Als Präsenzkraft werden Helferinnen und Helfer in der Altenpflege benannt, die ohne gesetzlich geregelte Ausbildung in der Pflege und Versorgung besonders in der Langzeitversorgung eingesetzt werden.
Für Präsenzkräfte sind Dienstleistungen in Gesundheitsförderung, sozialer Förderung und hauswirtschaftlicher Versorgung vorgesehen, die eine Brücke zu speziellen Pflege- und Betreuungsangeboten bilden und diese unterstützen.
Zusätzlich sind Präsenzkräfte qualifiziert im Umgang und in der Kommunikation mit dementiell erkrankten alten Menschen und können diese ihrem Krankheitsbild entsprechend bei alltäglichen Aktivitäten
unterstützen (siehe auch § 87b SGB XI).