Modellprojekt „Springerkonzepte in der Langzeitpflege“

Springerkonzepte sind ein wichtiger Baustein für mehr Gesundheit und Zufriedenheit des Pflegepersonals. Sie stehen für verlässliche Ruhezeiten und Dienstpläne und sind damit geeignet, die vielfach kritisierten Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern. Aus diesem Grund hat der Freistaat ein Modellprojekt gefördert, in welchem 32 innovative Springerkonzepte in 65 Langzeitpflegeeinrichtungen (im ambulanten und stationären Bereich) in den Jahren 2023/2024 erprobt, wissenschaftlich begleitet und evaluiert wurden. Für das Projekt standen 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Modellprojekts hat die Hochschule Kempten durchgeführt. Der Abschlussbericht der Hochschule Kempten zeigt auf wie Springerkonzepte im aktuellen System refinanziert werden können und gibt Pflegeeinrichtungen praktikable Wege zur Organisation von Ausfallkonzepten an die Hand.

Gutachten zum Modellprojekt

Das Gutachten zum Modellprojekt können Sie in unserer Download-Cloud herunterladen.

Springerkonzepte sind zusammen mit Organisationsentwicklungsmaßnahmen wirkungsvoll und geeignet, die Belastung der Pflegekräfte zu verringern und Leiharbeit zu reduzieren.

Aufgrund der ungleichmäßigen Verteilung des Krankheitsgeschehens ist es allerdings trotz Springerkonzepten erforderlich, die Stammbelegschaft in das Ausfallmanagement einzubeziehen und Rufbereitschaften, als notwendige Ergänzung zu Mitarbeitenden in Springerfunktion einzuführen. Folgende Personalkomponenten werden aus wissenschaftlicher Sicht für ein wirkungsvolles Ausfallmanagement empfohlen:

  • 5 Prozent Mitarbeitende in Springerfunktion
  • 10 Prozent Bereitschaftsdienste
  • 1 Prozent Einspringen aus dem Frei

Um die notwendige Flexibilitätsbereitschaft der Mitarbeiter zu erreichen, ist ein Gratifikationssystem erforderlich, das sowohl die Mitarbeitenden in Springerfunktion als auch die Stammbelegschaft angemessen für ihre Flexibilität belohnt. Zudem ist eine differenzierte Personaleinsatzplanung, welche eine zeitliche Verlagerung von Aufgaben in Abhängigkeit der Schichtstärke beinhaltet, nötig.

Um trägerübergreifende Springerkonzepte praktikabel zu machen, werden rechtliche Änderungen durch den Bundesgesetzgeber empfohlen:

  • Befreiung von der Erlaubnispflichtigkeit der Arbeitnehmerüberlassung
  • Befreiung von der Umsatzsteuerpflichtigkeit

Der Abschlussbericht zeigt auf, dass ein wirkungsvolles Ausfallmanagement neben organisatorischen Anpassungen zusätzliche finanzielle und ggfs. personelle Ressourcen benötigt.

Ob die Mitarbeitenden in Springerfunktion aus dem Personalbestand genommen werden können, oder zusätzliche Stellen(anteile) erforderlich sind, konnte aus den Untersuchungsergebnissen nicht zwingend geschlossen werden, da dies von einrichtungsindividuellen Faktoren abhängt.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der wissenschaftlich empfohlenen Personalkomponenten (5 Prozent Mitarbeitende in Springerfunktion, 10 Prozent Bereitschaftsdienste, 1 Prozent Einspringen aus dem Frei) folgende Personalmehrkosten entstehen können:

  • 5 Prozent für Gehaltskosten des Springerpersonals, sofern zusätzliches Personal für die Springerstellen benötigt wird
  • etwa 2 Prozent für Vergütungszuschläge des Springer- und Stammpersonals
  • Kosten für Supervision, Coaching, Digitalisierung und Organisationsentwicklung

Nach aktueller Rechtslage sind die notwendigen Mehrkosten von Ausfallkonzepten über die Pflegevergütungen zu refinanzieren.

