Sechs Fakten zu STI
- Wenn man häufig Sex hat, sind sexuell übertragbare Infektionen (STI) Thema. Denn STI wie Chlamydien, Feigwarzen (HPV), Syphilis, Hepatitis B und HIV sind immer noch weit verbreitet – und manche sogar auf dem Vormarsch.
- Überwiegend infizieren sich junge Erwachsene mit STI. Denn die sind sexuell besonders aktiv – und: wissen oft wenig über Safer Sex.
- „Ich bin sauber?“ Blöder Spruch. Glauben Sie ihn nur, wenn Ihre Sexualpartnerin oder Ihr Sexualpartner einen topaktuellen Test zeigt. Denn: STI sieht und spürt man oft nicht. Trotzdem kann man andere anstecken. Und wenn eine STI nicht oder zu spät behandelt wird, kann sie schwer krank und/oder zum Beispiel unfruchtbar machen.
- Jeder und jede kann sich mit STI infizieren. Aber auch jeder und jede kann sich schützen! Mit Safer Sex sind Sie nicht zu 100 Prozent vor jeder Geschlechtskrankheit geschützt. Aber die Chance, sich (und andere) anzustecken, sinkt sehr stark. Daneben gibt es gut wirksame Impfungen gegen einzelne der STI.
- Sich selbst und Sexualpartnerinnen und Sexualpartner zu schützen, ist nicht spießig, sondern verantwortungsvoll. Ob Sex aus Lust oder Liebe, mit verantwortungsvollem Sex zeigen Sie der/dem Anderen: Du bist mir wichtig, ich hab‘ Respekt vor dir.
- Die gute Nachricht: Alle STI kann man gut behandeln! Voraussetzung: Lassen Sie sich beraten und testen. Im Zweifel lieber einmal zu viel.
So schützen Sie sich und andere
- Verwenden Sie beim Sex ein Kondom/Femidom.
- Berühren Sie keine Herpes-Bläschen, Feigwarzen und Co. Diese sind äußerst ansteckend.
- Wenn Sie oder Ihre Sexualpartnerinnen oder Sexualpartner Krätze oder Filzläuse haben: Verzichten Sie auf Sex, aufs Kuscheln und schlafen Sie nicht im selben Bett. Denn diese Kuscheltiere wollen Sie garantiert nicht teilen.
TIPP: Auf Liebesleben.de finden Sie klare und gute Infos über verschiedene Sexpraktiken und den besten Schutz.
Die 10 häufigsten STI
Beraten und testen lassen – wann?
Gehen Sie sofort zur Beratung:
- wenn Sie sich in den letzten Tagen möglicherweise infiziert haben (zum Beispiel beim ungeschützten Sex oder an einer Spritze)
- wenn Sie Anzeichen (Symptome) einer STI an sich bemerken
Warten Sie nicht lange:
- wenn Sie mit jemandem unbeschwert in eine Beziehung starten wollen.
- wenn Sie ungeschützten Sex mit einem oder mehreren Menschen hatten.
Gut zu wissen: 6 Wochen nach einer möglichen Ansteckung bringt ein HIV-Test ein zuverlässiges Ergebnis (beim Selbst-/Heimtest: 12 Wochen).
Beraten und gegebenenfalls testen lassen – wo?
- Wenden Sie sich an den Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte veranlassen STI-Tests entweder im Rahmen der Klärung von Gesundheitsstörungen auf Kosten der Krankenkasse oder auf Ihren Wunsch gegen Kostenrechnung.
- Die Gesundheitsämter in Bayern bieten kostenlose Beratung und kostenlose HIV-Tests an, manche sogar auch Tests auf weitere STI. Zu den Beratungsstellen
- Beratung und Hilfe gibt es auch bei den Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen sowie AIDS-Hilfen. Allerdings bieten nicht alle Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen Tests an.
Bayerisches Präventions- und Hilfsnetzwerk für HIV/AIDS
Seit mehr als 30 Jahren knüpft das Bayerische Gesundheitsministerium ein flächendeckendes Hilfenetz, das auf die drei Komponenten Prävention, Beratung und Hilfe setzt:
- 76 Gesundheitsämter informieren fachkundig über Möglichkeiten, das Ansteckungsrisiko zu minimieren und bieten kostenfreie, anonyme HIV-Tests an.
- Zehn psychosoziale AIDS-Beratungsstellen beraten überregional und begleiten Betroffene und deren Angehörige und führen überregional Präventionsaktionen durch. Dieses Konzept ist ein Kernelement des bayerischen Maßnahmenbündels zur Eindämmung von HIV und AIDS.
- Eine Vielzahl weiterer Angebote, zum Beispiel die AIDS-Hilfen oder Projekte im Bereich HIV/AIDS erreichen unter anderem durch ihren Streetwork-Ansatz insbesondere vulnerable Gruppen.
Telefonberatung zu HIV und anderen STI
Für telefonische Beratung steht Ihnen zudem die Telefonberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung.
Telefon: +49 221 8920-31
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 10 bis 22 Uhr
Freitag bis Sonntag: 10 bis 18 Uhr

