Die Dienstaufsicht betrifft neben Angelegenheiten der inneren Organisation einer gesetzlichen Krankenkasse auch ihre Personalangelegenheiten. Umfasst davon sind beispielsweise die Prüfung des Vorwurfs eines persönlichen Fehlverhaltens eines Krankenkassenmitarbeiters sowie die Entscheidung über ggf. erforderliche disziplinarrechtliche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen. Die Zuständigkeit für die Dienstaufsicht hat der Bundesgesetzgeber dem jeweiligen Vorstand der Krankenkasse übertragen.