Anhand der gutachterlichen Erkenntnisse werden im Abschlussbericht die Faktoren für ein gelingendes Ausfallmanagement dargestellt und können von Pflegeeinrichtungen als Handlungsleitfaden genutzt werden, zum Beispiel:

  • Springerkonzepte als notwendiger Baustein des Ausfallmanagements
  • Rufbereitschaften als erforderliche Ergänzung zu Mitarbeitenden in Springerfunktion
  • Gratifikationssystem, das sowohl die Mitarbeitenden in Springerfunktion als auch die Stammbelegschaft berücksichtigt
  • Differenzierte Personaleinsatzplanung (Verschriftlichter Arbeitsplan, der taggenau auf schwache beziehungsweise hohe personelle Besetzungen reagiert)
  • Digitale Arbeits-/Ablaufpläne sowie eine einrichtungsübergreifende Standardisierung, um ein bereichsübergreifendes Arbeiten zu erleichtern
  • Digitale Dienst- und Einsatzplanung, um einen effektiven Personaleinsatz zu ermöglichen
  • Frühzeitige Dienstplanerstellung unter angemessener partizipativer Mitwirkung der Mitarbeitenden zur Prävention von Frust und Krankheitsquoten
  • Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für die Planungsverantwortlichen aufgrund der Komplexität der Dienst- und Einsatzpläne
  • Gezielte Schulungen und Unterstützung in Change-Management-Prozessen für Führungskräfte

100% WLAN-Strategie – Komplementärförderung für Pflegeeinrichtungen

Als Teil der High-Care-Agenda stehen für die „100% WLAN-Strategie – Komplementärförderung zur Beschleunigung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Einrichtungen nach § 8 Abs. 8 SGB XI (kurz: 100% WLAN-Strategie – Komplementärförderung) bis Ende 2027 15 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird die bestehende Bundesförderung durch ergänzende Landesmittel für bayerische Pflegeeinrichtungen verdoppelt.

Bayerische Pflegeeinrichtungen erhalten mit diesem Förderprogramm, ergänzend zum Abruf der Bundesmittel, weitere 40 Prozemt der nachgewiesenen Kosten aus Mitteln des Freistaats Bayern. Damit wird der Eigenanteil von 60 Prozent auf 20 Prozent reduziert sowie eine maximale Förderung in Höhe von 24.000 Euro (statt bisher 12.000 Euro) erreicht.

Anträge können seit dem 01.05.2025 digital sowie mittels PDF beim Bayerischen Landesamt für Pflege eingereicht werden.

Weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landeamts für Pflege:

Logo der 100-Prozent WLAN-Strategie

Leitfaden zur Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention und die Bayerische Architektenkammer geben einen neuen Leitfaden zur Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen heraus. Dieses für barrierefreies Bauen wichtige Werk zeigt Lösungen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen, aber auch zur Entlastung des Pflegepersonals auf.

Der Leitfaden richtet sich an:

  • Vorhabenträgern und Planern von Wohn- und Betreuungsformen, wie stationäre Einrichtungen und Hospize,
  • teilstationäre Einrichtungen,
  • ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie
  • Begegnungsstätten.

Auf der Grundlage einschlägiger Vorschriften, Regelwerke und Normen wird dargestellt, wie im Neubau eine für alle Beteiligten angenehme und zugleich funktionale bauliche Umgebung geschaffen werden kann. Für ältere Gebäude ist der Leitfaden ein wertvoller Impulsgeber, soweit Modernisierungen im Bestand geplant werden. Der Leitfaden steht zum kostenfreien Download bereit.

Leitfaden herunterladen

Den Leitfaden finden Sie unter „Publikationen“. Darüber hinaus finden Sie den Leitfaden auf der Internetseite der Bayerischen Architektenkammer (PDF).

Gutachten „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste“

Der Stellenwert der ambulanten Pflege steigt gemäß statistischer Prognosen erheblich an. Veränderungsprozesse sind unausweichlich, um die Versorgung der pflegebedürftigen Personen sicherzustellen – zum Wohle aller Beteiligten.

Das Gutachten „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste“ beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie einzelne als innovativ geltende ambulante Pflegedienste den Herausforderungen im Pflegealltag unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen begegnen.

Die gutachterlichen Feststellungen haben ergeben, dass eine umfassende Selbstorganisation, nach dem Vorbild von „Buurtzorg Niederlande“ aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den beiden Ländern in keinem der deutschen Pflegedienste eins-zu-eins übertragen werden konnte.

