Presse­mitteilung

Huml dringt auf zügige Umsetzung des Koalitionsvertrags beim Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel – Bayerns Gesundheitsministerin anlässlich des 52. Bayerischen Apothekertags in Augsburg: Flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht gefährden

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml setzt sich weiterhin für ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein. Huml betonte am Freitag anlässlich des 52. Bayerischen Apothekertages in Augsburg: "Im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition ist aus gutem Grund das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vereinbart. Eine zügige Umsetzung ist jetzt wichtig, denn nur so kann die wirtschaftliche Benachteiligung deutscher Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken beendet werden. Dies ist zum Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken erforderlich."

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2016 die deutsche Regelung für nichtig erklärt, wonach die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken gilt. Nach deutschem Recht gilt die Preisbindung aber für in Deutschland ansässige Apotheken weiterhin. Dadurch kommt es zu einer sogenannten Inländerdiskriminierung.

Die Ministerin erläuterte: "Die Auswirkungen des Urteils sind bereits spürbar. Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel aus ausländischen Versandapotheken haben von 2016 bis Ende 2017 um mehr als zehn Prozent zugenommen. Damit hat das EuGH-Urteil bereits zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt, die deutsche Apotheken benachteiligt und zunehmend gefährdet. Wir benötigen aber die Rundumversorgung der Apotheke vor Ort mit persönlicher Beratung, Nacht- und Notdiensten, Notfallversorgung und Arzneimittelherstellung auch in Notfällen. Das können ausländische Versandapotheken nicht leisten."

Huml fügte hinzu: "Eine tragende Säule unserer Arzneimittelversorgung ist die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Sie verhindert ruinösen Wettbewerb und schützt Patienten. Der Wettbewerb soll vielmehr über die Fachkompetenz der Apothekerinnen und Apotheker und nicht über den Preis stattfinden."

Die Ministerin weiter: "Um irreversiblen Schaden von unserer hochwertigen und bewährten Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken abzuwenden, muss der Koalitionsvertrag beim Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zügig umgesetzt werden. Die Probleme, die dadurch entstanden sind, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel für ausländische Versandapotheken nicht gilt, können nur so gelöst werden. Die Gegner eines solchen Verbots haben noch keinen Vorschlag vorgelegt, der sowohl das Problem der Preisbindung als auch das der Wettbewerbsbenachteiligung und Inländerdiskriminierung löst.“

Huml ergänzte: "Um einen Verdrängungswettbewerb bei den Apotheken zu vermeiden, muss außerdem am Fremd- und Mehrbesitzverbot festgehalten werden. Dafür setze ich mich auch weiterhin ein."