Pflegerin geht mit Patientin über Flur, Kopf auf Schulter.

Hospiz- und Palliativversorgung

Die Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen ist ein Gebot der Menschlichkeit. Daher ist die Hospiz- und Palliativversorgung ein wichtiger Bestandteil bayerischer Gesundheitspolitik. Hier erhalten Sie Informationen über die vorhandenen Versorgungsangebote sowie über den weiteren Ausbau und die Ausdifferenzierung der Hospiz- und Palliativversorgung.

Wichtige Grundlage für den Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland stellt die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ dar. Ziel der Charta ist ein verbessertes Betreuungsangebot vor dem Hintergrund des demografischen Alterungsprozesses. Sie beinhaltet eine Standortbestimmung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland und formuliert Aufgaben, Ziele und weiteren Handlungsbedarf. Der Freistaat Bayern ist als erstes Bundesland der Charta beigetreten.

Hospiz- und Palliativversorgung

Die Hospiz- und Palliativversorgung versorgt und begleitet Menschen mit einer nicht heilbaren Erkrankung bei zugleich begrenzter Lebenserwartung. Sie zielt darauf ab, diese Menschen und ihre An- und Zugehörigen in ihrer vertrauten Umgebung zu betreuen und zu unterstützen und ihnen dadurch höchstmögliche Lebensqualität zu gewähren. Maßgeblich ist hierfür ein ganzheitlicher, interdisziplinärer und multiprofessioneller Betreuungsansatz, der die medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Versorgung sowie ehrenamtliche Betreuung umfasst.

Weitere Informationen zur Hospiz- und Palliativversorgung finden Sie auf unseren Themen-Unterseiten:

Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung

Bei dem Expertenkreis „Hospiz- und Palliativversorgung“ handelt es sich um ein am Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angesiedeltes dauerhaftes Gremium, das sich aus den Akteuren der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern – auf Ebene der bayerischen Landesverbände, Dachorganisationen, Dachvereinigungen, Fachgesellschaften etc. – zusammensetzt. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz am Bayerischen Landesamt für Pflege.

Derzeit erarbeitet der Expertenkreis eine langfristig angelegte „Bayerische Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“. Dieses neue Rahmenkonzept soll neue Impulse für einen bedarfsgerechten Ausbau, aber auch eine bedürfnisgerechte, an den Wünschen und Präferenzen der Betroffenen orientierte Ausdifferenzierung der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern geben. Es soll das das alte Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung aus dem Jahr 2011 ersetzen und wird zu gegebener Zeit hier veröffentlicht.

Aus-, Fort- und Weiterbildung der in der Versorgung Tätigen

Eine fundierte Aus-, Fort- und Weiterbildung aller in der Hospiz- und Palliativversorgung Tätigen (namentlich: Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Therapeutinnen und Therapeuten, Seelsorgerinnen und Seelsorger, Fachkräfte der sozialen Arbeit, ehrenamtliche Akteure) ist von entscheidender Bedeutung für die umfassende Etablierung einer qualitativ hochwertigen Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Die Bayerische Staatsregierung fördert Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Palliativversorgung.

Forschung und Lehre in der Palliativmedizin wurden in den letzten Jahren in Bayern erheblich ausgebaut. Die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) hat als eine der ersten Universitäten in Deutschland im Jahr 2006 einen Lehrstuhl für Palliativmedizin eingerichtet und 2014 die Professur für Kinderpalliativmedizin verstetigt. 2010 wurde an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg der zweite Lehrstuhl für Palliativmedizin in Bayern eingerichtet, der 2015 verstetigt wurde.

Zusatzweiterbildung

In der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegefachkräften werden bereits Kenntnisse der Palliativmedizin bzw. Palliative Care vermittelt.

Die Fort- und Weiterbildung richtet sich nach den anerkannten Curricula der entsprechenden Fachgesellschaften. Ärztinnen und Ärzte können unter den von der Bayerischen Landesärztekammer herausgegebenen Bedingungen die Zusatzweiterbildung „Palliativmedizin“ absolvieren. Für Fachkräfte der Pflege werden 160 Stunden Kurse in „Palliative Care“ angeboten. Fachkräfte der sozialen Arbeit und der Seelsorge können sich in einem 120 Stunden Kurs in „Palliative Care“ weiterbilden. Die vier staatlich geförderten Hospiz- und Palliativakademien in Bayern (Bamberg, München, Nürnberg, Würzburg) bieten diese und weitere Qualifizierungsangebote in Palliative Care an. Die Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care der vier Akademien wurden vom bayerischen Gesundheitsministerium bisher mit rund 1,1 Millionen Euro gefördert.

Darüber hinaus gibt es weitere Einrichtungen in Bayern mit einem entsprechenden Kursangebot.

Bayerischer Hospizpreis 2019

Bayerischer Hospizpreis

Die Bayerische Stiftung Hospiz lobt jedes Jahr zwei Förderpreise zur Würdigung von herausragenden Leistungen in der Hospizarbeit und Palliativmedizin aus. Es sollten sowohl beispielhafte, innovative und herausragende Projekte als auch das beispielhafte und herausragende Engagement von einzelnen ehrenamtlich Tätigen in der Hospizbewegung sowie einzelner Unterstützer der Hospizbewegung in Bayern gewürdigt werden.

In einer Preisverleihung möchten wir die besondere Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in der Hospizarbeit würdigen. Ein wertvoller Beitrag zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Hospizarbeit wird auch dadurch geleistet, wenn diejenigen, die ehrenamtlich ihre Zeit einsetzen, um anderen zu helfen, in den Mittelpunkt des Interesses gestellt werden.

Nähere Informationen hält die Bayerische Stiftung Hospiz (BSH) für Sie bereit.

Publikationen zum Thema

  • Palliative Care und Hospizarbeit in der Behindertenhilfe

  • Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung