Presse­mitteilung

Gerlach: Bayern stärkt die Versorgung mit Hebammen weiter – Bayerns Gesundheitsministerin: 2024 bereits 374 Anträge auf den Hebammenbonus und 38 Niederlassungsprämien ausbezahlt

Bayern stärkt die Versorgung mit Hebammen weiter. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach anlässlich des Internationalen Hebammentags (5. Mai) hingewiesen. Gerlach betonte am Sonntag: „Seit Beginn des Jahres haben wir mit unserem Hebammenbonus und der Niederlassungsprämie mehr als eine halbe Million Euro in die Versorgung mit Hebammen im Freistaat investiert. Insgesamt wurden im Jahr 2024 bereits 374 Anträge für den Hebammenbonus und 38 Niederlassungsprämien ausbezahlt. Ich freue mich, dass unsere Förderprogramme so gut angenommen werden!“

Die Ministerin fügte hinzu: „Die Arbeit von Hebammen ist für die Gesundheit von Mutter und Kind unverzichtbar. Sie leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die ganze Familie und tragen eine enorme Verantwortung. Mir ist es daher ein wichtiges Anliegen, dass alle Schwangeren und Mütter in Bayern die für sie erforderliche Betreuung durch Hebammen bekommen.“

Gerlach betonte: „Wir brauchen auch in Zukunft in Bayern eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen. Dazu leisten wir mit unseren Förderprogrammen einen entscheidenden Beitrag. Seit Einführung der Niederlassungsprämie 2019 haben insgesamt 723 Hebammen eine entsprechende Förderung bekommen. Der Hebammenbonus wurde seit dem Start 2018 5.462 Mal ausgezahlt.“

Der Hebammenbonus bietet den Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe arbeiten, eine Förderung von 1.000 Euro pro Jahr. Der Bonus kann jedes Jahr neu beantragt werden. Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen, erhalten seit dem 1. September 2019 zudem eine einmalige Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro. So soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg oder Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden.

Mit dem ‚Zukunftsprogramm Geburtshilfe‘ unterstützt Bayern seit dem Jahr 2018 zudem die Kommunen dabei, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Landkreise und kreisfreie Städte können zur Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Mit der zweiten Säule des Geburtshilfe-Förderprogramms werden Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum finanziell unterstützt, um Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen.

Gerlach verwies zudem auf die aktuell laufende Online-Befragung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zur Versorgungssituation mit Hebammen in Bayern: „Aktuell führt die Frauenklinik des Universitätsklinikums Erlangen in Kooperation mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in unserem Auftrag die sogenannte HELPER-Studie durch. Unser Fachkräftemonitoring soll dazu beitragen, valide Aussagen treffen zu können unter anderem zur Anzahl der in Bayern tätigen Hebammen und Heilmittelerbringer, den Ausbildungsangeboten bzw. -kapazitäten, dem aktuellen und zukünftigen Bedarf an Personal in den Berufsgruppen sowie Trends und Entwicklungen zu unterschiedlichen aktuellen Themengebieten. So können wir Bereiche mit Unterversorgung und regionale Engpässe rechtzeitig aufdecken, notwendige Maßnahmen entwickeln und künftige Veränderungen anstoßen.“ Hebammen und Heilmittelerbringer können noch bis 31. Juli 2024 an der Studie teilnehmen: https://helper.med.fau.de/study.

Weitere Informationen zu Förderungen und Unterstützung für Bayerns Hebammen finden Sie unter www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/gesundheitsberufe/hebammen.