Niedergelassene Ärzte, die für die Behandlung von gesetzlich Versicherten und deren Familienangehörigen zugelassen sind (gilt auch für Vertragszahnärzte).
Niedergelassene Ärzte, die für die Behandlung von gesetzlich Versicherten und deren Familienangehörigen zugelassen sind (gilt auch für Vertragszahnärzte).