
Aktuelles
06.04.2023
Beendigung aller Corona-Maßnahmen
Seit Samstag, dem 8. April, gibt es keine bundesrechtlichen Corona-Pflichten mehr. Damit entfallen nun auch die Maskenpflichten in für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betont in diesem Zusammenhang: „In Bayern sind wir schon länger gut damit gefahren, die Eigenverantwortung an die Stelle der staatlichen Anordnung zu setzen.“ Nun sei es an der Zeit, die Erfahrungen und Lehren aus der Pandemiezeit zu analysieren, um für zukünftige Herausforderungen noch besser gewappnet zu sein.
09.03.2023
Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu vorläufigen Ausgangsbeschränkungen liegt jetzt vor – Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: In bestimmten Fällen können Betroffene Rückzahlung von Corona-Bußgeldern beantragen
Bayerische Bürgerinnen und Bürger können die Rückzahlung von Bußgeldern für bestimmte Verstöße gegen die bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 beantragen. Dabei handelt es sich um jene Fälle, in denen vom Bundesverwaltungsgericht die Regeln nachträglich als zu weitgehend eingeschätzt wurden – nämlich das Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.