtet werden soll. Zugleich wurde die Einrichtung einer Geschäftsstelle Nationaler Impfplan mit zwei von Bund und Ländern getragenen Stellen beschlossen, die die Nationale Lenkungsgruppe Impfen unterstützt. Im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens wurde von den Gesundheitsministern der Bundesländer der Sitz der Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beschlossen.

Die Geschäftsstelle Nationaler Impfplan hat am 1. März 2016 ihre Arbeit am LGL in Erlangen aufgenommen. Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen wurde am 23. Mai 2016 in Schwerin gegründet.

Aufgaben

Die NaLI fungiert als Steuerung- und Lenkungsgruppe. Sie priorisiert Themen und Impfziele aus dem Nationalen Impfplan. Sie schlägt Maßnahmen zum Erreichen der Impfziele vor und setzt dazu Arbeitsgruppen zu den priorisierten Themen ein. Zu diesem Zweck steht sie auch in Kontakt mit den Umsetzungsgremien der Bundesländer. Die NaLI ist involviert in die alle zwei Jahre statt findenden Nationalen Impfkonferenzen und tauscht sich dort mit den anderen Akteuren aus, unter anderem, um den Nationalen Impfplan entsprechend den aktuellen Fortschritten und Bedürfnissen fortzuschreiben.

Mitglieder

Die NaLI setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Vertreter der Gesundheitsministerien der 16 Bundesländer, mindestens Vertreter der fünf Länder mit Bezug zur aktuellen Nationalen Impfkonferenz; Bayern ist als Sitzland der Geschäftsstelle Nationaler Impfplan durchgehend in der NaLI vertreten
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit nachgeordneten Behörden (Paul-Ehrlich-Institut, Robert Koch-Institut, Ständige Impfkommission, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • GKV-Spitzenverband (gesetzliche Krankenversicherungen)
  • Bundesärztekammer
  • Verband der Privaten Krankenversicherung
  • Gemeinsamer Bundesausschuss

Kontakt

Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI)

Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) wurde im November 2006 gegründet und hat ihre Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Sie vereint Vertreter von Ärzteverbänden, Apothekern, Körperschaften, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, gesetzlichen wie privaten Krankenkassen und Wissenschaft einschließlich aller bayerischen Mitglieder der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO).

Die LAGI hat das Ziel, den empfohlenen Impfschutz der gesamten bayerischen Bevölkerung – also Menschen in jeder Lebensphase – zu verbessern. Durch dieses interdisziplinäre Gremium wird dem Grundsatz „Impfen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ Rechnung getragen.

Ziele

Die LAGI hat sich folgende Arbeitsschwerpunkte gesetzt:

  1. Verbesserung und transparente Gestaltung der Datenlage: Sowohl zu impfpräventablen Erkrankungen wie auch zu Impfungen einschließlich der jeweiligen Komplikationen
  2. Öffentlichkeits- und Medienarbeit: Stärkung und Verbreitung des Impfgedankens in der bayerischen Bevölkerung durch aktuelle, unabhängige Information zum Thema Impfen
  3. Identifizierung und Abbau von Impfhindernissen (beispielsweise „missed opportunities“, Ängste vor Impfkomplikationen)
  4. Expertenaustausch zu wichtigen Impffragestellungen
  5. gemeinsame Erarbeitung von Impfkonzepten
  6. wissenschaftliche Evaluation und Begleitung

Die LAGI führt zum Erreichen ihrer Ziele beispielsweise regelmäßig Bayerische Impfwochen durch, in deren Rahmen ein breites, unabhängiges Informationsangebot mit gleichzeitigen Medienkampagnen organisiert wird und bietet Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter der Gesundheitsversorgung an.

