Hygiene in Schulen und Kitas

Insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) kommt der Hygiene eine zentrale Rolle im Alltag zu.

Durch den engen Kontakt zwischen Kindern und Betreuungspersonal können Krankheitserreger leicht übertragen werden. Daher sind klare Hygieneregeln und -maßnahmen wichtig, um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.

Unter „Gemeinschaftseinrichtungen“ sind laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) Einrichtungen zu verstehen, in denen überwiegend minderjährige Personen (Säuglinge, Kinder oder Jugendliche) betreut werden, zum Beispiel:

  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten)
  • Kinderhorte
  • Schulen

Die Einrichtungen und Unternehmen müssen – mit Ausnahme der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege – in Hygieneplänen Maßnahmen zur Infektionshygiene festlegen. Diese Einrichtungen werden infektionshygienisch vom Gesundheitsamt überwacht.

Sollten Sie Fragen zur Hygiene einer Einrichtung haben, sollten Sie sich zunächst an die jeweilige Einrichtung wenden. Aber auch das Gesundheitsamt steht für Hygienefragen – insbesondere den Einrichtungen selbst – zur Verfügung.

Infektionsschutzmaßnahmen

Das Infektionsschutzgesetz regelt unter anderem den Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, beispielsweise durch die Pflicht zur Erstellung von Hygieneplänen und zum Melden bestimmter Krankheiten an das Gesundheitsamt.

Ziel der Maßnahmen aus dem IfSG ist, das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten zu minimieren.

Ansteckungen können insbesondere auch dadurch verhindert werden, dass Personen mit bestimmten ansteckenden Krankheiten Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen während der Dauer der Ansteckungsfähigkeit nicht besuchen.

Kinder und Erwachsene mit bestimmten Infektionserkrankungen dürfen die Kindertageseinrichtung oder Schule nicht betreten und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Dies gilt zum Beispiel bei:

  • Keuchhusten
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Scharlach
  • Krätze
  • Windpocken

Auch müssen gemäß Infektionsschutzgesetz die betroffenen Personen, beziehungsweise deren Sorgeberechtigte, die Gemeinschaftseinrichtung über das Vorliegen einer entsprechenden Erkrankung informieren.

Bei Fragen können Sie sich an das örtlich zuständige Gesundheitsamt wenden.

Wichtige Hygienemaßnahmen für den Alltag

Am wirksamsten lässt sich das Risiko von Infektionsübertragungen reduzieren, wenn einfache und relevante Hygienevorkehrungen routinemäßig in den Alltag integriert werden. Hierzu gehören:

  • Händehygiene: Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife, insbesondere:
    • vor dem Essen
    • nach dem Toilettengang
    • nach dem Naseputzen
    • nach dem Spielen im Sandkasten oder mit Erde
  • Vermeiden, mit den Händen ins Gesicht zu fassen.
  • Beachten der „Nies- und Hustetikette“: Husten und Niesen abgewandt von anderen Personen in die Ellenbeuge, Einwegtaschentücher verwenden und diese unmittelbar entsorgen.
  • Abstand halten, insbesondere beim Husten und/oder Niesen
  • Reinigung: Regelmäßige Reinigung von Oberflächen, Spielzeugen und sanitären Anlagen.
  • Lüften: Regelmäßiges Lüften der Räume („Stoßlüften“).
  • Bei Unwohlsein und Krankheit zu Hause bleiben.