Gutachten und Handlungsleitfaden herunterladen

Das Gutachten in Land- und Kurzfassung sowie den Handlungsleitfaden können Sie aus unserer Download-Cloud herunterladen. Auf unserer Internetseite Download-Bereich finden Sie dafür einen Link und ein Passwort.

  • das unterschiedliche Qualifizierungsniveau der Pflegekräfte (in den Niederlanden ca. 40 Prozent Bachelor of Nursing),
  • die unterschiedliche Finanzierung (gesamtgesellschaftliche Vollfinanzierung ambulanter Pflege in den Niederlanden) und
  • die in deutschen Pflegeeinrichtungen unausgereiften Rahmenbedingungen für eine Selbstorganisation (IT, Organisationskultur, Quartiersbezug, Teamgröße)

Die beschriebenen Ansätze können aber als impulsgebende Vision für die ambulante Pflege in Deutschland fungieren.

  • eine bedürfnisorientierte Pflege,
  • gute Arbeitsbedingungen und
  • eine autonome Entscheidungskompetenz auf pflegefachlicher Grundlage vor Ort.

Aus dem Gutachten geht hervor, dass jeder Beitrag zur Erweiterung des Handlungsspielraums der Pflegekräfte grundsätzlich zu einer Aufwertung des Pflegeberufes führen und auch zur Hebung stiller Personalreserven (Rückkehr, Wiedereinstieg) beitragen kann.

Um diese Ziele zu erreichen, sind sowohl gestalterische Freiräume der Pflegekräfte als auch vernünftige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Organisations- und Personalentwicklung erforderlich. Dadurch wird letztlich ein ganzheitlicher Pflegeprozess ermöglicht.

Anhand der gewonnenen gutachterlichen Erkenntnisse wurde ein Handlungsleitfaden für die Praxis zu innovativen Möglichkeiten der Weiterentwicklung der ambulanten Pflege entwickelt, welcher zentrale Stellschrauben für Verbesserungen beinhaltet.

Zu diesen Stellschrauben gehören:

  • Förderung von Selbstorganisation und Autonomie der Mitarbeitenden
  • zeitbezogene Vergütung
  • gute Arbeitsbedingungen (unter anderem ganzheitlich orientierter Kernprozess Pflege, Arbeitsorganisation, Zusammenarbeit)
  • Change-Management
  • Qualifikations- und Wissensmanagement
  • interdisziplinäre Kompetenzpartnerschaft zwischen Hauswirtschaft und Pflege

Durch eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen könnten attraktive Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte geschaffen werden. Empfohlen wird eine Änderung der Vergütungsregelungen, eine Erweiterung der Bedarfs- und Leistungsbeschreibungen in § 14 und § 36 SGB XI und die Aufnahme des Care-Managements in den Pflichtenkatalog der Daseinsfürsorge.

Abbildung einer Pflegerin, die einer Seniorin über die Wange streichelt.

Rechtsmedizinische Beratungsstelle „Patientenversorgung und Pflege“

Was tun, wenn Hinweise auf strafrechtlich relevante Fehler oder Fehlverhalten in der Pflege und Patientenversorgung auffallen? Eine rechtsmedizinische Beratungsstelle „Patientenversorgung und Pflege“ steht Betroffenen und Beobachterinnen und Beobachtern zur Seite. Expertinnen und Experten der Beratungsstelle bewertet die Situation parteilos. Telefonisch oder über das Online-Portal remedCARE können Sie den Fall vortragen. Über remedCARE lassen sich außerdem Dokumente zur Bewertung des Falles hochladen. Die Beratung erfolgt durch das rechtsmedizinische Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München – kostenlos und auf Wunsch anonym. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gefördert.

Kontakt

Pflege-SOS Bayern

Sollten Sie Missstände in einem Pflegeheim erkennen, ist es wichtig, dass Sie uns schnell darüber informieren. Seit dem 7. März 2022 stellen wir eine kostenfreie Hotline dafür zur Verfügung.

