Presse­mitteilung

Huml rät zu vollständigem Impfschutz gegen Kinderlähmung – Bayerns Gesundheitsministerin zum Welt-Polio-Tag: Kein Grund zur Entwarnung

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat anlässlich des Welt-Polio-Tages am 28. Oktober dazu aufgerufen, den Impfschutz gegen Kinderlähmung zu überprüfen. Huml betonte am Freitag: "Solange die Kinderlähmung nicht weltweit besiegt ist, sollte jeder einen vollständigen Impfschutz gegen diese hochansteckende Krankheit besitzen. Zwar gab es in Deutschland seit 2001 keine neuen Fälle. Dies ist aber kein Grund zur Entwarnung."

Die Ministerin fügte hinzu: "In Bayern sind mehr als 95 Prozent der Schulanfänger gegen Kinderlähmung geimpft. Das ist sehr erfreulich. Dennoch müssen wir bei diesem Thema weiter am Ball bleiben."

Konkret waren nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zum Schuljahr 2014/15 95,6 Prozent der bayerischen Einschulungskinder gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis, kurz Polio) geimpft. Bei den Sechstklässlern waren es 95 Prozent. Seit 2012 fördert Bayerns Gesundheitsministerium im Rahmen der Bayerischen Impfstrategie verstärkt die Aufklärung der Bürger zum Thema Impfschutz.

Kinderlähmung ist eine hochansteckende Virus-Erkrankung, die zu dauerhaften Lähmungen führen kann. Bei einem schweren Verlauf kann auch die Atemmuskulatur betroffen sein.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät Eltern, bei ihren Säuglingen ab dem dritten Lebensmonat mit der Grundimmunisierung gegen Polio zu beginnen. Huml erläuterte: "Für einen vollständigen Schutz sollte die Impfung im Alter zwischen 9 und 17 Jahren aufgefrischt werden. Wenn diese nicht erfolgt ist oder die Grundimmunisierung nicht vollständig ist, wird auch für Erwachsene eine Nachimpfung empfohlen."

Insbesondere vor einer Reise in ein Polio-Risikogebiet ist der Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Zu den Risikogebieten zählen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) Pakistan und Afghanistan.

Weitere Informationen zur Impfung unter:

https://www.stmgp.bayern.de/aufklaerung_vorbeugung/impfen/schutzimpfungen/kinderlaehmung.htm