Versicherte können festlegen, dass einzelne Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken keinen Zugriff auf die jeweiligen Daten erhalten. Dann kann die betroffene Einrichtung bis zum Widerruf keine Daten in der ePA lesen oder einstellen.
Versicherte können festlegen, dass einzelne Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken keinen Zugriff auf die jeweiligen Daten erhalten. Dann kann die betroffene Einrichtung bis zum Widerruf keine Daten in der ePA lesen oder einstellen.