
Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und des Gesundheitsdienstgesetzes
Die Einstellung des Gesetzentwurfs erfolgt nach erster Beratung im Bayerischen Kabinett und parallel zur Verbändeanhörung. Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) regelt seit Inkrafttreten am 1. August 2008 die ordnungsrechtliche Überwachung vollstationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, für ambulant betreute Wohngemeinschaften, Betreute Wohngruppen sowie Hospize. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen.