Presse­mitteilung

Huml für bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung in stationären Wohnformen – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Übersetzung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes in „Leichte Sprache“ soll Mitbestimmung stärken

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in "Leichte Sprache" übersetzen lassen, damit es für Menschen mit einer kognitiven Behinderung besser verständlich ist. Das Ergebnis stellte Huml am Montag in Augsburg vor. Die Ministerin betonte: "Es ist mir ein Anliegen, in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung deren Teilhabe zu stärken. Mit der neuen Form des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes können sich die Bewohnerinnen und Bewohner auch einfacher über ihre Möglichkeiten der Mitbestimmung informieren."

Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hatte das Fach-Zentrum für Leichte Sprache der CAB Caritas Augsburg damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen in "Leichte Sprache" zu übersetzen.

Die Ministerin erläuterte: "Die jetzt entstandene Publikation dient als Leitfaden. Sie enthält zum einen die heimrechtlichen Bestimmungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) in verständlicher Sprache. Zum anderen stehen darin hilfreiche Materialien und Vordrucke beispielsweise für die Wahl der Bewohnervertretung zur Verfügung."

Bei der Erstellung des Ordners "Qualität bei Pflege und Wohnen – Das Pflege-und-Wohn-Qualitäts-Gesetz in Leichter Sprache" wurde ein besonderes Augenmerk auf die Mitbestimmung und Mitwirkung gelegt. Zudem enthält der Ordner Wegweiser, wie die Inhalte den Menschen mit Lernschwierigkeiten vermittelt und wie die Materialien verwendet werden können. Des Weiteren sind Audiodateien für blinde und sehbehinderte Menschen enthalten, die vom Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB), BIT-Zentrum, München entworfen wurden.

Das PfleWoqG regelt beispielsweise die Sicherstellungspflichten zwischen dem Träger/Einrichtungsleiter, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dabei gilt es, die Würde, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität und Teilhabe zu fördern. Dafür sind eine entsprechende Betreuung und Wohnqualität nach allgemein anerkanntem Stand fachlicher Erkenntnisse zu sichern und die Mitbestimmung und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.

Die AVPfleWoqG regelt zum Beispiel bauliche und personelle Mindestanforderungen sowie die Mitwirkung und Teilhabe.

Stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung können den Ordner "Qualität bei Pflege und Wohnen – Das Pflege-und-Wohn-Qualitäts-Gesetz in Leichter Sprache" ab April bestellen unter: www.bestellen.bayern.de.