Presse­mitteilung

Huml: Freiberufliche Hebammen in Bayern bekommen mehr Geld für die Behandlung von Privatpatientinnen – Bayerns Gesundheitsministerin: Angepasste Hebammengebührenverordnung tritt am 1. April in Kraft – Steigerungssatz wird auf 2,0 angehoben

Ab dem 1. April bekommen freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger in Bayern für die Behandlung von nicht gesetzlich versicherten Patientinnen mehr Geld. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen. Huml betonte: "Mein Ziel ist es, für alle Schwangeren in Bayern eine flächendeckende Hebammen-Versorgung zu gewährleisten. Wichtig ist dabei auch eine angemessene Bezahlung!"

Die Ministerin fügte hinzu: "Deshalb hat das bayerische Gesundheitsministerium unter anderem die Hebammengebührenverordnung dahingehend angepasst, dass der Steigerungssatz für nicht gesetzlich versicherte Patientinnen von 1,8 auf 2,0 angehoben wird. Auf diese Weise bekommen freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger ab dem Montag einen erhöhten finanziellen Ausgleich für ihre Leistungen für Privatpatientinnen."

Die Hebammengebührenverordnung regelt die Abrechnung von Hebammenleistungen gegenüber nicht gesetzlich krankenversicherten Frauen. Für diesen Bereich der Hebammenvergütung sind die Bundesländer zuständig. Der sogenannte Steigerungssatz lag bislang bei 1,8 Prozent.

Huml unterstrich: "Von dem erhöhten Steigerungssatz können alle freiberuflich in Bayern tätigen Hebammen und Entbindungspfleger profitieren. Bayern hat darüber hinaus bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Hebammenversorgung im Freistaat zu verbessern. Im Rahmen eines Runden Tisches mit betroffenen Institutionen und Verbänden werden wir weitere Schritte zum Erhalt einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenleistungen erörtern."

Zu den bereits ergriffenen Maßnahmen gehören zum Beispiel der Bayerische Hebammenbonus und das Gründerpaket für Hebammen. So können freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen in Bayern seit dem 1. September 2018 einen Hebammenbonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro beantragen, wenn sie mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Dieser Bonus stößt auf große Resonanz. Bislang (Stand 29.3.) sind 720 Anträge für das Jahr 2017 und 386 Anträge für das Jahr 2018 eingegangen. Die Antragsfrist für 2017 lief bis Ende März 2019 – und die Antragsfrist für 2018 läuft noch bis Ende Juni.

Darüber hinaus hat das bayerische Kabinett Anfang Dezember ein Gründerpaket für Hebammen in Form einer Niederlassungsprämie beschlossen. Mit der Prämie in Höhe von einmalig 5.000 Euro soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtert werden. Die Auszahlung der Prämie ist erstmalig zum Ende des Ausbildungsjahres ab September 2019 vorgesehen, um Hebammen insbesondere auch nach erfolgreicher Ausbildung beim Start in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Bei der Ausgestaltung der Niederlassungsprämie sind die Hebammenverbände in Bayern eng eingebunden.

Außerdem hat das die Staatsregierung bereits im Dezember 2017 ein "Zukunftsprogramm Geburtshilfe" beschlossen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. So können Landkreise und kreisfreie Städte bereits seit dem Jahr 2018 für jedes neugeborene Kind eine Förderung von knapp 40 Euro erhalten. Dieses Geld können sie für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen. Der Kostenansatz hierfür beläuft sich insgesamt auf fünf Millionen Euro jährlich.

Im Rahmen eines Runden Tisches mit betroffenen Institutionen und Verbänden sollen weitere Schritte zum Erhalt einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenleistungen erörtert werden. Nach dem Auftakt mit Ministerin Huml am 11. Februar in Nürnberg findet nun am 1. April auf Arbeitsebene ein zweiter Runder Tisch in München statt.