
Gute Gründe für Ihre Impfentscheidung
Stärkung der eigenen Immunabwehr
Die COVID-19-Impfung aktiviert die eigene Immunabwehr und unterstützt den Körper dabei, einen eigenen Infektionsschutz herzustellen.
Schutz vor schweren Verläufen
Die COVID-19-lmpfung schützt gut vor schweren Verläufen, Hospitalisierung und Tod durch eine COVID-19-Erkrankung.
Geringeres Ansteckungsrisiko
Auch Geimpfte können sich mit zunehmendem Zeitabstand zur Grundimmunisierung mit dem Coronavirus infizieren und dann das Virus ohne eigene Symptome oder im Rahmen einer milden Erkrankung weitergeben. Laut Angaben des Robert Koch-Instituts gibt es hinsichtlich der Virusübertragung unter Omikron bislang zwar keine ausreichenden Daten, jedoch scheint die Virusübertragung durch Geimpfte reduziert zu sein, wobei das Ausmaß der Reduktion noch nicht vollständig geklärt ist. Gegen schwere Erkrankungen bietet die Impfung weiterhin einen guten Schutz.
(Stand: 15. Dezember 2022)
Entlastung des Gesundheitssystems
Die COVID-19-lmpfung senkt das Risiko einer Hospitalisierung erheblich.
Daher: Je weniger Menschen an COVID-19 schwer erkranken und deswegen eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, desto mehr wird das Gesundheitssystem entlastet.
Wo wird geimpft?
Eine Corona-Schutzimpfung bieten mittlerweile die allermeisten (Kinder-, Jugend-, Haus- und Zahn-)Arztpraxen, Betriebsärzte und viele Apotheken an.
Hinweise zur Schließung der kommunalen Impfzentren
Bitte beachten Sie, dass nach Beschluss der Staatsregierung vom 25. Oktober 2022 die kommunalen Impfzentren ihren Betrieb zum 31. Dezember 2022 eingestellt haben.
Sollten Sie einen Nachweis über die in einem Impfzentrum durchgeführte Impfung benötigen, können Sie sich hierfür entweder an das digitale Impfarchiv im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit oder Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Wer sollte sich impfen lassen?
Jede Impfung zählt! In Deutschland können sich grundsätzlich alle Menschen ab dem 5. Lebensjahr kostenlos gegen COVID-19 impfen lassen.
Die STIKO empfiehlt allen Menschen ab 5 Jahren einen Corona-Impfschutz. Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um die Schutzimpfung für Kinder ab 5 Jahren und Jugendliche ab 12 Jahren sowie eine Entscheidungshilfe für Eltern und Sorgeberechtigte.
Kindern mit bestimmten Vorerkrankungen im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren sowie Frühgeborene im Alter unter 2 Jahren wird aufgrund eines schweren Verlaufs durch eine COVID-19 Infektion eine Grundimmunisierung empfohlen.
Auch Frauen mit Kinderwunsch, in Schwangerschaft oder stillenden Müttern wird eine COVID-19-Impfung von Seiten der STIKO empfohlen: Was (werdende) Mütter wissen und beachten sollten
Nur sehr wenige Personen sollten nicht gegen COVID-19 geimpft werden (Einschätzung des Robert Koch-Instituts). Sprechen Sie bei Bedenken mit der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt. Wie bei jeder Immunisierung sollte auch eine Corona-Schutzimpfung erst nach sorgfältiger Anamnese durchgeführt werden.
Die bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht für Personen aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung ist zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2023 entfallen daher auch alle im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestehenden Nachweis- und Benachrichtigungspflichten.
Wie ist der Ablauf?
Bringen Sie bei Ihrem Impftermin bitte Folgendes mit, soweit vorhanden:
- gelber Impfpass
- Anamnese- und Einwilligungsbogen: Die Unterlagen können bereits vorausgefüllt zur Impfung mitgebracht werden oder im Rahmen der Impfung vor Ort ausgefüllt werden.
