Berufsbild Pflegekräfte

Alter, Pflege und Pflegebedürftigkeit – diese Themen haben in einer Gesellschaft, die sich an Leistung, Jugend, Schönheit und Fitness orientiert, kaum Platz. Dabei zeigt sich eine menschliche Gesellschaft gerade in der Wertschätzung, die wir dem oft verdrängten Thema Pflege und den pflegebedürftigen Menschen entgegenbringen. Informieren Sie sich hier über das Berufsbild der Pflegekraft sowie über Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.

Mit dem Pflegeberufegesetz 2020 wurden die Ausbildungsgänge Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zur generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wurde die Grundlage für einen primärqualifizierenden Pflegestudiengang geschaffen. Generalistische Pflege bedeutet, dass Auszubildende zur Pflege von Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen befähigt werden. So erhalten Azubis und Studierende die Möglichkeit, mit nur einer Ausbildung/einem Studium alle Karrierewege zu beschreiten. Außerdem profitieren sie dank besserer Anleitung und Begleitung von einer deutlich höheren Ausbildungsqualität.

Für einen Neustart mit vielen Perspektiven. Dein Quereinstieg in die Pflege neuepflege.bayern

NEUEPFLEGE.bayern – Ihr Quereinstieg in die Pflege

Nach der erfolgreichen Kampagne für die neue Pflegeausbildung wollen wir eine weitere Zielgruppe für die Pflege begeistern: Menschen, die über einen Berufswechsel nachdenken. Herzstück der neuen Kampagne sind Storys erfolgreicher Pflege-Quereinsteiger. Sie dienen als Vorbilder und machen Mut, den Schritt zu wagen. Dazu liefern neue Motive handfeste Argumente, warum sich ein Quereinstieg in die Pflege lohnt. Auch Sie können helfen, neue Pflegefachkräfte zu gewinnen. Zusätzlich können Sie Give Aways oder unseren Messestand anfordern.

#PFLEGENDÄR, das Quiz - Teaser für die Kampagne NEUE PFLEGE

#PFLEGENDÄR

Im Rahmen von PFLEGENDÄR!, dem Quiz zur Pflegeausbildung auf Instagram, geben drei Azubis authentische Einblicke in die Herausforderungen der generalistischen Pflegeausbildung. Dabei kann jede und jeder mitraten und sein Wissen testen und erweitern.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Wer in Deutschland die Berufsbezeichnung „Pflegefachmann/-frau“ bzw. „Altenpfleger/in“, „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ führen und damit die Berechtigung erhalten will, die in § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) aufgeführten Tätigkeiten durchzuführen (sogenannte vorbehaltene Tätigkeiten), bedarf der Erlaubnis.

Die Entscheidung über eine Einstellung sowie über Art und Umfang der Tätigkeit liegt beim jeweiligen Arbeitgeber (zum Beispiel dem Krankenhaus). Ohne Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung erfolgt die Einstellung in der Regel als Pflegehilfskraft.

Das Vorgehen bei der Anerkennung ausländischer Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen ist grundsätzlich im PflBG geregelt. Folgende grundsätzliche Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:

Die im Ausland erworbene Ausbildung darf keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Ausbildung aufweisen. Bestehen zwischen der im Ausland erworbenen und der deutschen Ausbildung wesentliche Unterschiede, kann der Antragstellende diese ausgleichen. Der Antragstellende kann hierbei zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Kenntnisprüfung bzw. Eignungsprüfung wählen.
Darüber hinaus sind für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation in der Pflege „die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache“ nachzuweisen. Hierfür ist regelmäßig ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorzulegen (zum Beispiel ein Zertifikat eines Goethe Instituts).
Schließlich ist die gesundheitliche Eignung sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Für das Verfahren zur Anerkennung von im Ausland absolvierten Berufsabschlüssen in den Gesundheitsfachberufen ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) zuständig:

Fort- und Weiterbildung

Weiterbildungseinrichtungen, welche die in der der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) geregelten Weiterbildungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung) durchführen, müssen in Bayern eine staatliche Anerkennung beantragen. Die zuständige Behörde für Weiterbildungen nach der AVPfleWoqG ist die Vereinigung der Pflegeden in Bayern (VdPB), unabhängig davon, an welchem Ort in Bayern die Weiterbildungseinrichtung ihren Sitz hat.

Die Anerkennung wird mit Hilfe eines Antragformulars online beantragt. Dieses kann auf der Internetseite der VdPB heruntergeladen werden:

Achtung

Weiterbildungseinrichtungen, die für die Weiterbildungen zur Einrichtungsleitung, zur Pflegedienstleitung, zur Gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung und zur Praxisanleitung nach § 57 Abs. 2 AVPfleWoqG oder nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft für die Weiterbildung zur Praxisanleitung anerkannt sind, sind den staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen lediglich bis zum 31. Dezember 2022 gleichgestellt.

Das bedeutet, dass Sie eine staatliche Anerkennung nach § 56 Abs. 2 AVPfleWoqG erneut beantragen müssen!

