Ein Mann surft mit einem Tablet auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

„Bayerisches Netzwerk Pflege“ – Förderung der Familienpflege, Angehörigenarbeit / Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkte

Im Rahmen des Förderprogramms „Bayerisches Netzwerk Pflege“ fördert der Freistaat Bayern Familienpflegestationen, Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkte.

Zweck der Förderung der Familienpflege(stationen) ist es, Familien in besonderen Krisensituationen zu unterstützen.

Zweck der Förderung der Fachstellen für pflegende Angehörige ist es, pflegenden Angehörigen ein flächendeckendes Beratungsnetz zur Unterstützung und Pflege zur Verfügung zu stellen.

Zweck der Förderung der Pflegestützpunkte ist es, ein auf Dauer angelegtes und landesweites Beratungsangebot für Menschen mit Pflegebedarf sicherzustellen.

Grundsätze für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“:

Im Rahmen des Förderprogramms „Bayerisches Netzwerk Pflege“ fördert der Freistaat Bayern Familienpflegestationen, Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkte:

Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Antragsformulare.

Familienpflegestationen

Familienpflegestationen tragen dazu bei, Familien in besonderen Not- und Krisensituationen zu unterstützen. Die Familienpflege tritt dann ein, wenn die Person, die bisher einen Haushalt mit mindestens einem Kind geführt hat, in der Regel Mutter oder Vater, diesen zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Erholungs- oder Kuraufenthalt nicht mehr selbst oder nicht mehr alleine führen kann. Die qualifizierte Fachkraft übernimmt die Betreuung und die Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts.

Kostenträger sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Als weitere Kostenträger kommen die Rentenversicherungsträger sowie die Sozial- und Jugendhilfeämter in Betracht.

Der Freistaat Bayern fördert die Familienpflegestationen, um dieses Angebot zu erhalten.

Die Förderpauschale beträgt für eine bedarfsgerechte, vollzeitbeschäftigte staatlich anerkannte Fachkraft jährlich bis zu 7.800 Euro.

Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres einzureichen.

Weitere Förderinformationen für Familienpflegestationen erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Pflege.

Kontaktdaten der Familienpflegestationen finden Sie hier.

Fachstellen für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)

Aufgabe der Fachstellen für pflegende Angehörige ist es, kontinuierlich und in offener Zusammenarbeit mit allen am Betreuungs- und Pflegenetzwerk Beteiligten Angehörige psychosozial zu beraten, zu entlasten und zu unterstützen.

Bayernweit gibt es über 100 Fachstellen für pflegende Angehörige.

Die Förderpauschale beträgt für eine vollzeitbeschäftigte staatlich anerkannte Fachkraft jährlich bis zu 24.000 Euro. Bei Teilzeitkräften reduziert sich der Betrag entsprechend. Bei einer räumlichen Anbindung an einen Pflegestützpunkt erhöht sich die Förderpauschale für höchstens eine Fachkraft für insgesamt maximal drei Jahre um jährlich bis zu 3.000 Euro.

Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres einzureichen.

Weitere Förderinformationen für die Angehörigenarbeit bzw. Fachstellen für pflegende Angehörige erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Pflege.

Kontaktdaten der Fachstellen für pflegende Angehörige finden Sie hier.

Pflegestützpunkte

Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, Information und Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege sowie deren Vernetzung unter einem Dach zu bündeln.

Die Förderpauschale beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft jährlich bis zu 20.000 Euro; berücksichtigungsfähig ist nur der kommunale Anteil, maximal im Umfang einer Vollzeitstelle. Bei Teilzeitkräften reduziert sich der Betrag entsprechend. Bei einer räumlichen Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige erhöht sich die Förderpauschale für insgesamt maximal drei Jahre um jährlich bis zu 3.000 Euro.

Zuwendungsempfänger sind Kommunen (Bezirke, Landkreise, kreisfreie Städte), die sich an der Trägerschaft eines Pflegestützpunktes beteiligen.

Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres einzureichen.

Weitere Förderinformationen für die Pflegestützpunkte erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Pflege.

Kontaktdaten der Pflegestützpunkte finden Sie hier.

Zuständig für die Abwicklung der Förderverfahren (Familienpflege, Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkte) ist das Bayerische Landesamt für Pflege.

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