
Aktuelles
1. Juli 2022
Selbstauskunft reicht für Krankenhaus- und Pflegeheimbesuche vorerst als Nachweis für Anspruch auf Corona-Test aus
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek stellt klar: „Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen weiterhin niedrigschwellig möglich sein. Das von der Bundesregierung verschuldete Chaos bei der Testverordnung darf nicht zulasten vulnerabler Gruppen oder deren Angehöriger gehen. Deshalb haben wir beschlossen, dass ab sofort bis auf Weiteres für bestimmte Gruppen – darunter Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen wie Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen – eine Selbstauskunft zum Nachweis eines Anspruches auf Testung ausreicht.“
Bis das Bundesgesundheitsministerium verbindliche Vorgaben zum Nachweis des Anspruchs auf Bürgertestung kommuniziert, wird das Bayerische Gesundheitsministerium ein Formular für Teststellen, die Bürgertestungen durchführen, bereitstellen. Darin werden die Vorgaben zum Nachweis der Anspruchsberechtigung konkretisiert.
Somit gilt bis auf Weiteres, dass für
- Besucherinnen und Besuchern vulnerabler Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern,
- Menschen mit Behinderung, die Unterstützung über das persönliche Budget erhalten (§ 29 SGB IX) und deren Assistenzkräfte
- sowie für pflegende Angehörige
eine unterschriebene Selbsterklärung ausreichend ist. Ein Nachweis der jeweiligen Einrichtung oder des Krankenhauses ist damit derzeit keine zwingende Voraussetzung, um eine kostenlose Bürgertestung als Besucher, Bewohner oder Patient zu erhalten.
Die übrigen zu Bürgertestungen berechtigten Personengruppen haben zusätzlich zum Identitätsnachweis die Testberechtigung durch entsprechende Dokumente zu belegen (z. B. ärztliches Attest, Mutterpass, positiver Test, Eintrittskarte, rote Corona-Warn-App, Testergebnis und Nachweis des Wohnortes).
Das Selbstauskunfts-Formular für die Einrichtungen kann abgerufen werden unter: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/07/musterformular-by.pdf