Presse­mitteilung

Gerlach will Interessenvertretung der Pflegekräfte stärken – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform und Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach will die Interessenvertretung der Pflegekräfte stärken. Gerlach betonte am Mittwochmorgen in München anlässlich der für den Nachmittag angesetzten Ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfs im Landtag: „Mein Ziel ist es, den Pflegeberuf in Bayern attraktiver zu machen. Ein wichtiger Baustein dafür ist auch eine starke Interessenvertretung der Pflegekräfte. Mit unserem Vorschlag wird die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) weiterentwickelt.“

Der Gesetzentwurf bildet die Grundlage für die Umsetzung der Empfehlungen des Reform- und Weiterentwicklungsausschusses, den das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium eingesetzt hatte. Dem Ausschuss gehörten Vertreterinnen und Vertreter der VdPB, des Bayerischen Landespflegerats und der Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft in Bayern an. Sie haben gemeinsam Empfehlungen erarbeitet, die im Mai 2023 bereits dem Landtag vorgestellt worden sind.

Die Ministerin erläuterte: „Neu ist insbesondere, dass ein verpflichtendes Berufsregister für Pflegefachpersonen in Bayern eingeführt wird. Das Berufsregister soll die VdPB führen. Das ist ein wichtiger Schritt, weil wir mehr Klarheit über die Anzahl der Pflegekräfte sowie über deren Altersstruktur und Qualifikationsniveau erhalten. Damit können wir auch Voraussagen für die Zukunft treffen.“

Gerlach fügte hinzu: „Wir können also Versorgungsrisiken und Versorgungslücken frühzeitig erkennen – und zwar so frühzeitig, dass ausreichend Zeit ist, mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern. Auch können wir aus den Daten etwa den Bedarf an Aus-, Fort- und Weiterbildungen ableiten.“

Gerlach bekräftigte: „Mit dem Entwurf rütteln wir nicht an dem Prinzip der Freiwilligkeit. Denn mit der Registrierungspflicht geht nicht zugleich eine Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht für Pflegefachkräfte einher. Es steht vielmehr allen Pflegefachkräften weiterhin frei, Mitglied bei der VdPB zu werden.“

Die Ministerin erläuterte: „Die Registrierung soll möglichst einfach sein. Das heißt in jedem Fall: digital. Mit nur wenigen Klicks sollen sich Pflegefachkräfte registrieren können. Außerdem ist die Registrierung selbstverständlich gebührenfrei – wer sich registriert, für den fallen keine zusätzlichen Kosten an.“

Die Ministerin ergänzte: „Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf der gesetzliche Auftrag der VdPB für das Erstellen einer Weiterbildungsordnung verankert werden. Auch damit kann der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden.“

Die VdPB war im Jahr 2018 gegründet worden, bislang zählt sie rund 3.500 Mitglieder. Gerlach unterstrich: „Mein Ziel ist es, dass sich deutlich mehr Pflegekräfte für eine Mitgliedschaft entscheiden. Deshalb werden wir verstärkt darüber informieren, welchen Nutzen beruflich Pflegende davon haben. Wer sich aktiv einbringt, stärkt seinen Berufsstand!“