Jugendliche haben Spaß ohne Alkohol

Genießen mit Verstand - Verantwortungsvoller Umgang mit Genussmitteln

Allgemein gelten Kaffee, Tee, Schokolade, Kakao, Tabakwaren und alkoholische Getränke als Genussmittel. Bei ihnen sind Substanzen, die die Befindlichkeit beeinflussen, mehr oder weniger stark am Zustandekommen des Genusserlebnisses beteiligt.

Unter Genussmitteln versteht man meist Stoffe, die nicht primär zu Ernährungszwecken konsumiert werden, sondern deren Aufnahme mit positiven Sinnesempfindungen und gesteigertem Wohlbefinden verbunden wird. Sie sollen zu besondere Anlässen oder als kleine Belohnung den Alltag verschönern.

Tabak

Umgangssprachlich wird häufig Tabak zu den Genussmitteln gezählt. Dabei gibt es den „Gelegenheitsraucher“ nicht. Wer in Stresssituationen, an den Wochenenden oder als vermeintliche Belohnung zur Zigarette greift, raucht und ist damit Raucher.

Alkohol ist sowohl Genuss- als auch Suchtmittel

Der kontrollierte Konsum von Alkohol in geringem Umfang wird zurzeit als Genusstrinken eingeordnet. Hingegen birgt der missbräuchliche Konsum, also regelmäßiges oder übermäßiges Trinken von alkoholhaltigen Getränken suchtfördernde und gesundheitliche Risiken in sich. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) bezeichnet derzeit einen riskanten Alkoholkonsum bei erwachsenen Männern, wenn diese täglich mehr als 20 bis 24 Gramm (g) reinen Alkohol zu sich nehmen (entspricht etwa einer halben Maß Bier oder einem Glas Wein). Bei Frauen wird die Grenze derzeit bei 10 bis 12 g (entspricht etwa einem Viertel Liter Bier) angegeben. Jenseits dieser Werte ist das Risiko für körperliche Erkrankungen sowie die Entwicklung einer Suchterkrankung deutlich erhöht.
Einen Überblick über die derzeitige Einteilung von so genannten Konsumklassen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

Die Bayerische Staatsregierung begegnet den Gesundheits-, Sucht- und sozialen Gefahren, die der Missbrauch von Alkohol und der Konsum von anderen Suchtmitteln insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit sich bringt, mit einem Bündel von Präventions- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Sie finden im schulischen wie außerschulischen Kontext, im Vollzug des Jugendschutzes sowie im Rahmen der polizeilichen Prävention statt.

Es geht bei der Alkoholmissbrauchsprävention in Bayern nicht darum, pauschal vor Bier oder Weinkonsum zu warnen, sondern glaubhaft und nachhaltig gesellschaftlichen Konsens zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol zu fördern und den Alkoholmissbrauch einzudämmen. Es muss gesellschaftlich selbstverständlich sein, zum Beispiel Frauen dabei zu unterstützen, während der Schwangerschaft auf Alkohol zu verzichten. Alle – Väter, Großeltern, Geschwister, Arbeitskollegen, Freundinnen und Freunde sind dazu aufgefordert.