Presse­mitteilung

Gerlach begrüßt Anrufung von Vermittlungsausschuss zu Krankenhaustransparenzgesetz – Bayerns Gesundheitsministerin dringt mit Blick auf die Bundesrats-Sitzung auch auf Soforthilfeprogramm über fünf Milliarden Euro – Bundesratsinitiative angenommen

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat begrüßt, dass der Bundesrat zu dem umstrittenen Krankenhaustransparenzgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Gerlach sagte nach der Abstimmung am Freitag in Berlin: „Es ist wichtig, dass dieses Gesetz in wesentlichen Punkten gründlich überarbeitet wird. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sollte sich daran nun konstruktiv beteiligen und die Planungshoheit der Länder für die Krankenhäuser endlich respektieren. Das bisherige Gesetz gaukelt Transparenz nur vor, denn der vorgesehene Transparenz-Atlas zur Krankenhauslandschaft in Deutschland bietet in der geplanten Form keinen echten Mehrwert für die Menschen im Land.“

Gerlach betonte: „Bayern ist klar für Transparenz auch in der Krankenhausversorgung. Aber das geplante Gesetz von Bundesgesundheitsminister Lauterbach erfüllt diese selbst gesetzte Erwartung nicht. Denn mit dem Gesetz macht die Bundesregierung den zweiten Schritt vor dem ersten und sorgt mit der Etablierung von sogenannten Leveln zudem für unnötige Verwirrung bei den Patientinnen und Patienten. Die vom Bund geplanten Level werden nämlich nicht mit den Versorgungsstufen zum Beispiel nach dem bayerischen Krankenhausplan übereinstimmen.“

Die Ministerin erläuterte: „Die Länder brauchen Zeit, um die Leistungsgruppen nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst zuzuweisen. Das ist bis Oktober 2024 nicht zu schaffen. Werden ab diesem Zeitpunkt aber die Leistungsgruppen vom Bund den einzelnen Krankenhäusern ungeprüft zugeordnet, bekommen wir einen sogenannten Transparenz-Atlas, der nach den Länderzuweisungen gegebenenfalls wieder korrigiert werden muss. Transparenz sieht anders aus.“

Gerlach ergänzte: „Ein weiterer Kritikpunkt ist der massive zusätzliche bürokratische Aufwand für die Krankenhäuser. Um Qualität im Krankenhaus sicherstellen zu können, braucht es Zeit für den Patienten und nicht den PC! Hier müssen Meldepflichten für die Krankenhäuser reduziert und Doppelstrukturen vermieden werden.“

Die Ministerin betonte: „Daher können wir das Gesetz nicht unterstützen. Am besten wäre, wir würden uns zunächst um die Krankenhausreform kümmern und überlegen dann gemeinsam, wie ein wirklich hilfreiches Transparenzverzeichnis aussehen kann.“

Die bayerische Gesundheitsministerin forderte auch erneut ein Soforthilfeprogramm für die Krankenhausfinanzen. Bayern hat am Freitag gemeinsam mit dem federführenden Land Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern eine entsprechende Initiative in die Länderkammer erfolgreich eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die finanzielle Schieflage der Kliniken auszugleichen.

Gerlach erklärte: „Ich freue mich, dass unsere Initiative angenommen wurde. Denn es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet bis Ende 2023 mit einem Defizit von zehn Milliarden Euro bei den Krankenhäusern. Wenn die Bundesregierung nicht rasch hilft, droht eine Pleitewelle durch die Kliniklandschaft zu rollen, noch bevor die Krankenhausreform Wirkung entfalten kann. Das kann niemand wollen, der ernsthaft das Wohl der Patientinnen und Patienten im Sinn hat.“

Die Ministerin bekräftigte: „Deswegen fordern wir von der Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm über fünf Milliarden Euro sowie eine Anpassung der Vergütungsregelungen, damit Kostensteigerungen künftig vollständig und zeitnah refinanziert werden können. Das hat auch die Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Oktober gefordert.“