
Ziel ist es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert. Dabei sollen vor allem Angebote gefördert werden, die durch bürgerschaftliches Engagement getragen werden.
Die Förderung dient insbesondere dazu, Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Helfenden sowie notwendige Personal- und Sachkosten, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung und Schulung der Helfenden durch Fachkräfte verbunden sind, zu finanzieren.
Voraussetzungen für Anerkennung, Registrierung und Förderung
Informationen über die Voraussetzungen zur Anerkennung, Registrierung und Förderung finden Sie hier:
Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) – Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
Grundsätzlich ist für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag das Bayerische Landesamt für Pflege die zuständige Behörde. Für die Registrierung und damit auch Anerkennung der ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen sind die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in den sieben Regierungsbezirken zuständig.
Für fachliche Fragen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, insbesondere zum Auf- und Ausbau dieser Angebote, stehen die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern sowie die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege auch Trägern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Formulare und Hinweise
Für Anerkennung
Die Vordrucke wurden in Zusammenarbeit zwischen dem StMGP, der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern und dem Bayerischen Landesamt für Pflege überarbeitet (Stand: Oktober 2020). Bitte verwenden Sie nur noch die aktuellen Formulare.
Bitte speichern Sie die Formulare auf Ihrem Rechner ab, bevor Sie diese ausfüllen.
Für Registrierung
Seit dem 01.01.2021 stehen auch die Vordrucke für die Registrierung von Einzelpersonen bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege zur Verfügung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag und Angehörigenarbeit
Online-Ausfüllhilfe
Weitere Hinweise sowie eine Online-Ausfüllhilfe finden Sie auch auf den Seiten der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern (ehemals Demenzagentur Bayern):

Anlagen zum Antrag oder Verwendungsnachweis
Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI
Die Schulung soll auf das ehrenamtliche und nicht ehrenamtliche Erbringen von Leistungen im Rahmen verschiedener Angebote zur Unterstützung im Alltag vorbereiten. Diese umfassen sowohl Entlastungleistungen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung als auch Betreuungsleistungen wie Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferkreise und die qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten. Den an der Schulung teilnehmenden Personen soll damit der Wechsel zwischen unterschiedlichen Angebotsformen zur Unterstützung im Alltag erleichtert und den Trägern ein flexibler Einsatz der geschulten Helfenden ermöglicht werden.
Schulungskonzept für „ehrenamtlich tätige Einzelpersonen“ nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Personen, die als ehrenamtlich tätige Einzelhelferinnen und Einzelhelfer Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen möchten, müssen mindestens eine Basisschulung absolviert haben. Diese besteht aus einer kostenfreien (Online-)Schulung mit acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Sie ist angelehnt an das „Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI“.
Modellprojekte nach § 45c SGB XI
Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte insbesondere für Menschen mit Demenz fördert der Freistaat Bayern gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Modellprojekte:
Gefördert werden bzw. wurden:
- Bayerische Beratungsstelle für Frontotemporale Demenz und andere seltene Demenzerkrankungen – wohlBEDACHT e.V.
- Internationale Angehörigentutoren – Türkisch-Deutscher Verein zur Integration behinderter Menschen (TIM) e.V.
- Sport und Bewegung trotz(t) Demenz – Landesverband Bayern der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Weitere Informationen zu den Modellprojekten finden Sie hier:
Kontakt
-
Für Anerkennung und Förderung
-
Bayerisches Landesamt für Pflege
-
Förderverfahren
-
Mildred-Scheel-Str. 4, 92224 Amberg
-
09621 9669-2542
-
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Donnerstag: 13:00 bis 16:00 Uhr
- senioren-und-pflege@lfp.bayern.de
-
Für Registrierung
- Kontaktdaten der regionalen Fachstellen Demenz und Pflege