Drei Personen im Gespräch.

Aufgaben und Organisation des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention

Im Oktober 2013 wurde das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als eigenständiges Ressort der Bayerischen Staatsregierung gegründet – eine Premiere in der Geschichte Bay-erns. 2023 wurde der Bereich Prävention in den Ministeriumsnamen aufgenommen. Damit unterstreicht die Staatsregierung die herausragende Bedeutung der Themen Gesundheit, Pflege und Prävention für unsere Gesellschaft.

Grundsätzlich gilt: Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen immer die Menschen und ihre Bedürfnisse.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention steht also für das, was sich die Menschen für sich und ihre Nächsten am meisten wünschen: Gesundheit und Lebensqualität – und zwar in jeder Lebensphase und bis ins hohe Alter. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund:

  • Wie bleibe ich möglichst lange gesund?
  • Wie bekommt man bei Krankheit die bestmögliche Versorgung?
  • Wie gelingt ein Altern in Würde?

Für uns nehmen Prävention und Gesundheitsförderung einen hohen Stellenwert ein. Aufbauend auf dem bereits Erreichten entwickeln wir gemeinsam mit unseren Partnern den bestehenden Bayerischen Präventionsplan zu einem umfassenden Masterplan Prävention weiter. Damit stärken wir Vorsorge, Gesundheitsförderung und Gesundheitsbewusstsein im Freistaat. Dazu gehört auch der Schutz vor übertragbaren Erkrankungen.

Ein weiteres wichtiges Ziel bayerischer Gesundheitspolitik ist es, flächendeckend eine hochwertige Versorgung sicherzustellen. Beispiele dafür sind:

In Bayern wird die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 580.000 auf bis zu eine Million im Jahr 2050 steigen. Der demographische Wandel bedingt daher eine Stärkung der Themen Pflege, Palliativmedizin und hospizlicher Versorgungsstrukturen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fördert beispielsweise den Ausbau der geriatrischen Versorgung durch eine Anschubfinanzierung der mobilen geriatrischen Rehabilitation.

Außerdem sind die Rahmenbedingungen für eine menschliche Pflege für uns ein zentrales Anliegen. Dafür fördert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention beispielsweise Fachstellen für pflegende Angehörige und engagiert sich dafür, die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten. Dies geht beispielsweise mit der Einführung der reformierten generalistischen Pflegeausbildung, der Möglichkeit einer akademisierten Pflegeausbildung und der zukünftigen Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten einher.

Zudem stärkt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention die Beratungs- und Unterstützungsstrukturen vor Ort insbesondere mit der Förderung von Pflegestützpunkten, Fachstellen für pflegende Angehörige, Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Fachstellen für Demenz und Pflege.

Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern und dem Bayerischen Landesamt für Pflege hat das StMGP die Strategie „Gute Pflege. Daheim in Bayern.“ entwickelt. In diesem Zusammenhang unterstützt es mit der Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern“ die Stärkung der häuslichen Pflege sowie den Ausbau von dringend benötigten Pflegeplätzen mithilfe des Förderprogramms „Pflege im sozialen Nahraum“. Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 erhalten außerdem seit 2018 das Bayerische Landespflegegeld. Damit setzt die Bayerische Staatsregierung ein klares Zeichen zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts pflegebedürftiger Menschen.

Fester Bestandteil bayerischer Gesundheits- und Pflegepolitik ist auch die Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie, die der Freistaat Bayern als eines der ersten Bundesländer im Jahr 2013 ressortübergreifend entwickelt hat. Seither ist es gelungen, eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten für Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörige zu etablieren. Erst kürzlich wurde die Bayerische Demenzstrategie gemeinsam mit rund 50 Partnern des Bayerischen Demenzpaktes weiterentwickelt.

Große Chancen für die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung unserer älteren Mitmenschen, insbesondere derer, die sich nicht mehr selbst versorgen können und auf eine fremde Unterstützung angewiesen sind, liegen in der Digitalisierung. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt daher den Auf- und Ausbau der Digitalisierung in allen Bereichen der Gesundheitspolitik.

Technologischer Fortschritt, zum Beispiel der Einsatz von Big Data, Künstlicher Intelligenz und Assistenzsystemen der Robotik, ermöglicht eine Zukunft, in der Krankheiten früher erkannt, Behandlungen präziser durchgeführt und die Pflege individueller gestaltet werden können. Durch datengestützte Medizin können Pflegekräfte und Ärzte mehr Zeit für das Wesentliche aufbringen: den direkten Kontakt und das Gespräch mit den Patientinnen und Patienten. Technologie unterstützt und entlastet das Personal, damit die persönliche Betreuung in den Vordergrund rückt.

Wir setzen eine Digital-Offensive um, die für eine innovationsoffene und patientenwohlorientierte Gesundheits- und Pflegeversorgung steht und die alle Aufgabenbereiche des Ministeriums umfasst: von Gesundheit über die Pflege bis hin zur Prävention. Auch die Digitalisierung der Gesundheitsämter treibt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention voran, um bestmöglich auf künftige Herausforderungen vorbereitet zu sein.

Im Rahmen der HighCare Agenda unterstützt das Ministerium zudem, dass in der Pflege von morgen digitale Technologien nachhaltig etabliert werden und dadurch die Pflegebedürftigen, aber auch die Pflegenden unterstützt werden.

Als oberste Landesfachbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, darüber hinaus für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, für Hygiene und Infektionsprävention sowie für Arzneimittel und Apothekenwesen zuständig. Dabei wird es von den Gesundheitsämtern, den Regierungen, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Landesamt für Pflege unterstützt.

Außerdem übt das Staatsministerium die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen sowie über die Selbstverwaltungskörperschaften im Bereich der ambulanten Versorgung in Bayern aus. Das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung prüft die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der unter der Aufsicht des Freistaats stehenden Sozialversicherungsträger.

Für eine verlässliche praktische Umsetzung seiner Aufgaben bindet das StMGP alle relevanten Akteure frühzeitig ein, zum Beispiel die Selbstverwaltung, die bayerische Gesundheits- und Pflegewirtschaft (GPflWi) und kommunal Verantwortliche.

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