
Aktuelle Informationen
25. Mai 2022
Erleichterungen bei Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
In Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen vulnerablen Bereichen gilt ab Samstag, dem 28. Mai 2022, nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) statt einer FFP2-Maskenpflicht. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Mittwoch, den 25. Mai 2022, in München hingewiesen. Er betonte: „Mit diesem Beschluss des Ministerrats vom Dienstag folgen wir unserem Kurs, überall dort für Erleichterungen zu sorgen, wo dies mit Blick auf die aktuelle Corona-Lage möglich ist.“
Der Ministerrat hat beschlossen, die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) ab 28. Mai 2022 um weitere vier Wochen bis einschließlich 25. Juni 2022 zu verlängern und entsprechend anzupassen. Die Erleichterungen gelten für alle Bereiche, in denen es eine Maskenpflicht gibt – mit Ausnahme der Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs Bayerns. Dort gilt zum Schutz vor Corona-Infektionen für Fahrgäste weiter eine FFP2-Maskenpflicht.
Holetschek erläuterte: „In U-Bahnen oder Bussen kann die Infektionsgefahr deutlich höher als in anderen Bereichen sein. Hier kommt es auf engem Raum zu Kontakten mit vielen verschiedenen, an jeder Station wechselnden Fahrgästen. Deshalb ist es sinnvoll, beim ÖPNV nicht zu früh Corona-Lockerungen zu beschließen – gerade auch mit Blick auf den mit dem Neun-Euro-Ticket erwarteten Fahrgast-Ansturm. Wir behalten die weitere Entwicklung aber genau im Blick.“
27.04.2022
Tests in Schulen und Kitas entfallen
In der Kabinettssitzung am 26. April wurden folgende Entscheidungen rund um die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) getroffen:
- In den Schulen fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 weg. Dies gilt hinsichtlich der anlasslosen regelmäßigen Testungen ebenso wie für schulische Testungen bei einem Infektionsfall. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
- Ebenso fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten im Bereich der Kinderbetreuung weg. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
- Die BayIfSMV wird um weitere vier Wochen bis einschließlich 28. Mai 2022 verlängert.
13. April 2022
Bayern verkürzt die Isolation nach positivem Corona-Test auf fünf Tage bei Symptomfreiheit
Seit Mittwoch, dem 13. April, gilt in Bayern die neue Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation).
Laut dieser verkürzt sich die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage.
Für enge Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig.
Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläuterte hierzu: „Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache! Aber der Freistaat Bayern entwickelt seine Corona-Strategie weiter und passt sie an die aktuelle Lage an. Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähert sich dem Ende, der Infektionsdruck sinkt und die Krankenhausbelastung ist stabil. Daher halten wir es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben. Zudem entspricht dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, welches sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig hielt, und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert.“
Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten jedoch weiterhin strengere Maßnahmen: Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30).
Wichtige Schutzmaßnahmen
AHA + A + L – Was war das noch mal?
Ob Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung, den besten Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf bietet eine vollständige Impfung. Anstecken können sich aber auch geimpfte Personen, deswegen sollten wir im Alltag unser Bestes geben und die wichtigsten Schutzmaßnahmen weiter beachten.
Wie gehen die noch mal? Ganz einfach: AHA + A + L
Die Corona-Warn-App: Gemeinsam Corona bekämpfen
Die Corona-Warn-App soll vor einer weiteren Ausbreitung von Covid-19 schützen, indem sie den „digitalen Handschlag“ zweier Smartphones dokumentiert. Die App ermöglicht es, Kontaktpersonen besonders schnell zu informieren, wenn sich jemand mit dem Coronavirus infiziert hat. Außerdem können Sie die Warn-App nutzen, um ihr digitales Impfzertifikat immer bei sich zu tragen.
Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Der Datenschutz bleibt dabei über die gesamte Nutzungsdauer und bei allen Funktionen gewahrt. Die App kann im Apple-Store und Play-Store heruntergeladen werden.
Bei Abspielen des Videos erklären Sie sich mit der Übertragung Ihrer Daten an YouTube einverstanden. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
JaSymptome? Richtig handeln!
Wenn Sie COVID-19-Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall entwickeln:
- Melden Sie sich frühzeitig krank und bleiben Sie zu Hause. Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln (AHA + L) besonders gewissenhaft.
- Schicken Sie erkrankte Kinder nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kindergarten, Schule, Notbetreuung).
- Reduzieren Sie alle Kontakte so weit wie möglich und lassen Sie sich auf das Coronavirus testen. Die Testung symptomatischer Personen hat hohe Priorität! Einen Testtermin vereinbaren Sie über Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117. Dort erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Vorgehen, wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen.
Positiv getestet oder Kontaktperson? Das ist zu tun!
Reisen während Corona – was ist zu beachten?
Insbesondere bei einem Urlaub in anderen Ländern ist es wichtig, sich genau über die Lage vor Ort zu informieren. Das gilt sowohl für die Corona-Fallzahlen als auch für die Schutzmaßnahmen der dortigen Behörden. Auch am Strand oder im Gebirge sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu fremden Menschen eingehalten werden.
Folgende Pflichten vor, bei und nach der Einreise nach Deutschland werden in der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) geregelt:
- Anmeldepflicht (Digitale Einreiseanmeldung)
- Quarantänepflicht/ Absonderungspflicht
- Nachweispflicht (Testergebnis, Impfnachweis, Genesenennachweis)
- Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten und weitere Pflichten für Beförderer, Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreiber
Nach Reisen in ein Risikogebiet unter Inkaufnahme der Quarantäne bei Rückkehr kann kein gesetzlicher Verdienstausfall in Anspruch genommen werden.
Bitte beachten Sie hierzu:
- die Liste der Risikogebiete des Robert Koch-Instituts,
- den „Tourismus-Wegweiser“ für die Regelungen der Bundesländer,
- Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes;
- Lagebild Ausland des Auswärtigen Amtes und
- die jeweiligen Einreiseregeln des Urlaubslandes.
Weitere relevante Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums zum Coronavirus
Grippe-Impfung während der Pandemie – darauf sollten Sie jetzt achten!
Während der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie ist es wichtig, dass die Bevölkerung möglichst gesund bleibt – auch um das Gesundheitssystem zu entlasten. Durch Impfungen ist man vor Infektionen geschützt, die auch in der Pandemiezeit zusätzlich gefährden oder schädigen können.
Sowohl bei Influenza als auch bei Corona sind es ähnliche Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben: Vor allem Senioren und Menschen mit Grunderkrankungen sollten sich frühzeitig gegen Grippe impfen lassen.
Die Impfung gegen Grippe sollte jedes Jahr, vorzugsweise im Oktober oder November, durchgeführt werden. Nach der Impfung dauert es etwa 10 bis 14 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Am besten ist es daher, sich möglichst vor Beginn der Grippewelle impfen zu lassen, die in den vergangenen Jahren meist nach der Jahreswende begonnen hat.
Um das Risiko einer Übertragung des Virus in der Arztpraxis zu reduzieren, sollten Impftermine von anderen Arztbesuchen zeitlich und räumlich getrennt werden. Zudem sollten Wartezeiten möglichst vermieden werden, um Kontakte in der Praxis zu minimieren. Grundsätzlich sollte der Impftermin vorab telefonisch abgesprochen werden und beim Aufenthalt in der Praxis allgemeine Hygienemaßnahmen beachten werden. Weitere Hinweise zur Frage, wie sich Impftermine während der Pandemie in Praxisabläufe integrieren lassen finden Sie beim Robert-Koch-Insitut. Mehr zur Grippe-Impfung erfahren Sie in unseren FAQs.