Jugendliche haben Spaß ohne Alkohol

Genießen mit Verstand - Verantwortungsvoller Umgang mit Genussmitteln

Tabakwaren und alkoholische Getränke können nicht nur die Befindlichkeit beeinflussen. Vor allem kann ein unkontrollierter Konsum schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen.

Unter Genussmitteln versteht man meist Stoffe, die nicht primär zu Ernährungszwecken konsumiert werden, sondern deren Aufnahme mit positiven Sinnesempfindungen und gesteigertem Wohlbefinden verbunden wird. Sie sollen zu besonderen Anlässen konsumiert werden.

Tabak

Umgangssprachlich wird häufig Tabak zu den Genussmitteln gezählt. Dabei gibt es den „Gelegenheitsraucher“ nicht. Wer in Stresssituationen, an den Wochenenden oder als vermeintliche Belohnung zur Zigarette greift, raucht und ist damit Raucher.

Alkohol ist sowohl Genuss- als auch Suchtmittel

Der kontrollierte Konsum von Alkohol in geringem Umfang wird zurzeit als Genusstrinken eingeordnet. Hingegen birgt der missbräuchliche Konsum, also regelmäßiges oder übermäßiges Trinken von alkoholhaltigen Getränken suchtfördernde und gesundheitliche Risiken.

Grundsätzlich ist jeder Alkoholkonsum mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) bezeichnet derzeit einen nachweislich riskanten Alkoholkonsum bei erwachsenen Männern, wenn diese täglich mehr als 24 Gramm reinen Alkohol zu sich nehmen (entspricht etwa einer halben Maß Bier oder einem Glas Wein). Bei Frauen wird die Grenze derzeit bei 12 Gramm (entspricht etwa einem viertel Liter Bier) angegeben. Jenseits dieser Werte ist das Risiko für körperliche Erkrankungen sowie die Entwicklung einer Suchterkrankung deutlich erhöht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

Der Missbrauch von Alkohol und der Konsum von anderen Suchtmitteln birgt vor allem für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhebliche gesundheitliche und soziale Gefahren. Die Bayerische Staatsregierung begegnet diesen Gefahren schon lange entschieden mit einem Bündel von Präventions- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Sie finden im schulischen wie außerschulischen Kontext, im Vollzug des Jugendschutzes sowie im Rahmen der polizeilichen Prävention statt. Neben einem verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit Alkohol in allen Altersgruppen sind die maßgeblichen Präventionsziele der Staatsregierung daher insbesondere die Förderung von Konsumverzicht bei Kindern und Jugendlichen und die Erhöhung des Einstiegsalters Jugendlicher beim Alkoholkonsum.

Es geht bei der Alkoholmissbrauchsprävention in Bayern nicht darum, pauschal vor Bier oder Weinkonsum zu warnen, sondern glaubhaft und nachhaltig gesellschaftlichen Konsens zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu fördern und den Alkoholmissbrauch einzudämmen. Es muss gesellschaftlich selbstverständlich sein, zum Beispiel Frauen dabei zu unterstützen, während der Schwangerschaft auf Alkohol zu verzichten. Alle – Väter, Großeltern, Geschwister, Arbeitskollegen, Freundinnen und Freunde sind dazu aufgefordert. Es gilt: Alkohol – nur verantwortungsvoll.