Ist FSME meldepflichtig? Der direkte und indirekte Erregernachweis wird dem zuständigen Gesundheitsamt gemäß § 7 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes namentlich vom Arzt gemeldet, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen. 2024-03-27T18:02:41+01:00