Mitglieder

In der LAGI sind im Einzelnen vertreten:

  • Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) unter anderem:
    • vdek – Verband der Ersatzkassen e.V.(Landesvertretung Bayern)
    • AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
    • BKK – Betriebskrankenkassen (BKK Landesverband Bayern)
    • IKK classic – Innungskrankenkassen
    • Knappschaft
    • LKK – Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.
  • Bayerischer Apothekerverband (BAV)
  • Bayerische Gesellschaft für Immun-, Tropenmedizin und Impfwesen e.V.
  • Bayerischer Hebammen Landesverband e. V.
  • Bayerischer Hausärzteverband
  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Geschäftsstelle der LAGI)
  • Bayerische Landesapothekerkammer
  • Bayerische Landesärztekammer
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  • Berufsverband der Frauenärzte, Landesverband Bayern
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte – bvkj, Landesverband Bayern
  • Hartmannbund, Landesverband Bayern
  • IBE – Institut für Medizinische Informatik Biometrie Epidemiologie der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU)
  • Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
  • Landeshauptstadt München – Referat für Umwelt und Gesundheit
  • Prof. Dr. Johannes Liese, Pädiatrische Infektiologie und Immunologie, Universität Würzburg
  • Nationales Referenzzentrum Meningokokken, Universität Würzburg
  • LMU München, Institut für Allgemeinmedizin
  • TU München, Zentrum für Prävention, Ernährung und Sportmedizin Kli. R.der Isar (Impfsprechstunde)
  • Vertreter der Regierungen und Gesundheitsämter
  • VDBW – Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V., Landesverbände Bayern Nord und Süd
  • Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Landesausschuss Bayern
  • Vereinigung der Bayerischen Internisten e.V.
  • Prof. Dr. med. Wolfgang Jilg (STIKO-Mitglied bis 2011), Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität Regensburg
  • Dr. Ursel Lindlbauer-Eisenach (STIKO-Mitglied bis 2011), Kinder- und Jugendärztin
  • Prof. Dr. Rüdiger von Kries (STIKO-Mitglied), Abteilung für Epidemiologie im Kindes- und Jugendalter, Institut für Soziale Pädiatrie und Jugendmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), München
  • Prof. Dr. Frank von Sonnenburg (STIKO-Mitglied), Medizinische Fakultät Institut für Infektions- und Tropenmedizin, LMU München
  • Prof. Dr. Christian Bogdan (STIKO-Mitglied), Mikrobiologisches Institut – Klinische Mikrobiologie, Immunologie, Hygiene, Universität Erlangen-Nürnberg

Kontakt

Masern - keine harmlose Kinderkrankheit

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Ja

Masern – keine harmlose Kinderkrankheit

Auch Jugendliche und Erwachsene erkranken an Masern, dabei gelten sie als typische Kinderkrankheit. Deshalb hat das bayerische Gesundheitsministerium mit einem Videospot die Kampagne „Masern – keine harmlose Kinderkrankheit“ gestartet.

Publikationen zum Thema

  • Impfen ab 60 Jahre – Gut geschützt in jedem Alter

  • Masernimpfung auch für Erwachsene

  • Flyer zur HPV-Impfung für Eltern

  • Flyer zur HPV-Impfung für Eltern – in englischer Sprache

  • Impfen – Die beste Vorbeugung für ein gesundes Leben

  • LAGI-Flyer zum Thema Impfen – in englischer Sprache

  • LAGI-Flyer zum Thema Impfen – in ukrainischer Sprache

Bayerischer Landespflegeausschuss

Aufgaben und Ziele

8a Absatz 1 SGB XI sieht vor, dass für jedes Land oder für Teile des Landes zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung ein Landespflegeausschuss gebildet wird. Der Ausschuss kann zur Umsetzung der Pflegeversicherung einvernehmlich Empfehlungen abgeben. Die Geschäfte des Landespflegeausschusses werden beim Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention geführt.

Der Bayerische Landespflegeausschuss hat mit Beschluss vom 25.11.2014 ein Kooperationsgremium (KOG) zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation als dauerhafte Arbeitsgruppe eingerichtet. Darüber hinaus hat der Landespflegeausschuss mit Beschluss vom 23.06.2021 ein Begleitgremium zur Umsetzung des bundesweiten Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen (PeBeM) eingesetzt.