Altenpfleger im Gespräch

Unsere Lebenserwartung steigt, und damit auch die Zahl schwerstpflegebedürftiger, multimorbid erkrankter Menschen. Deshalb gewinnt die Fort- und Weiterbildung in der Pflege zunehmend an Bedeutung. Nach dem Prinzip des lebenslangen Lernens fördert das Bayerische Gesundheitsministerium Qualifizierungsmaßnahmen in der Pflege, um die fachlichen, sozialen und personalen Kompetenzen der Pflegekräfte zu vertiefen und zu erweitern.

Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung führt zu einer höheren Fachkompetenz, die den Pflegbedürftigen zu Gute kommt. Außerdem belegen Studien, dass Fort- und Weiterbildungen eine größere berufliche und persönliche Zufriedenheit, geringere Personalfluktuation und weniger Ausfallzeiten wegen Krankheit zur Folge haben. Hohe Qualifikation fördert ferner die gesellschaftliche Akzeptanz der Pflegeberufe und steigert die Wettbewerbsfähigkeit der Pflegeanbieter.

Um einen einheitlichen Qualitätsstandard in der Pflege insbesondere auf der Führungs- und Leitungsebene in Bayern zu erreichen und Fördermöglichkeiten nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu eröffnen, hat das Bayerische Sozialministerium staatlich anerkannte und modular aufgebaute Weiterbildungen geschaffen. Sie richten sich nach Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG):

  • Einrichtungsleitung (AVPfleWoqG),
  • Pflegedienstleitung (AVPfleWoqG),
  • Praxisanleitung (AVPfleWoqG),sowie für die
  • Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung (AVPfleWoqG)

Weiterbildungseinrichtungen benötigen für die Durchführung von Weiterbildungen nach der AVPfleWoqG eine staatliche Anerkennung. Das Anerkennungsverfahren kann bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern elektronisch abgewickelt werden.

Vergleichbare inländische Weiterbildungen werden den Weiterbildungen nach der AVPfleWoqG gleichgestellt, wenn die zuständige Behörde die Gleichwertigkeit festgestellt hat (§ 58 Abs. 2 AVPfleWoqG). Unter bestimmten Voraussetzungen werden auf Antrag auch vergleichbare im Ausland erworbene Weiterbildungen den Weiterbildungen der AVPfleWoqG gleichgestellt (§ 59 AVPfleWoqG). Zuständig für die Anerkennung ist die Regierung von Mittelfranken.

Seit 2020 ist die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) für die Gleichstellung der Studiengänge gemäß Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) zuständig. Weitergehen Informationen finden Sie auf den Seiten des VdPB.

Auf der Internetseite der VdPB können Sie die aktuell staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen mit ihren Angeboten auf einer interaktiven Karte einsehen:

Weiterbildungsangebote in Bayern

Förderung von Fortbildungen

Ziel der Fortbildungsförderung der Bayerischen Staatsregierung ist es, ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges, an Bedarf und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiertes Angebot zu unterstützen. In enger Abstimmung mit den Verbänden der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege sowie den privaten Einrichtungsträgern werden die Fortbildungsinhalte festgelegt und regelmäßig modifiziert. Die staatliche Bezuschussung von Qualifizierungsmaßnahmen in der Pflege dient u.a. als Steuerungsinstrument und wird als freiwillige Leistung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Antragstellung und zu den Inhalten der Förderung. Diese Informationen richten sich an alle Bildungsanbieter für den ambulanten und stationären Pflegebereich.

Grundsätzlich können alle Bildungsanbieter die Förderung in Anspruch nehmen, die Maßnahmen für die Bereiche der Altenpflege und Altenhilfe sowie für ehrenamtlich Tätige anbieten. Durch die Zuwendungen des Freistaates verringern sich die Gesamtkosten und damit die Teilnahmebeiträge. Einzelpersonen können für eine Teilnahme an Fortbildungen keine Förderung beantragen.

Grundlage der Förderung bildet die Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Altenarbeit und Altenpflege, Behindertenhilfe, psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkrankenhilfe tätigen Personen der Bayerischen Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Zur Förderrichtlinie Fortbildung

Gefördert wird die Unterrichtsstunde/Fortbildungseinheit (FE) zu 45 Minuten mit einer festgelegten Förderpauschale (derzeit sind dies 21 Euro pro FE bzw. 24 Euro für gesondert festgelegte Schwerpunktthemen). Die Inhalte der Förderung werden auf der Basis der Förderrichtlinie Fortbildung vom Sozialministerium in Themenbereichen aufgelistet. Dieses Schreiben enthält zusätzlich alle für die Antragstellung wichtigen Informationen.

Die Antragstellung erfolgt jeweils spätestens zum 31. Oktober für das Folgejahr beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth als zuständige Bewilligungsbehörde.

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Vereinigung der Pflegenden in Bayern

In der Vereinigung der Pflegenden in Bayern können Pflegekräfte und ihre Verbände freiwillig Mitglied werden. Wichtige Aufgaben sind die Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege und die Mitwirkung an Gesetzgebungsvorhaben.

Wichtige Informationen

Pflege SOS Bayern Kostenfrei anrufen unter 09621 - 966 966 9

Pflege-SOS-Hotline

Die Anlaufstelle Pflege-SOS Bayern hilft vor allem bei Beschwerden zur pflegerischen Versorgung in stationären Einrichtungen.