Die Anlaufstelle Pflege-SOS Bayern ist Teil der Offensive zur Verbesserung des Schutzes der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen. Mit Pflege-SOS Bayern wird Betroffenen zusätzlich zu den bereits bestehenden Wegen eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit eröffnet, ihre Anliegen zentral und vor allem auch anonym anzubringen. Mit diesem ergänzenden Angebot sollen Pflegebedürftige, An- und Zugehörige sowie Pflegekräfte dazu ermutigt werden, telefonisch oder per E-Mail Missstände in Pflegeeinrichtungen zu melden.

Pflege SOS Bayern Kostenfrei anrufen unter 09621 - 966 966 9

Pflege 2050 in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat Anfang 2019 ein Gutachten für den Bereich der Pflege und Pflegekräfte in Bayern bis zum Jahr 2050 in Auftrag gegeben.

Untersucht wurde die Ist-Pflegesituation im häuslichen, vollstationären und teilstationären Bereich in Bayern insgesamt, den Regierungsbezirken, Planungsregionen und Landkreisen sowie kreisfreien Städten. Weiterhin wurde eine Pflegebedarfsprognose bis zum Jahr 2050 erstellt, einschließlich des erforderlichen Pflegepersonals.
Die Prognosen sollen alle zwei Jahre – entsprechend der Pflegestatistik – aktualisiert werden. Alle fünf Jahre erfolgt eine Evaluation der dem Gutachten zugrundeliegenden Annahmen. Für den Bereich der Menschen mit Behinderung, die pflegebedürftig geworden sind, wird in Kürze eine ergänzende Erhebung bei den Bayerischen Bezirken durchgeführt. In diesem Bereich, so wird immer wieder berichtet, gäbe es bereits heute viel zu wenige altersspezifische Angebote.

Für den Bereich der Altenpflege stellt das Bedarfsgutachten eine deutliche Zunahme des Anteils älterer und hochaltriger Menschen an der Gesamtbevölkerung in Bayern in den kommenden Jahren fest. Im Unterschied zu den meisten anderen Ländern in Deutschland, wird die Bevölkerung in Bayern in den nächsten 20 Jahren um 484.000 Personen wachsen. Ebenfalls erhöhen wird sich der Anteil der über 80-Jährigen an der Gesamtbevölkerung. In dieser Altersgruppe ist mit einem Anstieg von derzeit 4 Prozent auf rund 12 Prozent im Jahr 2050 zu rechnen. Da die Pflegeprävalenz ab dem Alter von etwa 75 Jahren stark ansteigt, ist zu erwarten, dass auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Bayern in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird.
Dabei dürfte der Wunsch nach einer Pflege zu Hause auch in Zukunft im Vordergrund stehen. Dies wird auch in der kürzlich erschienenen Pflegestatistik für das Jahr 2019 deutlich. Dort hat sich der Anteil der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen auf rund 78 Prozent erhöht. Laut der Pflegestatistik des Jahres 2017 waren es noch beinahe 72 Prozent. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird alle Bemühungen daransetzen, die häusliche Pflegeinfrastruktur und den sozialen Nahraum zu stärken.

Im Bereich der der teilstationären Versorgung sind bei Tagespflegeeinrichtungen hohe Zuwachsraten festzustellen. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzt. Aber auch bei den Pflegeheimen, die bereits heute mit knapp 93 Prozent eine relativ hohe Auslastung haben, ist zu erwarten, dass die vorhandenen Kapazitäten in den nächsten Jahren ausgebaut werden müssen. Nach wie vor weisen nur wenige Landkreise bzw. kreisfreien Städte eine ausreichende Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen auf. Es wird immer schwieriger, eine adäquate Versorgung zu finden, insbesondere für Personen mit besonderen pflegerischen Bedarfen.

Im Bereich der ambulanten Versorgung nahm sowohl die Zahl der Pflegedienste als auch deren Personal zu. Das Angebot an ambulanten Pflegediensten ist in 60 Prozent aller Landkreisen in Bayern derzeit jedoch eher als nicht ausreichend anzusehen.

Weiterhin haben die Ergebnisse des Gutachtens aufgezeigt, dass aufgrund des rückläufigen Erwerbspersonenpotenzials bereits in den nächsten fünf Jahren mit einem erheblichen Fachkräftemangel in der Pflege zu rechnen ist.