Der Bayerische Landespflegeausschuss tagt üblicherweise zweimal im Jahr. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Besetzung

Der Landespflegeausschuss setzt sich zusammen aus

  1. neun Mitgliedern aus dem Bereich der Pflegeeinrichtungen,
  2. sieben Mitgliedern aus dem Bereich der Pflegekassen,
  3. einem Mitglied aus dem Bereich des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Bayern,
  4. einem Mitglied als Vertretung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege,
  5. je einem Mitglied aus jedem der bayerischen Bezirke,
  6. einem Mitglied aus dem Bereich des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V.,
  7. je einem Mitglied aus dem Bereich des
    a) Bayerischen Landkreistags,
    b) Bayerischen Städtetags,
    c) Bayerischen Gemeindetags

als Vertretung der kommunalen Spitzenverbände.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist ermächtigt, darüber hinaus weitere Organisationen und Einzelpersonen in den Landespflegeausschuss zu berufen, deren Mitwirkung auf Grund ihrer Tätigkeit oder Erfahrung im Bereich Pflege wünschenswert ist. Auf diesem Wege sind außerdem im Bayerischen Landespflegeausschuss vertreten:

  • der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V.,
  • die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V.,
  • die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) Bayern,
  • die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns,
  • die Katholische Stiftungshochschule München,
  • der Landesverband Bayern e.V. der Deutschen Alzheimer Gesellschaft,
  • die LandesSeniorenVertretung Bayern e.V.,
  • der Bayerische Landesausschuss für Hauswirtschaft e.V.,
  • der Arbeitskreis der FQA – Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher: Heimaufsicht) beim Bayerischen Landkreistag,
  • die Bayerische Krankenhausgesellschaft,
  • die Vereinigung der Pflegenden in Bayern.

Sektorenübergreifender Landespflegeausschuss

Aufgaben und Ziele

Mit § 8a Abs. 2 SGB XI hat der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit eröffnet, nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften einen Ausschuss zur Beratung über sektorenübergreifende Zusammenarbeit in der Versorgung von Pflegebedürftigen (sektorenübergreifender Landespflegeausschuss) einzurichten.

Bayern hat einen sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss eingerichtet (§ 42a der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)). Der Landespflegeausschuss tritt auf seinen Beschluss oder auf Beschluss des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a SGB V als sektorenübergreifender Landespflegeausschuss zusammen.

Besetzung

Abweichend von der Besetzung des Landespflegausschusses setzt sich der sektorenübergreifende Landespflegeausschuss zusammen aus

  1. neun Mitgliedern aus dem Bereich der Pflegeeinrichtungen,
  2. sieben Mitgliedern aus dem Bereich der Pflege- und Krankenkassen,
  3. einem Mitglied aus dem Bereich des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Bayern,
  4. einem Mitglied als Vertretung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege,
  5. einem Mitglied aus dem Bereich des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V.,
  6. je einem Mitglied aus dem Bereich des
    a) Bayerischen Landkreistags,
    b) Bayerischen Städtetags,
    c) Bayerischen Gemeindetags

als Vertretung der kommunalen Spitzenverbände,

  1. einem Mitglied aus dem Bereich der Bayerischen Krankenhausgesellschaft,
  2. einem Mitglied aus dem Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns,
  3. einem Mitglied aus dem Bereich der Vereinigung der Pflegenden in Bayern,
  4. einem Mitglied als Vertretung des Bayerischen Bezirketags.

Stellt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fest, dass eine Angelegenheit allein oder weit überwiegend die vertragszahnärztliche Versorgung betrifft, tritt für deren Behandlung an die Stelle des Mitglieds aus dem Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns ein Mitglied aus dem Bereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns.

Aufgrund der Ermächtigung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, auch in den sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss entsprechend weitere Organisationen und Einzelpersonen zu berufen, sind darüber hinaus noch der Sozialverband VdK Bayern e.V. und der Bayerische Landespflegerat vertreten.

Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheit im Klimawandel (LAGiK)

Aufgaben und Ziele

Aufgabe:

Die Bedeutung des Themas Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Gesundheit werden immer deutlicher. Um die bayerische Bevölkerung besser auf die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten und den Schutz der besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten, sollen durch eine bessere Vernetzung vorhandener Ressourcen geeignete Strukturen geschaffen werden. Hierzu wurde ein zentrales Netzwerk in Form einer Landesarbeitsgemeinschaft zum Thema Gesundheitsschutz im Klimawandel (LAGiK) unter der Koordination des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gegründet.

