Presse­mitteilung

Gerlach wirbt vor Bundesrats-Sitzung für Stopp des Cannabis-Gesetzes – Bayerns Gesundheitsministerin: Protokollerklärung von Lauterbach ist ein durchschaubares Manöver – Bayern lehnt auch Krankenhaustransparenzgesetz weiter ab

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat einen Tag vor der Abstimmung im Bundesrat für einen Stopp des umstrittenen Cannabis-Gesetzes der Bundesregierung geworben. Gerlach betonte am Donnerstag in München: „Es gibt jetzt die Chance, den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit das gefährliche Legalisierungs-Vorhaben aufzuhalten. Ich setze darauf, dass sich die anderen Länder nicht beirren lassen und an ihrer berechtigten Kritik am Cannabis-Gesetz festhalten.“

Gerlach kritisierte zugleich die geplante Protokollerklärung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Sie unterstrich: „Das ist ein durchschaubares Manöver, mit dem Lauterbach die Länder beschwichtigen will. Aber das wird mit Bayern nicht gelingen.“

Die Ministerin ergänzte: „Berichten zufolge soll nun unter anderem die Pflicht zu jährlichen Kontrollen entfallen und stattdessen nur noch ‚regelmäßig‘ kontrolliert werden. Wenn am Ende aber noch weniger kontrolliert wird, dann wird der Cannabis-Wildwuchs nur noch schlimmer!“

Gerlach fügte hinzu: „Auch die angedeuteten Präventionsangebote sind viel zu unkonkret – und ich frage mich, warum sie nicht ohnehin längst in dem Gesetz stehen. Dieses chaotische Vorgehen von Lauterbach ist letztlich ein Eingeständnis, dass sein Cannabis-Gesetz völliger Murks ist.“

Gerlach verwies auch darauf, dass die Pläne von Lauterbach weiterhin kaum umsetzbar sind: „Die von Lauterbach versprochene Entlastung der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden wird nicht kommen. Im Gegenteil: Vertreter von Polizei und Justiz haben in den vergangenen Wochen eindringlich gewarnt, dass das Gesetz praxisuntauglich ist und viele kleinteilige Regelungen vorsieht, die einen enormen Personalaufwand und Kosten verursachen. Allein die Bußgeldtatbestände werden im Cannabis-Gesetz auf 36 mehr als verdoppelt.“

Die Ministerin erläuterte: „Die Justiz warnt zum Beispiel, dass der geplante rückwirkende Straferlass, der schon ab 1. April gelten würde, große Probleme bedeutet. Bundesweit rechnet die Justiz mit rund 210.000 Verfahren, die rückwirkend überprüft werden müssten. Allein auf Bayern entfallen davon rund 29.000 Verfahren. Wenn man von nur zehn Minuten Prüfzeit ausgeht, bedeutet das für Bayern mehr als 4.800 Stunden, was der Wochenarbeitszeit von rund 120 Vollzeitkräften entspricht. Das ist völlig unrealistisch und wird die Justiz mit Ansage überlasten. Diesen Aspekt ignoriert Lauterbach aber Berichten zufolge in seiner Protokollerklärung.“

Gerlach kritisierte: „Ich verstehe nicht, warum die Bundesregierung die Warnungen von Polizei und Justiz, aber auch von Experten zahlreicher anderer Fachbereiche ignoriert. Noch schlimmer ist: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach versucht aktuell, vor der entscheidenden Bundesratssitzung den vielen Kritikern Sand in die Augen zu streuen. Deshalb ist es wichtig, dass die Länder im Bundesrat als Korrektiv dieses Gesetz mit dem Vermittlungsausschuss stoppen.“

Gerlach bekräftigte: „Am schlimmsten aber ist die Gefahr für die Gesundheit gerade junger Menschen, die vom Cannabis-Gesetz ausgeht. Auch hier ignoriert der promovierte Mediziner Lauterbach die Warnungen von Medizinern und Psychotherapeuten. Das ist unverantwortlich.“

Gerlach wies zugleich darauf hin, dass auch das Krankenhaus-Transparenzgesetz am Freitag im Bundesrat auf der Tagesordnung steht. Die Ministerin sagte: „Leider wurde das Transparenzgesetz im Vermittlungsausschuss nicht geändert. Deswegen hält Bayern an seiner bisherigen Kritik daran fest – und wird das Gesetz im Bundesrat nicht unterstützen.“

Gerlach erläuterte: „Dass die von der Ländermehrheit im Bundesrat im November 2023 vorgetragenen inhaltlichen Anliegen im Vermittlungsausschuss keinerlei Berücksichtigung fanden, ist vor allem mit Blick auf die bekanntermaßen schwierige Finanzlage im Klinikbereich enttäuschend. Bei den Betriebskosten sieht das Transparenzgesetz lediglich Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität der Kliniken vor, die aber faktisch keine Mehreinnahmen für die Krankenhäuser zur Folge haben. Das reicht keineswegs aus, um die drohende Pleitewelle zu verhindern.“