Die in dem Gutachten erarbeiteten Handlungsempfehlungen werden noch eingehend auf deren Umsetzungsmöglichkeiten geprüft.
Das wichtigste Ziel ist und bleibt es, die Pflege sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, auf hohem Niveau zu sichern. Dies gilt für die pflegerische Versorgung in allen bayerischen Regionen, einschließlich dem ländlichen Bereich. Dieses Ziel lässt sich nur gemeinsam mit allen Beteiligten in der Pflege verwirklichen.

Langfassung herunterladen

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Gutachten zur Situation der Kurzzeitpflege in Bayern

Die Sicherung der ambulanten pflegerischen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung ist ein wesentliches pflegepolitisches Ziel. Hier setzt die Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI an: Kann die häusliche Pflege nach einer stationären Behandlung der pflegebedürftigen Person, bei häuslichen Krisensituationen, zum Beispiel bei Überlastung oder Erkrankung einer Pflegeperson, zeitweise nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden, haben die Versicherten Anspruch auf stationäre Kurzzeitpflege. In den letzten Jahren häufen sich bundesweit die Anzeichen für Engpässe bei Kurzzeitpflegeplätzen, dies gilt auch für einige Regionen in Bayern. Die Belastung der verschiedenen Regionen ist dabei ungleich verteilt, vor allem für den ländlichen Raum ist die Gefahr der Unterversorgung nicht ausgeschlossen. Hier macht sich besonders der demografische Wandel und der vermehrte Wegzug junger Menschen aus ländlichen Gebieten bemerkbar. Die bereits vorhandene und die prognostiziert weiter stark steigende Nachfrage nach professioneller Versorgung trifft zum Teil schon jetzt auf ein unzureichendes Angebot, das zum einen durch den tatsächlichen Mangel an Plätzen, zum anderen durch das Fehlen von Pflegepersonal geprägt ist.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat deswegen eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um sehr detailliert unter anderem die Situation der Kurzzeitpflege in Bayern und den Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse des Gutachtens haben aufgezeigt, dass in Bayern keine Region eine insgesamt ausreichende Deckung des Bedarfs an Kurzzeitpflegeplätzen aufweisen kann und mit einer weiteren Zunahme der Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen – bei gleichzeitiger Abnahme der Kapazitäten der solitären Kurzzeitpflege – gerechnet werden muss.

Insbesondere Menschen mit psychiatrischen beziehungsweise gerontopsychiatrischen Erkrankungen, herausforderndem Verhalten, Menschen mit Behinderung und junge Pflegebedürftige haben große Probleme, einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden, da die verfügbaren Kurzzeitpflegeplätze in der Regel nicht auf ihre besonderen Bedürfnisse ausgerichtet sind.

Maßnahmen wie die Kurzzeitpflege dienen nicht nur der fachlich guten Versorgung der Pflegebedürftigen, sondern auch maßgeblich der Entlastung pflegender Angehöriger. Zudem wird mit einer Verbesserung der Versorgungsstruktur vor Ort „im Nebeneffekt“ auch der soziale Nahraum jedes Einzelnen erheblich aufgewertet, was auch ein Beitrag gegen Abwanderungstendenzen sein kann.
Die Gründe, warum so wenige Kurzzeitpflegeplätze in Bayern angeboten werden, sind sehr vielfältig und mögliche Lösungsansätze daher komplex.

Bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Kurzzeitpflege in Bayern sind neben dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände sowie der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern eingebunden.

Gutachten herunterladen

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Bayerisches Landespflegegeld

Mit dem Landespflegegeld unterstützt die Bayerische Staatsregierung pflegebedürftige Menschen mit 1.000 Euro pro Jahr zusätzlich.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Sie müssen Ihren Antrag auf Landespflegegeld für das laufende Pflegejahr bis spätestens 31. Dezember schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege (Landespflegegeld, Postfach 1362, 92203 Amberg) einreichen.
  • Wenn Ihr erster Antrag auf Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie für die darauffolgenden Jahre keinen neuen Antrag mehr stellen. Für die Folgejahre wird die Leistung ohne neuen Antrag gewährt. Bitte informieren Sie das Bayerische Landesamt für Pflege, wenn sich Änderungen ergeben, die Ihren Anspruch auf das Landespflegegeld betreffen (zum Beispiel eine Änderung des Pflegegrades oder ein Wegzug aus Bayern). Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.
  • Das Antragsformular und nähere Informationen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Pflege.