Ziele:

  • Vernetzung/Wissenstransfer und Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren und weiteren Stakeholdern
  • Interdisziplinäre Bearbeitung spezifischer Fragestellungen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Klimawandel durch themenbezogenen Arbeitsgruppen
  • Fachliche Abstimmung von Präventionskonzepten
  • Erstellung und Disseminierung von Informationsmaterialien für verschiedene Zielgruppen, z. B. Bürger, Hausärzte und Pflegekräfte
  • Erarbeitung von Kommunikationsmaßnahmen und –strategien
  • Initiierung von Forschungskooperationen

Besetzung

Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz
Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern
Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.
Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V.
Bayerische Landesärztekammer
Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Bayerischer Hausärzteverband e.V.
Bayerischer Landespflegerat
Bayerischer Städtetag
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Freie Wohlfahrtspflege Bayern
Gesundheitsregionenplus
Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin – FAU Erlangen-Nürnberg
Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin – LMU Klinikum
KLUG – Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V.
Lehrstuhl und Institut für Umweltmedizin UNIKA-T
Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern

Bündnisse

Bündnis Organspende – Gemeinsam für eine Kultur der Organspende

Nur wenige Menschen in der Bevölkerung befassen sich mit dem Thema Organspende. Viele Menschen scheuen eine Entscheidung in der Frage, ob Sie nach ihrem Tod ihre Organe spenden möchten. Viele sind zu wenig über das Thema informiert, können sich nicht viel unter dem Organspendeprozess vorstellen oder haben schlicht eine falsche Vorstellung.

Das möchten wir, die Mitglieder des Bündnisses Organspende Bayern, ändern! Wir möchten das Thema in die breite Bevölkerung bringen: Unser Ziel ist eine „Kultur der Organspende“ in Bayern. Es soll selbstverständlich sein, sich mit dem Thema zu befassen. Daher thematisieren wir Organspende innerhalb und außerhalb unserer Mitgliedsinstitutionen! Wir tauschen unsere Erfahrungen aus und koordinieren Maßnahmen im Bereich Organspende.

Logo Bündnis Organspende

Bündnis für Prävention

Gemeinsam für mehr Gesundheit in Bayern! Im Bündnis für Prävention haben sich bisher 138 Organisationen, Einrichtungen und Verbände zusammengeschlossen und setzen ein weithin sichtbares Zeichen:

Gesundheitsförderung und Prävention sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die nur in einem kooperativen Netzwerk erfolgreich verwirklicht werden können.

Die Mitglieder des 2015 von der damaligen Staatsministerin Melanie Huml ins Leben gerufenen Bündnisses für Prävention bekennen sich in einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu den Zielen und Leitprinzipien des Bayerischen Präventionsplans. Die Unterstützung der Bürger bei ihrer Entscheidung für eine gesundheitsförderliche Lebensweise, die Gestaltung gesunder Lebenswelten und die Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit in allen bayerischen Regionen sind die Kernanliegen des Plans. Weitere Partner im Bündnis sind willkommen!

Sie möchten Partner im Bündnis für Prävention werden? Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter praevention@stmgp.bayern.de!

Logo Bündnis für Prävention

Partner im Bündnis für Prävention

Gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention sind die Bayerische Staatskanzlei und alle bayerischen Staatsministerien (Bestand 2015) im Bündnis für Prävention vertreten.

Zivilgesellschaftliche Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge:

Ärztliche Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Geriatrie in Bayern e.V. (AFGiB)

Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V. 

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC), Landesverband Bayern e.V.

ANAD e.V. – Rat und Hilfe bei Essstörungen

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Bayern e.V.

Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.

Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V.

Barmer Gesundheitskasse, Landesvertretung Bayern

Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen

Bayerische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Pflegeberufe

Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V.

Bayerische Krebsgesellschaft e.V.

Bayerische Landesapothekerkammer

Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V.

Bayerische Landesärztekammer

Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Bayerische Landesunfallkasse

Bayerische Landeszahnärztekammer

Bayerischer Apothekerverband e.V.

Bayerischer Bezirketag

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.

Bayerischer Gemeindetag

Bayerischer Hausärzteverband e.V.