- Impfbögen aus vorherigen Impfungen: Sollten Sie zur Zweit-, Dritt- oder Viertimpfung kommen und bereits die früheren Impfungen in einem Impfzentrum erhalten haben, bringen Sie bitte Ihre Dokumentation/Impfbögen dieser Impfungen mit, falls diese noch vorhanden sind. Dies beschleunigt den organisatorischen Ablauf.
- wichtige Unterlagen: Sinnvoll zur Abklärung können auch wichtige Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste sein.
Impfstoffe, Grundimmunisierung, Boostern
Die Qual der Wahl bei den Impfstoffen
Alle COVID-19-Impfstoffe, die von der EU-Kommission zugelassen wurden und in Deutschland verimpft werden, sind als unbedenklich, sicher, wirksam und gut erprobt anzusehen.
Mittlerweile haben wir die Qual der Wahl beim Impfen: Aktuell kommen in Deutschland insgesamt vier Impfstofftypen und acht zugelassene COVID-19-Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zum Einsatz: Fünf mRNA-Impfstoffe (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® von Moderna sowie die an die bivalenten Omikron-adaptierten Impfstoffe Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 sowie Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1), ein Vektorimpfstoff (Jcovden® von Johnson & Johnson) und ein proteinbasierter Impfstoff (Nuvaxovid® von Novavax.) Der Vektorimpfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca wird seit dem 1. Dezember 2021 in Deutschland nicht mehr verimpft.
Zudem wurde in der EU und damit auch in Deutschland am 24. Juni 2022 der Totimpfstoff Valneva® für Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren der FirmaValneva GmbH zugelassen, den die STIKO alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen zur Grundimmunisierung empfiehlt.
Welcher der Impfstoffe ist der richtige für mich? Vektor, mRNA, proteinbasierter Impfstoff oder Totimpfstoff? Wie sie wirken und worin sie sich unterscheiden, wird hier auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anschaulich beschrieben.

Sie haben noch Fragen?
Infektionsimmunologe Prof. Dr. Christian Bogdan klärt auf zu den Themenkomplexen Funktionsweisen der Corona-Impfstoffe, Impfstoffkategorien und ihre Wirkung im Körper.
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JaWeitere Informationen zu den Impfstoffen, der Wirksamkeit und Sicherheit gibt es auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Grundimmunisierung durch mindestens zwei Impfungen
Seit dem 1. Oktober 2022 sind grundsätzlich drei Einzelimpfungen notwendig, um als grundimmunisiert zu gelten. Hierbei muss dann die dritte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein.
Darüber hinaus gelten seit 1. Oktober 2022 auch Personen mit nur zwei Impfstoffdosen als vollständig geimpft, wenn zusätzlich eine labordiagnostisch nachgewiesene SARS-CoV-2 Infektion durchgemacht wurde (§ 22a Abs. 1 IfSG).
Der Booster fürs Immunsystem: die Auffrischungsimpfung
Die Impfung ermöglicht dem Körper, eine speziell gegen das Virus gerichtete Immunabwehr aufzubauen. Allerdings lässt die Erinnerung des Immunsystems nach einiger Zeit nach – und der Schutz nimmt wieder ab. Doch die gute Nachricht ist: Durch die Auffrischungsimpfung, auch Booster- Impfung genannt, lässt sich der Immunschutz einfach und effektiv wieder aufbauen. Mit einer ersten, bzw. zweiten Auffrischungsimpfung wird Ihr Immunsystem wieder auf den neuesten Stand gebracht. Wenngleich auch geimpfte Menschen an Corona erkranken, sind Sie im Falle einer Infektion dann sehr viel besser gegen einen schweren Verlauf geschützt als ungeimpfte Personen.
Grundsätzlich empfiehlt die STIKO eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19
- Kindern zwischen 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen, insbesondere bei Immundefizienz.
- allen Personen ab 12 Jahren, auch Schwangeren jeden Alters ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel.
