Ziel ist es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert. Dabei sollen vor allem Angebote gefördert werden, die durch bürgerschaftliches Engagement getragen werden.
Die Förderung dient insbesondere dazu, Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Helfenden sowie notwendige Personal- und Sachkosten, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung und Schulung der Helfenden durch Fachkräfte verbunden sind, zu finanzieren.
Voraussetzungen für Anerkennung, Registrierung und Förderung
Informationen über die Voraussetzungen zur Anerkennung, Registrierung und Förderung finden Sie hier:
Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) – Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
Grundsätzlich ist für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag das Bayerische Landesamt für Pflege die zuständige Behörde. Für die Registrierung und damit auch Anerkennung der ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen sind die Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern zuständig.
Für fachliche Fragen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, insbesondere zum Auf- und Ausbau dieser Angebote, stehen die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern sowie die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in den sieben Regierungsbezirken auch Trägern zur Verfügung.
Formulare und Hinweise
Anerkennung (Träger und selbstständig tätige Einzelpersonen)
Die Vordrucke werden regelmäßig bei Bedarf in Zusammenarbeit von StMGP, Bayerischem Landesamt für Pflege und Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern aktualisiert. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Formulare, die auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege zur Verfügung stehen.
Eine Online-Ausfüllhilfe finden Sie auf der Homepage der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern.
Förderung (Träger)
Der Vordruck des Förderantrags für das Förderjahr 2023 befindet sich auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege.
Eine Online-Ausfüllhilfe finden Sie auf der Homepage der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern.
Registrierung von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen
Details zur Registrierung stehen auf der eigens dafür eingerichteten Homepage zur Verfügung.
Weitere Informationen können Sie bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege erhalten. Die in Ihrem Regierungsbezirk befindliche Fachstelle finden Sie in der Übersicht auf der Homepage der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern.
Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI
Die Schulung soll auf das ehrenamtliche und nicht ehrenamtliche Erbringen von Leistungen im Rahmen verschiedener Angebote zur Unterstützung im Alltag vorbereiten. Diese umfassen sowohl Entlastungleistungen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung als auch Betreuungsleistungen wie Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferkreise und die qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten. Den an der Schulung teilnehmenden Personen soll damit der Wechsel zwischen unterschiedlichen Angebotsformaten erleichtert und den Trägern ein flexibler Einsatz der geschulten Helfenden ermöglicht werden.
Alle ehrenamtlichen und nicht ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden möchten, benötigen vor ihrem ersten Einsatz eine Schulung nach dem „Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI“.
Ab dem 1. September 2023 beinhaltet das für alle Helfenden einheitliche Schulungskonzept nur noch 30 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Unter Berücksichtigung aller Personengruppen mit Pflegebedarf erfolgte eine Anpassung und Aktualisierung des Schulungskonzeptes aufgrund bisheriger Erfahrungswerte der Praxis.
Daneben ist das bisherige Schulungskonzept mit 40 Unterrichtseinheiten (UE) übergangsmäßig weiterhin bis zum 31.12.2024 gültig, um allen beteiligten Akteuren eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen.
Dabei können Schulungen berücksichtigt werden, die neben der Möglichkeit der Präsenz-Schulung auch als online-live-basierte Schulung durchgeführt werden. Schulungen, die im Selbststudium angeboten bzw. absolviert werden, werden nicht akzeptiert. Gleiches gilt auch für die Fortbildung für ehrenamtlich und nicht ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Schulungskonzept für „ehrenamtlich tätige Einzelpersonen“ nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Personen, die als ehrenamtlich tätige Einzelhelferinnen und Einzelhelfer Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen möchten, müssen vor ihrer Tätigkeit mindestens eine Basisschulung absolviert haben. Diese ist angelehnt an das „Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI“ und besteht aus acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die Präsenz- oder online-live-basierte Schulung wird kostenfrei von den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege angeboten.
Modellprojekte nach § 45c SGB XI
Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte insbesondere für Menschen mit Demenz fördert der Freistaat Bayern gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Modellprojekte:
Gefördert werden:
- Koordinierungsstelle Bayern Demenz im Krankenhaus (KBDIK) des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Projekt „Pause von zuhause“, Curatorium Altern gestalten gemeinnützige GmbH
- „Online-Demenzsprechstunde“ von Desideria Care e.V.
Weitere Informationen zu den Modellprojekten finden Sie hier:
Kontakt
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Für Anerkennung und Förderung
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Bayerisches Landesamt für Pflege
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Förderverfahren
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Mildred-Scheel-Str. 4, 92224 Amberg
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09621 9669-2542
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Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 10:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
- senioren-und-pflege@lfp.bayern.de
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Für Registrierung
- Kontaktdaten der regionalen Fachstellen Demenz und Pflege