Presse­mitteilung

Bayerische Landarztprämie stärkt medizinische Versorgung auf dem Land – Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach: Im Jahr 2023 wurden 152 Praxen gefördert

Die bayerische Landarztprämie hat auch im Jahr 2023 die medizinische Versorgung auf dem Land erfolgreich gestärkt. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Dienstag hingewiesen. Konkret wurden im ablaufenden Jahr 152 Niederlassungen und Filialbildungen gefördert (Stand: 18.12.2023).

Die Ministerin betonte: „Bayern hat als eines der ersten Bundesländer 2012 ein Förderprogramm für Landärztinnen und Landärzte aufgelegt. Wir leisten unter anderem dadurch unseren Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Mit der Landarztprämie als Weiterentwicklung der Niederlassungsförderung haben wir ein attraktives Förderprogramm, das auf großes Interesse stößt. Seit 2012 konnten wir bereits 1.214 Niederlassungen und Filialbildungen fördern – davon alleine 828 (Stand: 18.12.2023) Hausärztinnen und Hausärzte.“

Gerlach ergänzte: „Mit dem Stipendienprogramm für Medizinstudierende haben wir zudem bereits über 300 Studentinnen und Studenten für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum motiviert. Seit dem Beginn des Förderprogramms zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung, zu dem die Landarztprämie und das Stipendienprogramm gehören, wurden bereits Fördermittel von über 57 Millionen Euro ausbezahlt. Das zeigt, wie wichtig uns eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist.“

Durch die bayerische Landarztprämie werden Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum mit bis zu 60.000 Euro unterstützt. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro bekommen. Voraussetzung ist, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen; überdies dürfen diese Gemeinden nicht überversorgt sein. Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dabei können Ärztinnen und Ärzte auch dann eine Prämie erhalten, wenn sie eine schon bestehende Praxis übernehmen.

Zum 1. April 2023 wurde die Antragstellung für die Landarztprämie vereinfacht und auf ein vollelektronisches Verfahren umgestellt. Die Ministerin betonte: „Die Umstellung auf ein vollelektronisches Verfahren war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit und Effizienz. Den elektronischen Antrag kann man seitdem ganz einfach über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über die Bayern-ID stellen. Eine Unterschrift ist nicht mehr nötig.“

Gerlach resümierte: „Wir bieten in Bayern umfangreiche Fördermöglichkeiten für Medizinstudierende und Ärztinnen und Ärzte an.“

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen des Freistaats finden Sie unter: www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/#foerderprogramme-aerztliche-versorgung-land