Bestimmten Personengruppen wird von Seiten der STIKO eine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen, darunter
- Menschen ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
- Menschen ab 60 Jahren
- Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
- Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Die Impfungen sollen in einem Abstand von mindestens 6 Monaten nach abgeschlossener Grundimmunisierung bzw. bei weiteren Auffrischungsimpfungen 6 Monate nach der letzten Impfstoffdosis bzw. SARS-CoV-2-Infektion erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann der Impfabstand auf 4 Monate reduziert werden. Bei Personen mit Immundefizienz ab 5 Jahren wird die Impfung im Abstand von mindestens 3 Monaten zum letzten Ereignis empfohlen.
Abhängig von bisher erfolgten SARS-CoV-2-Antigenexpositionen (Infektion/Impfung) kann es bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagten, Immundefizienten, Bewohnerinnen und Bewohnern von Altenpflegeheimen) sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischungsimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzten getroffen werden.
Die häufigsten Fragen zur Auffrischungsimpfung werden hier auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit beantwortet.
Coronavirus-Hotline für Bürgerinnen und Bürger
Bei medizinischen Fragen zu Corona können Sie sich an die Hotline des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wenden. Sie erreichen diese von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie Samstag von 10:00 bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer: 09131 6808-5101.
Impfreaktionen und Nebenwirkungen sind möglich
Vor der Impfung wird jede Patientin und jeder Patient eingehend von einer Ärztin, einem Arzt, einer Apothekerin oder einem Apotheker aufgeklärt, um die individuellen Risiken einzuschätzen und eine informierte Impfentscheidung treffen zu können. Unmittelbar nach der Impfung erfolgt eine routinemäßige Nachbeobachtung.
Wie bei jeder Impfung kann es auch nach der Corona-Schutzimpfung zu kurzfristigen Reaktionen kommen, die in der Regel nach wenigen Tagen komplett abklingen (Impfreaktionen). Es handelt sich hier um einen Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff und zeigt an, dass das Immunsystem mobilisiert wurde.
Eine Impfkomplikation beziehungsweise Impfnebenwirkung dagegen ist eine seltene, über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende, Folge einer Impfung. Der Verdacht auf eine solche unerwünschte Wirkung ist nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig, unter anderem durch die Ärzteschaft. Die Meldepflicht ist somit auch Teil der kontinuierlichen Überwachung eines Arzneimittels beziehungsweise Impfstoffs nach der Zulassung. Die dafür zuständige Bundesbehörde ist das Paul-Ehrlich-Institut. Durch die Impfung bedingte, anhaltende Gesundheitsstörungen, kommen insgesamt nur sehr selten vor, sodass der Nutzen einer Impfung bei weitem die Risiken überwiegt.
Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen bei den einzelnen Impfstoffen auftreten können und was Sie bei einem Verdachtsfall unternehmen können, ist auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit beschrieben.
Personen, die den Verdacht haben, dass sie unter andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach COVID-19-Impfung leiden, sollten sich zunächst an die Ärztin beziehungsweise den Arzt Ihres Vertrauens wenden. Die vorhandenen Versorgungsstrukturen – wie Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen – können auch Menschen versorgen, die über Beschwerden nach Impfungen klagen. Experten sehen für schwere Fälle auch Post-COVID-/Long-COVID-Ambulanzen als gute Ansprechpartner für Diagnostik und Therapie für Patienten mit Post-COVID-/Long-COVID-ähnlichem Krankheitsbild nach COVID-19-Impfung an.
Antrag auf Versorgungsleistungen wegen eines Impfschadens
Ein Impfschaden ist eine gesundheitliche und wirtschaftliche Folge, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht. Näher definiert dies das Infektionsschutzgesetz (§ zwei Nr. elf Infektionsschutzgesetz).
Wer infolge einer COVID-19-Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, kann Versorgungsleistungen beantragen (§ 60 Infektionsschutzgesetz).
Der Antrag ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu stellen. Das ZBFS prüft die vorgelegten medizinischen Unterlagen und beurteilt, ob ein Impfschaden vorliegt und damit Ansprüche auf Versorgung gemäß § 60 IfSG bestehen.