Der psychiatrische Einsatz ist in gerontopsychiatrischen Einrichtungen möglich mit:
- je einer gerontopsychiatrisch qualifizierten Fachkraft pro 30 Bewohner/Innen bis 31. Dezember 2024
- je einer gerontopsychiatrisch qualifizierten Fachkraft pro 20 Bewohner/Innen ab 1. Januar 2025
- und jeweils einem gerontopsychiatrischem Konzept.