Wird das Neugeborene bereits innerhalb der ersten 37 Lebensstunden entlassen, so soll ihm vor der Entlassung Blut abgenommen und der Mutter bei der Entlassung eine zweite Testkarte mitgegeben werden. Der Kinder- beziehungsweise Hausarzt oder die Hebamme nimmt ein zweites Mal Blut ab und sendet diese Zweitkarte ebenfalls an das Labor. Bei einer Hausgeburt nimmt der Kinderarzt bei der U2 das Blut ab.