Der psychiatrische Einsatz ist in gerontopsychiatrischen Einrichtungen möglich mit:

  • je einer gerontopsychiatrisch qualifizierten Fachkraft pro 30 Bewohner/Innen bis 31. Dezember 2024
  • je einer gerontopsychiatrisch qualifizierten Fachkraft pro 20 Bewohner/Innen ab 1. Januar 2025
  • und jeweils einem gerontopsychiatrischem Konzept.