Anonymen Tell schreiben. Fachleute antworten!
Wie schütze ich mich vor STI? Was tun nach einem Safer-Sex-Unfall? Wer hilft mir, wenn’s „da unten“ brennt? Chlamydien, HP-Viren oder HIV: Wie läuft ein Test ab? Wann sollte ich mich testen lassen? Stellen Sie Ihre Frage auf unserem Tellonym-Kanal: 100 Prozent anonym, 100 Prozent geschützt (und natürlich kostenlos). Die Antworten geben Fachleute, die mit jungen Erwachsenen arbeiten, ihre Lifestyles kennen und respektieren.
Aufklärungskampagnen

Mit Sicherheit besser
Die Kampagne „Mit Sicherheit besser“ wirbt für konsequenten Schutz vor einer Infektion mit dem HI-Virus oder einer anderen sexuell übertragbaren Krankheit und soll die Bereitschaft zu einem Test erhöhen. Außerdem setzt sie sich gegen eine Stigmatisierung und für mehr Solidarität mit Betroffenen ein.
Bayerische HIV-Testwochen
Einmal im Jahr finden Aktionswochen statt, die einen wichtigen Baustein der bayerischen Präventionsarbeit darstellen. In dieser Zeit werden neben den regulären Angeboten zusätzliche Testmöglichkeiten und Beratungen rund um HIV/AIDS angeboten und weitere Aktionen wie Testabende, Vorträge oder Infostände organisiert.
Ziel ist es, HIV in das öffentliche Bewusstsein zu tragen, die Testbereitschaft zu erhöhen sowie die Früherkennung einer HIV-Infektion zu stärken.
Informationen dazu wie ein HIV-Test abläuft und wo die Angebote zu finden sind, liefert die Internetseite der Bayerischen HIV-Testwochen. Dort sind Termine, Anlaufstellen und Testmodalitäten zu finden. Dort sind Termine, Anlaufstellen und Testmodalitäten zu finden. Daneben bieten alle Gesundheitsämter, AIDS-Hilfen und einige AIDS-Beratungsstellen in Bayern ganzjährig anonyme HIV-Tests sowie Beratung und Hilfe an.

Prostituiertenschutzgesetz
Am 1. Juli 2017 trat das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft. Damit wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage zur Regulierung der legalen Prostitution geschaffen.
Kernelemente des ProstSchG sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und eine Anmeldepflicht für Prostituierte sowie regelmäßige gesundheitliche Beratungen.
Allgemeine Informationen zum ProstSchG sowie eine Übersicht über die zuständigen Behörden finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 ProstSchG
Gemäß § 10 Abs. 3 ProstSchG müssen Personen, die als Prostituierte tätig sind oder eine solche Tätigkeit ausüben wollen, vor der Anmeldung der Tätigkeit sowie anschließend mindestens alle zwölf Monate eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich mindestens alle sechs Monate gesundheitlich beraten lassen.
Örtlich zuständig für die gesundheitliche Beratung ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ort fällt, an dem der Tätigkeitsschwerpunkt als Prostituierte oder als Prostituierter liegt und soweit dort die Prostitution zulässig ist.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich und angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen zu der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und den Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs umfassen. Dritte können mit Zustimmung der Behörde und der zu beratenen Person nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werden.
Im Anschluss an die gesundheitliche Beratung wird der beratenen Person eine Bescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter und im gesamten Bundesgebiet gültig.
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Materialien für Träger der AIDS-Arbeit
Die Förderrichtlinie AIDS, das Rahmenkonzept der Beratungsstellen sowie den Dokumentationsbogen für Tätigkeiten im Rahmen der Förderrichtlinie HIV/AIDS finden Sie in unserer