Bayerischer Heilbäderverband e.V.

Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e.V.

Bayerischer Jugendring K.d.ö.R.

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.

Bayerischer Landkreistag

Bayerischer Städtetag

Bayerischer Volkshochschulverband e.V.

Bayerisches Rotes Kreuz

Bayerisches Zentrum für Transkulturelle Medizin e.V.

BayWa-Stiftung

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. (BVS)

Berufsausbilder-Verband Bayern e.V.

Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Landesverband Bayern

Berufsverband mittelständische Wirtschaft e.V.

Betriebskrankenkassen, Landesverband Bayern

Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e.V.

Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern

fit4future foundation Germany

Condrobs e.V.

DAK-Gesundheit, Landesvertretung Bayern

DER PARITÄTISCHE BAYERN, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.

Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V.

Deutsche Ärztliche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.

Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Landesverband Bayern e.V.

Deutsche Diabetes-Stiftung

Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband Südost

Deutsche Herzstiftung e. V.

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Jugend Bayern e.V.

Landesverband Bayern e.V.

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Landesverband Bayern e.V.

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Bayern e.V.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland

Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk Bayern

Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE) e.V., Landesgruppe Bayern

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZKV) e.V., Landesverband Bayern

Deutsches Herzzentrum München

Deutsches Zentrum für Herzinsuffizienz Würzburg

Diakonisches Werk Bayern e.V. der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Ethno-Medizinisches Zentrum e.V.

Evangelischer KITA-Verband Bayern e.V.

Fachkonferenz HIV in Bayern
Aids-Beratung Unterfranken

Fakultät für Medizin der Universität Regensburg, Lehrstuhl für Epidemiologie und Präventivmedizin
Lehrstuhl für Epidemiologie und Präventivmedizin

Felix Burda Stiftung

Handwerkskammer für München und Oberbayern

Health Care Bayern e.V.

Heilpraktikerverband Bayern e.V.

HEK – Hanseatische Krankenkasse

Helmholtz Zentrum München

Handelskrankenkasse (hkk)

Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kempten

Hochschule für angewandte Wissenschaften, München

IKK classic, Landesdirektion Bayern

Initiative Kiefergesundheit e.V.

Institut für Allgemeinmedizin, Klinikum der Universität München

Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg

Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Klinikum der Universität München

Institut für Therapieforschung

INVADE e.V. und INVADE gGmbH

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

Katholische Stiftungsfachhochschule München

Kaufmännische Krankenkasse – KKH

kbo Kinderzentrum München

Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Ludwig-Maximilians-Universität München

Kommunale Unfallversicherung Bayern

Kompetenznetz Adipositas

Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe

LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.

Landes-Arbeitsgemeinschaft für kardiologische Prävention und Rehabilitation in Bayern e.V.

Landes-Caritasverband Bayern e.V.

LandesSeniorenVertretung Bayern e.V.

Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern

Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V.

Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V.

Lehrstuhl für Präventive Pädiatrie der Technischen Universität München

Lehrstuhl für Public Health und Versorgungsforschung LMU München

Medizinische Klinik und Poliklinik I des Universitätsklinikums Würzburg

Medizinischer Dienst Bayern

MFM Deutschland e.V. – My Fertility Matters

Papilio gGmbH

Paul Nikolai Ehlers-Stiftung

Pettenkofer School of Public Health (PSPH) München

Selbsthilfekoordination (SeKo) Bayern der Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V.

Sozialverband vdk Bayern e.V.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

St. Leonhards Akademie gGmbH

STADTKULTUR – Netzwerk Bayerischer Städte e.V.

Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München

Stiftung kardiovaskuläre Prävention bei Kindern

Stiftung Kindergesundheit

Techniker Krankenkasse, Landesvertretung Bayern

Technische Hochschule Deggendorf

Therapienetz Essstörung®

VDB Physiotherapieverband e.V., Landesverband Bayern

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesverband Bayern

Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA)

Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V., Landesverband Bayern Nord

Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V., Landesverband Bayern-Süd

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Verband katholischer Kindertageseinrichtungen in Bayern e.V.

Verband Physikalische Therapie, Landesgruppe Bayern

VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V.

Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Verein Programm Klasse2000 e.V.

Verein zur Förderung der wissenschaftlichen Zahnheilkunde in Bayern e.V.

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

Vereinigung der Pflegenden in Bayern

Wirtschaftsjunioren Bayern e.V.

Wissenschaftliches Institut für Prävention im Gesundheitswesen der Bayerischen Landesapothekerkammer (WIPIG)

Zentrum für Prävention und Sportmedizin der Technischen Universität München

Am 3. Mai 2023 traten vier neue Mitglieder dem Bündnis für Prävention bei. 

Bündnis für generalistische Pflegeausbildung in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat am 8. Januar 2019 das Bündnis für generalistische Pflegeausbildung ins Leben gerufen. Das Bündnis versteht die Pflegeausbildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Inzwischen setzen sich mehr als 65 Partner unter anderem dafür ein, ausreichend Plätze für die praktische und schulische Ausbildung zur Verfügung zu stellen, die Ausbildungszahlen im Pflegebereich zu erhöhen und die Praxiseinsätze für die Auszubildenden sicherzustellen. Auch werden sie sich an regionalen Ausbildungs- und Kooperationsverbünden beteiligen.

Partner des Bündnisses sind Ausbildungsträger, weitere Institutionen und Verbände, die an der Pflegeausbildung beteiligt sind, sowie die bayerischen Staatsministerien für Gesundheit, Pflege und Prävention, für Unterricht und Kultus sowie für Wissenschaft und Kunst.

Treffen im Zuge der Sonderveranstaltung des „Bündnisses für generalistische Pflegeausbildung“ am 25. Oktober 2023 auf der Messe „ConSozial“ in Nürnberg

Treffen im Zuge der Sonderveranstaltung des „Bündnisses für generalistische Pflegeausbildung“ am 25. Oktober 2023 auf der Messe „ConSozial“ in Nürnberg

Kontakt

Sie möchten ebenfalls Partner des Bündnisses für generalistische Pflegeausbildung in Bayern werden? Kontaktieren Sie uns!

Bayerisches Innovationsbündnis gegen Krebs

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml startete am 4. Februar 2019 in Nürnberg gemeinsam mit Vertretern von Ärzteschaft, Forschung und Industrie sowie von Krankenkassen und Betroffenen das Bayerische Innovationsbündnis gegen Krebs.

Ziele

Das Bayerische Innovationsbündnis gegen Krebs wurde von den Unternehmen Medical Valley, Novartis und Siemens Healthineers unter der Schirmherrschaft der Bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml im Februar 2019 ins Leben gerufen. Das Innovationsbündnis will die Kräfte von Politik, Wirtschaft, Ärzten, Krankenkassen und Patientenvertretern im Kampf gegen den Krebs bündeln und Bayern zum Impulsgeber der Nationalen Dekade gegen den Krebs machen, die von der Bundesregierung 2019 ausgerufen wurde. Zwei Themen stehen dabei im Vordergrund:

  1. Besseren und schnelleren Zugang zu neuen diagnostischen und therapeutischen Verfahren für einen Qualitätssprung in der onkologischen Regelversorgung schaffen.
  2. Bürgernahe eHealth-Modelle für eine effizientere und effektivere Krebsbehandlung implementieren.

Aufgaben

Um die Ziele zu erreichen wurde eine Arbeitsgruppe installiert, welche die Themenkreise „IT-Infrastruktur“ und „Real World Evidence, Datenaustausch, Patient Journey, Elektronische Patientenakte“ diskutiert. Erstes konkretes Ziel der Arbeitsgruppe ist die Initiierung und Implementierung des Projekts „Integratives Konzept zur personalisierten Präzisionsmedizin in Prävention, Früh-Erkennung, Therapie und Rückfallvermeidung am Beispiel von Brustkrebs“ in Bayern.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml startete am 4. Februar 2019 in Nürnberg gemeinsam mit Vertretern von Ärzteschaft, Forschung und Industrie sowie von Krankenkassen und Betroffenen das Bayerische Innovationsbündnis gegen Krebs.

Startschuss für das Bayerische Innovationsbündnis gegen Krebs am 4. Februar 2019

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