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Landarztprämie

Eine möglichst flächendeckende, qualitativ hochwertige ambulante ärztliche Versorgung der Menschen überall in Bayern ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Deswegen unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum des Freistaats mit der Landarztprämie.

Ziel ist, die Entscheidung von Ärztinnen und Ärzten für eine Tätigkeit auf dem Land zu erleichtern und diese bei der Niederlassung und dem Aufbau der eigenen Praxis zu unterstützen. Hierfür hat die Bayerische Staatsregierung bereits im Jahr 2012 ein Förderprogramm zur Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten gestartet. Im Dezember 2014 und Dezember 2015 haben wir diese Unterstützung auf weitere familiennahe Arztgruppen, zum Beispiel Kinder- und Frauenärzte, ausgeweitet.

Seit dem 1. Januar 2021 gehen wir diesen Weg konsequent weiter und haben die Niederlassungsförderung zu einer bürokratieärmeren und noch effizienteren Landarztprämie weiterentwickelt, die auch Medizinische Versorgungszentren mit umfasst.

Bis zum 31. Dezember 2023 konnten bereits 1.195 Ärztinnen und Ärzte bei der Praxisgründung beziehungsweise Filialbildung auf dem Land unterstützt werden, davon allein 810 Hausärztinnen und Hausärzte und 385 Fachärztinnen und Fachärzte. Diese Zahlen unterstreichen den Erfolg dieses Programms.

Wesentliche Voraussetzungen

  • vertragsärztliche Niederlassung oder Filialbildung als
    • Hausärztin / Hausarzt,
    • Kinderärztin / Kinderarzt,
    • Frauenärztin / Frauenarzt,
    • Augenärztin / Augenarzt,
    • Chirurgin / Chirurg,
    • Orthopädin/ Orthopäde
    • Hautärztin / Hautarzt
    • HNO-Ärztin / HNO-Arzt
    • Nervenärztin / Nervenarzt
    • Urologin / Urologe
    • Psychotherapeutin /Psychotherapeut oder
    • Kinder- und Jugendpsychiaterin / Kinder- und Jugendpsychiater,
  • oder die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in einer der genannten Fachrichtungen.
  • Niederlassung bzw. Filialbildung in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern; bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiatern in Gemeinden mit nicht mehr als 40.000 Einwohnern,
  • Übereinstimmung der Niederlassung bzw. Filialbildung mit der ärztlichen Bedarfsplanung,
  • Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit muss erfolgt sein und der Antrag auf Gewährung der Landarztprämie spätestens innerhalb von sechs Monaten ab dem Stichtag eingereicht werden,
  • Verpflichtung, die Niederlassung bzw. Filialbildung für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die ärztliche Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben.

Höhe der Förderung

  • Bei einer Niederlassung beträgt die Förderung bis zu 60.000 Euro (Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten bis zu 20.000 Euro),
  • bei Gründung einer Filialpraxis bis zu 15.000 Euro (Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten bis zu 5.000 Euro)

Antragstellung

Informationen zur Antragsstellung erhalten sind auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek übergab am 22. Dezember 2022 in Donauwörth den 1000. Bescheid seit Beginn der Niederlassungsförderung im Jahr 2012. Empfängerin war die Kinderärztin Katharina Ehrenberg.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek übergab am 22. Dezember 2022 in Donauwörth den 1.000. Bescheid seit Beginn der Niederlassungsförderung im Jahr 2012. Empfängerin war die Kinderärztin Katharina Ehrenberg.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in unterversorgten und drohend unterversorgten Planungsbereichen.